Sitzung des Fachausschusses für das kommunale Bestattungswesen
Sitzung des Fachausschusses für das kommunale Bestattungswesen
Unter dem Vorsitz von Dr. Christian Fertinger, Geschäftsführer der Bestattung Wien GmbH, fand die 52. Sitzung des Fachausschusses für das kommunale Bestattungswesen am 22. September 2005 in Wien statt.
Einleitend berichtete der Vorsitzende, dass der Fachverband eine verstärkte Nutzung des Internets anstrebt. Dazu präsentierte der Obmann des Fachverbandes, Eduard Schreiner, die Homepage
www.bestatter.at.
Weiters wurde festgehalten, dass derzeit kein offizielles Organ für Verlautbarungen besteht, da die Produktion der Zeitschrift „Der Österreichische Bestatter“ (DÖB) auf Grund der schwierigen Finanzierungslage vorläufig ausgesetzt werden musste. Weiters wurde berichtet, dass die Thanatopraxie laut Gesetz dem Bestatter vorbehalten ist. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe CEN zur Erarbeitung einer europäischen Bestattungsnorm sowie die Bemühungen zum Abschluss eines internationalen Überführungsabkommens, welches die internationale Bestatterorganisation EFFS anstrebt, und die Standesregeln der Bestatter (§ 9 Werbung) waren weitere Themen der Sitzung. Abschließend referierte Frau Dr. Stockinger (Wiener Stadtwerke) zum Thema Vergabewesen. Seit der Änderung der Gewerbeordnung im August 2002 unterliegen kommunale Bestatter nicht mehr dem Vergaberecht im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2002. Trotzdem sind die Grundsätze der Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung einzuhalten, da die öffentliche Hand auch in der Privatwirtschaftsverwaltung an den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz gebunden ist. Fundamentale Grundsätze im Einkauf von Kommunalbetrieben sind unter anderem die Gleichbehandlung aller Bieter (Diskriminierungsverbot), freier und lauterer Wettbewerb, Vergabe an geeignete Unternehmen, Vergabe zu angemessenen Preisen, Bekanntgabe der Art und des Ablaufs des Verfahrens sowie Transparenz.