„Verwaltungsreform“ – Was? – Schon wieder?

„Verwaltungsreform“ – Was? – Schon wieder?

Immer wieder werden die Länder, Städte und Gemeinden vom Bund aufgefordert, mehr „Verwaltungsreformen“ mit dem Ziel zu unternehmen, Einsparungen zu erzielen.

 

Hauptstoßrichtung des Finanzministers ist vor allem der Personalstand. Der Bund weist ständig darauf hin, dass er in seinem Bereich über 10.000 Mitarbeiter abgebaut hat, und fordert Länder und Gemeinden zu einer ähnlichen Vorgangsweise auf, um die Budgets zu entlasten. Ein solcher Personalabbau ist jedoch im Bereich der Städte nicht nur schwierig, sondern auch oft nicht sinnvoll.
Beim letzten Finanzausgleich wurde deshalb fixiert, in einer politischen Vereinbarung weitere Verwaltungsreformschritte (Verwaltungsreform II; die erste trägt das Datum 2001) aufzuzeigen. Diese sollten für die einzelnen Ebenen der Gebietskörperschaften klar festgelegt werden und dadurch sichergestellt sein, dass an die Städte und Gemeinden keine weiteren willkürlichen Forderungen gestellt werden. Überdies wurde seitens des Städtebundes angestrebt, dass sich auch der Bund zu einem Wohlverhalten verpflichtet.

Hauptinhalt der Vereinbarung – Aktivitätsaufwand
Hauptpunkt der Vereinbarung ist der Aktivitätsaufwand, das heißt der Personalaufwand. Es liegen folgende Einsparungsziele vor:

Gebietskörperschaft Mio. Euro 2006-2010 Vollbeschäftigungsäquivalent (VBÄ) im jahr 2010

Bund 700 6.240
Länder 844 5.670
Gemeinden 342 3.757
Insgesamt 1.886 15.667

Diesen Zahlen liegt folgende Berechnungsweise zu Grunde:
Jede Gebietskörperschaft(sebene) hat in einem ersten Schritt die voraussichtliche Entwicklung von Beschäftigung und Personalaufwand prognostiziert. In einem weiteren Schritt wurde geschätzt, wie sich die Beschäftigtenentwicklung und der Personalaufwand unter Berücksichtigung verschiedener Einsparungsmöglichkeiten entwickeln würden. Für den Österreichischen Städtebund lagen dazu eine Umfrage unter den Städten im Vorfeld des diesjährigen Städtetags und Beratungen im Rahmen des Rechtsausschusses des Städtebundes zu Grunde. Die Differenz aus beiden Zeitreihen ergibt sich als Einsparungsvolumen.
Für die Städte und Gemeinden wurde zunächst ein Zuwachs des Personals bis 2010 von 4% errechnet. Es erscheint jedoch möglich, den Personalstand bei Ausnützung der sich abzeichnenden Rationalisierungsmöglichkeiten in den kommenden 5 Jahren um 1% zu reduzieren. Bei etwas über 70.000 Beschäftigten (Vollbeschäftigungsäquivalent) sind dies 3.757 Personen.
Insgesamt wurde ein Einsparungspotential von rund 15.000 Vollbeschäftigten ermittelt. Die Gemeinden leisten dazu einen Beitrag von rund 25%. Damit wird den oben angeführten Besonderheiten der Situation in den Gemeinden durchaus Rechnung getragen.
Bei dieser Zahl ist weiters zu berücksichtigen, dass sie mit Stand 1. Juli 2005 festgelegt wurde. Das heißt, dass danach erfolgende Aufgabenübertragungen das Einsparungsziel verändern. So rechnet der Städtebund für die Nachmittagsbetreuung (Beschlussfassung im Parlament am 8. Juli 2005) mit etwa 1.000 Vollbeschäftigten. Weiters wurden die Gemeinden im Sommer 2005 aufgefordert, zusätzliche 500 Lehrlinge einzustellen. Diese Maßnahmen bleiben bereits außer Ansatz.
Trotzdem wird jedoch jede Stadt und Gemeinde gut daran tun, im Bereich des Personals sparsam zu wirtschaften, allein um den budgetären Ausgleich herstellen zu können.
Jedenfalls wurde durch diese Vereinbarung sichergestellt, dass an die Gemeinden in nächster Zeit keine unbilligen Forderungen des Inhalts gestellt werden können, wonach mehr Aufgaben erfüllt werden müssen, das Personal aber gleichzeitig drastisch reduziert werden soll.

Verpflichtungen des Bundes und der Länder
Wichtig war dem Städtebund weiters, dass der Bund und die Länder verschiedene Verpflichtungen eingegangen sind beziehungsweise bekräftigt haben. Darunter befinden sich folgende:

- Die Bestimmungen des Konsultationsmechanismus sind striktest einzuhalten. Die Erfahrungen mit dem Konsultationsmechanismus sind auf Landesebene gut, auf Bundesebene wird er fast regelmäßig ignoriert.

- Maximale Zurückhaltung von Bund und Ländern bei kostentreibenden Normsetzungen.

- Österreich wird darauf hinwirken, dass im Prozess der europäischen Normsetzung kostentreibende EU-Regelungen bekämpft beziehungsweise deren Auswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden hintangehalten werden.

- Verwaltungspartnerschaften und Kooperationen zwischen Städten, Gemeinden und Bundesländern sollen Synergieeffekte ermöglichen.

- Im Bereich E-Government sollen die Kooperationen fortgesetzt werden, wobei seitens des Städtebundes eine Reihe von Vorschlägen eingebracht wurden, wie etwa der weitere Ausbau und die Pflege der Register. Weiters soll die Öffentlichkeitsarbeit forciert werden.

- Im Beschaffungsbereich ist der Bund bereit, nicht nur den Gemeinden selbst die Nutzung der Leistungen der Bundesbeschaffungsgesellschaft zu ermöglichen, sondern zu prüfen, den Zugang auch für die kommunalen Unternehmen zu öffnen.

Wenngleich das am 15. November vom Bund, Ländern, Städten und Gemeinden unterzeichnete Papier über die Verwaltungsreform II nur wenige Seiten umfasst (die Vereinbarung ist unter www.staedtebund.gv.at abrufbar), enthält es doch eine Reihe von Erleichterungen für die österreichischen Städte und Gemeinden.

OEGZ

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