Umfrage: Institutionalisierte Frauenpolitik ist städtisch

Umfrage: Institutionalisierte Frauenpolitik ist städtisch

2005 kamen die Teilnehmerinnen des Städtebund-Frauenausschusses überein, dass dieses Gremium ein aktives Netzwerk für die Frauenpolitik in den Kommunen werden soll. Anstoß war unter anderem das Impulsreferat von Frau Susanne Feigl „Wie bringe ich Frauenpolitik an die Frau“, wonach effiziente politische Arbeit im Sinne von Frauen folgende Punkte berücksichtigen muss:

- Bei den Bedürfnissen von Frauen ansetzen und hinhören, was sie tatsächlich bewegt,
- Konkrete Forderungen formulieren und diese klar und anschaulich begründen und
- Die Umsetzung der Forderungen systematisch betreiben.

Aus der anschließenden Diskussion wurde ersichtlich, dass die Einrichtung von Frauenbüros, Frauenausschüssen, Frauenbeiräten oder die Betrauung einer eigenen Frauenbeauftragten mit Fragen der kommunalen Frauenpolitik noch immer nicht selbstverständlich ist. So muss auch heute noch ein eigenes Budget für Frauen schwer erkämpft werden. Da die Teilnehmerinnen erklärten, sich auch weiterhin aktiv über die Frauenförderung austauschen zu wollen, wurde als erster Schritt dazu eine Umfrage über die frauenpolitischen Strukturen in den Mitgliedsgemeinden vereinbart.

Umfrage: 68 Städte haben sich beteiligt
Dieser Eindruck entsteht jedenfalls beim Studium des Umfrageergebnisses: 68 der 248 Mitgliedsgemeinden (darunter alle Städte mit über 50.000 Einwohnern) haben sich an der Umfrage beteiligt. Die teilnehmenden Städte umfassen in etwa 40% der österreichischen Bevölkerung. Auffallend ist die Konzentration frauenpolitischer Initiativen in den größeren Städten.

Bezeichnend für den aktuellen Stand der kommunalen Frauenpolitik ist der Frauenanteil in Führungspositionen. Beträgt er bei den GemeinderatsmandatarInnen und bei den VizebürgermeisterInnen „immerhin“ schon zirka 25%, so sinkt dieser Anteil bei den BürgermeisterInnen auf unter 6%. Für Frauen- und Gleichstellungsfragen zuständige Personen gibt es auf politischer Ebene für Frauenfragen in 41 der antwortenden Gemeinden, aber nur noch in 7 für Gleichstellungsfragen. Frauenausschüsse sind in 10 Gemeinden eingerichtet, ebenso viele Frauenbeiräte. Auf Beamtenebene stehen in 23 Gemeinden Frauenbeauftragte, in 38 Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung. Man könnte somit zum Schluss kommen, dass man(n) schüchtern beginnt, Frauen Verantwortung zu übertragen (Stadträtinnen, Abteilungsleiterinnen), sich aber die zentrale Entscheidungsgewalt (Bürgermeister) noch vorbehält.

Gender Budgeting hat Seltenheitswert
Noch selten erfolgt eine Darstellung der gendergerechten Finanzmittelzuteilung. Vermutet werden diese nicht extra ausgewiesenen Mittel im Globalbudget. Genau an dieser fehlenden Darstellung der geschlechterspezifischen Mittelzuteilung wäre daher künftig anzusetzen. Schließlich kommt erst bei einer genauen Aufschlüsselung der einzelnen Budgetposten und den – erforderlichenfalls empirisch durchzuführenden – Analysen der tatsächlichen NutzerInnen bzw. Adressaten der Budgetvorhaben zu Tage, in welchem Ausmaß öffentliche Finanzmittel Frauen oder/und Männern un/gleichermaßen zu Gute kommen. Durch die Feststellung der tatsächlichen MittelnutzerInnen können Ausgaben für den öffentlichen Raum – Beispiel Sport- und Spielplätze in Parks oder Gestaltung von Friedhofsanlagen – nach den tatsächlichen Nutzergruppen und deren Bedürfnissen ausgerichtet werden. Bei gleichem Mitteleinsatz werden die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen oder angesprochenen Menschen besser befriedigt. Gender Budgeting ist somit ein sowohl gesellschafts- wie auch finanzpolitisches Instrument, hilft es doch den Budgetmitteleinsatz sinnvoller und zielgerichteter zu gestalten, indem es nicht mehr Projekte, sondern jene Menschen, die von diesen Projekten betroffen oder an die sie gerichtet sind, in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt.

Betreuungsangebote müssen ausgebaut werden
Ferner zeigen die Ergebnisse der Umfrage, dass österreichweit das Betreuungsangebot für Kinder ausgebaut werden muss. Auch die frühe Bildung von Kindern durch ein „nulltes“ Schuljahr (Vorschule o.ä.) im Rahmen der Schulpflicht wäre ein geeignetes Mittel, um – neben der Funktion als Kinderbetreuungseinrichtung – intelligente Ressourcen anzuregen und Kinder frühpädagogisch zu bilden, vor allem auch jene, die keine Kindergärten besucht haben.

OEGZ

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