Winterdienst: BürgerInnen nehmen die Nullstreuung an
Winterdienst: BürgerInnen nehmen die Nullstreuung an
In Graz wurde in der Wintersaison 2005 bis 2006 der „Differenzierte Winterdienst“ in zwei Bezirken eingeführt (die ÖGZ berichtete bereits in der Jänner-Ausgabe 2006 auf Seite 47). Gerhard Egger, Grazer Wirtschaftsbetriebe, stellte im Rahmen der 80. Sitzung des Fachausschusses für Abfallwirtschaft und Städtereinigung, die am 26. und 27. April 2006 in den Räumlichkeiten der SAB – Salzburger Abfallbeseitigung GmbH stattfand, den nunmehr in 3 Stufen durchgeführten Winterdienst vor:
- Untergeordnetes Verkehrsnetz mit großem Gefälle: Basaltstreuung
- Untergeordnetes Verkehrsnetz: verstärkte Schneeräumung, erforderlichenfalls Feuchtsalzaufbringung, keine Splittstreuung
- Hauptverkehrswege, Radwege, neuralgische Verkehrs(unfall)bereiche und Fußgängerübergänge: verstärkte Schneeräumung und Feuchtsalzausbringung; keine Splittstreuung
Dieses verkehrssicherheitstechnisch vom KfV und Polizei bzw. ökologisch vom Grazer Umweltamt und Stadtgartenamt begleitete Projekt kam bei der Bevölkerung durchwegs positiv an. „Beschwerden“ kamen nur von Einwohnern jener Bezirke, die nicht am Projekt teil hatten und deren Teilnahme einforderten. Positiv waren auch die Folgen für die Verkehrssicherheit. Es konnte eine generelle Reduktion der Fahrgeschwindigkeit bemerkt werden, der eventuell befürchtete Anstieg von Verkehrsunfällen blieb aus. Einzig die Anhaltebereitschaft der KFZ-Lenker vor Schutzwegen wurde geringer, hier erfolgt noch eine Untersuchung der Gründe.
Die Bewohner und Straßennutzer der betroffenen Projektbezirke wurden durch Medienkampagnen und durch Hinweisschilder bei den Bezirkseinfahrten auf die neue Form des Winterdienstes aufmerksam gemacht. Ebenso wurden auch Liegenschaftsbesitzer im Vorfeld über ihre Anrainerpflichten nach § 93 StVO aufgeklärt, damit auch Gehsteige und –wege für die Fußgänger neben der geräumten Fahrbahn nutzbar bleiben.
Durch die erfolgreiche Umsetzung des „Differenzierten Winterdienstes“ soll das Projektgebiet in der nächsten Saison ausgeweitet werden. Im Zuge der ohnedies erforderlichen Erneuerung des Fuhrparks wird auf kleinere Fahrzeuge umgestellt werden, wodurch nicht unbeträchtliche Kosten eingespart werden können. Eine weitere Kosteneinsparung ergibt sich durch den geringeren Streumitteleinsatz – 50 Tonnen weniger als im Vorjahr.
Kennzahlenvergleich in der Straßenreinigung
Bürgermeisterstellvertreter Harald Preuner zeigte sich als ressortzuständiger Stadtrat beeindruckt von den gebotenen Vorträgen, die mit einem Beitrag von Heinz-Josef Dornbusch, INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, über „Kennzahlenvergleich in der Straßenreinigung und im Winterdienst“ fortgeführt wurden. INFA vergleicht dabei mit prozessorientierten Kennzahlen die teilnehmenden (und anonymisierten) Unternehmer im Straßenreinigungsbereich. Dadurch kann der einzelne Unternehmer am Erfahrungspotential der anderen Teil haben. Unter anderem werden Arbeitszeitmodelle, Krankenstände der Mitarbeiter, technisches Equipment, Kosten (-teile), Anzahl der Papierkorbentleerung etc. verglichen. Die teilnehmende Stadt kann nach Vorlegen der Ergebnisse ihre eigene Leistung in Ansehung der anonymisierten Daten der anderen Teilnehmer bewerten. Auch Unterschiede beispielsweise in der Einwohnerzahl oder zwischen – auch geographisch bedingt – harten und schwachen Wintern lassen sich differenziert darstellen.
Mechanische Einkehrung von Splitt verringert a die Staubbelastung
In diesem harten Winter musste sich ein weiterer Versuch, dem Wunsch des Bürgers nach einer möglichst geringen Staubbelastung nachzukommen, bewähren. Thomas Stähler, Wien, berichtete über die erfolgreiche Bewältigung der Aufgabe, trotz Temperaturen weit unter 0°C, Streusplitt möglichst staubfrei einzukehren. Damit kam der Straßendienst Forderungen von BürgerInnen nach, bei/nach Schneefall sicher auf den Straßen/Gehwegen unterwegs zu sein und während wärmerer Perioden zwischen heftigen Schneefällen nicht vom Staub des Rollsplitts belästigt zu werden. Gelingen konnte dies durch eine konsequente Reinigung der Fahrbahnen, die bei Temperaturen bis –10°C mit Sole, bei wärmeren mit Wasser durch Straßenwaschfahrzeuge vorgereinigt wurden. Kehrmaschinen konnten sodann das feuchte Streugut ohne Staub aufzuwirbeln einkehren.
Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe mit Zertifizierung
Das Prozedere bis zur branchenspezifischen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erläuterte Wolfgang Büchler, V.EFB (Verein zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes). VertreterInnen aus Behörden, Gebietskörperschaften, Wirtschaft und Wissenschaft entscheiden gemeinsam in einem Gremium des V.EFB über die Zertifikatsverleihung. Ein zertifiziertes Unternehmen (derzeit sind 90% des Zertifikatsträgers aus der Wirtschaft, bereits 10% aus dem kommunalen Bereich) zieht doppelten Nutzen daraus: Nach außen beweist er seinen Qualitätsstandard durch dieses branchenspezifische Leistungsmerkmal und steigert somit seine Wettbewerbsfähigkeit. Für sich erreicht das Unternehmen durch die Beratertätigkeit des Vereins eine Optimierung seiner Arbeitsabläufe, eine langfristige Sicherung seiner Qualitätsstandards und ein hohes Rechtssicherheitsniveau. Der Verein ist im Rahmen der Europäischen Vereinigung der Gemeinschaft zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben EVGE international bereits in Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowakei und Ungarn tätig.
Neuschreibung der Deponieverordnung
Seit im Zuge der 74. Sitzung des Fachausschusses für Abfallwirtschaft im Oktober 2003 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Neuschreibung der Deponieverordnung angekündigt wurde, steht die Schließung kommunaler Deponien – trotz aufrechtem behördlichen Genehmigungsbescheides und noch unverfülltem Deponievolumen – im Raume. Obwohl nach der EU-Richtlinie über Abfalldeponien Übergangsregelungen bis 2020 durchaus möglich wären, dabei gleichwertig Alternativlösungen nicht ausgeschlossen wurden, überlegte man im BMLFUW, u.U. Ringdeponien spätestens 2012 zu schließen.
Michael Gollob und Werner Wruss erhoben im Auftrag des Städtebundes österreichweit das von diesem Vorhaben betroffene Deponievolumen. Alleine in Ringdeponien würden 7,5 Mio. m³ unverfüllt bleiben. Bei einem Preis von € 20,— je m³ würde dies einen Schaden von 150 Mio. Euro bzw. bei einem Preis von € 30,— pro m³ von 225 Mio. verursachen. Diese 225 Mio. Euro an entgangenen Einnahmen wären dann als „stranded investments“ abzuschreiben. Vergrößert wird dieser Schaden noch durch die schließungsbedingte künstliche Verknappung des verfügbaren Deponievolumens. Daraus werden zusätzliche Belastungen aus einem entsprechenden Preisanstieg erwartet. Eine derartige überschießende Richtlinieninterpretation würde dem Abkommen zwischen den Gebietskörperschaften nach der Verwaltungsreform II widersprechen.
Elektroaltgerätesammlung: Lieber „Staat“ als privat
Aus den Berichten der Ausschussmitglieder wurde ersichtlich, dass in jenen Bundesländern, wo die kommunale Abfallwirtschaft als Vertragspartner der Sammelsysteme die operative Sammeltätigkeit regional oder landesweit durchführt, die Elektroaltgerätesammlung und –abholung gut funktioniert. In jenen Bundesländern jedoch, wo dies nicht der Fall ist, können die daraus resultierenden Zustände durchaus als Fallstudie dafür dienen, was die BürgerInnen im Falle einer etwaigen Aufhebung der gesetzlichen Andienungspflicht und Privatisierung der kommunalen Abfallwirtschaft erwartet: Die Kommunen, gesetzlich zur Einrichtung von EAG-Sammelstellen und zur Dokumentation der verschiedenen Abfallströme verpflichtet, haben keine Ansprechpartner, da die Sammelsysteme die Abholverträge direkt mit privaten Entsorgern schlossen. Daraus ergeben sich permanente Probleme bei der Abholkoordinierung, der Behälterlogistik und der bislang nicht erfolgenden Abgeltung der kommunalen Infrastrukturkosten.
Wirtschaft erkennt Novellierungsbedarf bei Elektroaltgerätesammlung
Doch nicht nur für die Kommunen und SteuerzahlerInnen wirken sich diese Zustände nachteilig aus. Da die Infrastrukturabgeltung für die Systeme mit einem exorbitanten administrativen Aufwand verbunden sind, wünscht sich Helmut Kolba, UFH, deren Abwicklung über die EAK. Ferner sieht er für die Zukunft das Erfordernis, eine Deckelung der Infrastrukturabgeltung einziehen zu müssen. Verursacht wird dies durch jene Systeme, die keine Verträge mit kommunalen Sammelstellen abschließen und daher nur den geringsten Anteil an Infrastrukturkosten entrichten. Jene Sammelsysteme jedoch, die die Infrastrukturkosten an der Sammelmenge gekoppelt haben, zahlen für die erstgenannten Systeme mit.
Deponieverordnung und Abfallrahmenrichtlinie
Den Entwurf der Deponieverordnung erwartet Christine Hochholdinger, BMLFUW, für den Sommer 2006. Das Umweltministerium hat sich jedenfalls als Ziel gesetzt, dass diese Verordnung mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten sollte. Bei sogenannten Topf-/Ringdeponien muss der Betreiber der Behörde nachweisen, dass diese mit den Auflagen der EU-Richtlinie gleichwertig sind und keine Umweltgefährdung von diesen Deponien ausgeht. Dann könnte eine Genehmigung durchaus möglich sein. Falls dies jedoch nicht der Fall ist, müssten diese 2009 geschlossen werden. Generell sollen jedoch reagierende Deponien rasch abgebaut werden und keine langzeitliche Betreuung erfordern. In Entsprechung der Wasserrahmenrichtlinie beträgt die aktuelle zeitliche Begrenzung von Deponien 20 Jahre oder kürzer.