Regionalförderungen 2007–2013: Neue Rahmenbedingungen für Österreichs Regionen und Städte

Regionalförderungen 2007–2013: Neue Rahmenbedingungen für Österreichs Regionen und Städte

Derzeit wird seitens der verantwortlichen Stellen in Österreich intensiv an der Vorbereitung der neuen Förderperiode 2007–2013 der EU-Strukturfonds gearbeitet, um die neuen Rahmenbedingungen in Österreich umzusetzen. Der folgende Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über den Stand der Arbeiten.

 

Neuausrichtung der EU-Kohäsionspolitik
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union2 erfährt in der kommenden Periode 2007–2013 eine grundlegende Neuausrichtung. Lag in den letzten Jahren der Schwerpunkt vor allem auf dem Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, so wird mit dem Start der neuen Programmperiode das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt rücken.
Kernelement dieser Neuausrichtung ist die Konzentration auf die überarbeitete Lissabon-Agenda3. Die Kohäsionspolitik gilt dafür auf Gemeinschaftsebene als Schlüsselinstrument zur Umsetzung dieser Strategie. So sollen die Maßnahmen, die mit den Mitteln der Kohäsionspolitik unterstützt werden, vornehmlich zur Förderung der in der überarbeiteten Lissabon-Strategie festgelegten Prioritäten nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung eingesetzt werden.
Mit 308 Milliarden Euro (Preisbasis 2004) bleibt die Kohäsionspolitik auch künftig nach der Gemeinsamen Agrarpolitik der zweitgrößte Budgetbereich der EU. 81,5% dieser Mittel werden auf die am wenigsten entwickelten Regionen v. a. in den EU-10- bzw. EU-12-Staaten konzentriert. Innerhalb der Programmgebiete löst aber die klare thematische Konzentration auf die Lissabon-Agenden die bisherige geografische Schwerpunktsetzung ab.
Abgeleitet von diesen strategischen Überlegungen gibt es in der Periode 2007–2013 drei kohäsionspolitische Ziele: das Ziel „Konvergenz“ (bisher Ziel 1), das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (bisher Ziele 2 und 3) sowie das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (bisher INTERREG). Die für die Kohäsionspolitik zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente sind die Strukturfonds EFRE4 und ESF5, für die wirtschaftlich schwächsten Mitgliedstaaten auch der Kohäsionsfonds.

Stärkung der strategischen Ausrichtung
Verbunden mit der Zielsetzung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ist auch der Ansatz, insgesamt die strategische Ausrichtung und Kohärenz der EU-Regionalpolitik zu erhöhen. Dazu wurden als Orientierungsrahmen auf EU-Ebene vom Rat im Oktober 2006 die „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft (KLL)“ verabschiedet. Sie stellen die Grundlage für den von jedem Staat zu erstellenden „Nationalen Strategischen Rahmenplan“ sowie die für jedes Ziel vorzulegenden „operationellen Programme“ dar und sollen die Umsetzung der gemeinschaftlichen Prioritäten sicherstellen. Die „strategischen Kohäsionsleitlinien“ und der „Nationale Strategische Rahmenplan“ zusammen bilden das in der Verordnung sogenannte „Strategische Kohäsionskonzept“ (siehe Abb. 1).
Neben den sektoralen Schwerpunktsetzungen nachhaltiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung heben die KLL ausdrücklich den territorialen, d. h. den räumlichen Aspekt der Kohäsionspolitik hervor. Dies bedeutet, dass im Zuge der Programmierung bestimmten Raumtypen besondere Bedeutung beizumessen ist. Hervorgehoben wird dabei die besondere Rolle der Städte, vor allem deren Beitrag zu einem stärkeren Wachstum und mehr Beschäftigung auf lokaler und regionaler Ebene.

Die Umsetzung in Österreich
Abgeleitet von den europäischen Rahmenbedingungen stellt sich die Situation für Österreich wie folgt dar:

Programme
Burgenland hat in der Periode 2007–2013 den Status eines Ziel-„Konvergenz/Phasing Out“-Gebietes. Dies bedeutet, dass für das Burgenland auch in Zukunft die breiten Fördermöglichkeiten zur Anwendung kommen können, wenngleich mit degressiv verlaufender Stukturfondsmittelausstattung. Umgesetzt wird dies mit je einem operationellen Programm für den EFRE bzw. den ESF.
Alle anderen Bundesländer fallen unter das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“. Innerhalb dieses Ziels gibt es jeweils ein „EFRE-Programm“ auf Länderebene sowie ein gesamtstaatliches, aus dem ESF finanziertes Programm unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Eine wesentliche Neuerung ist, dass künftig das gesamte EU-Gebiet und somit ganz Österreich förderfähig sein wird. Damit wird von der bisherigen Praxis der kleinräumigen Gebietsabgrenzung abgegangen. Hintergrund dafür ist der Ansatz, auch die für die Erreichung des Ziels der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit als wesentlich erachteten Städte und Zentralräume in die Förderprogramme einzubeziehen.
Weiters ist Österreich am Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ beteiligt, das als Nachfolge der bisherigen INTERREG-Initiative als eigenes Ziel etabliert wurde und das für Österreich aufgrund der geografischen Gegebenheiten von besonderer Bedeutung ist.

Finanzmittel
Die eingangs erwähnte Konzentration der Mittel auf die EU-10 bzw. EU-12 bei gleichzeitiger Deckelung der Budgets führt zu einer Reduktion der verfügbaren Finanzmittel bei den EU-15. Dennoch wird Österreich mit ca. 1,5 Milliarden Euro auch in Zukunft einen signifikanten Beitrag aus den EU-Strukturfonds erhalten.
Das von allen österreichischen Stellen einvernehmlich von der politischen Konferenz der ÖROK im Oktober 2006 bestätigte Ergebnis zur Mittelverteilung ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
Die Verwaltung der Regionalprogramme obliegt den Ämtern der Landesregierungen bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit für das ESF-Programm. Neben den Ländern sind, wie schon bisher, zahlreiche Bundesförderstellen maßgeblich an der Programmumsetzung beteiligt. Tabelle 2 zeigt die für die Umsetzung der beiden Ziele „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wesentlichen Stellen.

Der Nationale Strategische Rahmenplan für Österreich „STRAT.AT“
Hauptziel des „Nationalen Strategischen Rahmenplans“ ist die Gewährleistung der Kohärenz zwischen der gemeinschaftlichen Strukturhilfe und den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft. Dadurch soll die Verbindung zwischen den gemeinschaftlichen Prioritäten und den einzelstaatlichen sowie regionalen Schwerpunkten sichergestellt werden.
Aufgrund der föderalen Struktur und des partnerschaftlichen Verständnisses der beteiligten Stellen wurde die Erstellung des Nationalen Strategischen Rahmenplans für Österreich – kurz STRAT.AT – im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) vorgenommen. Nach Beschlussfassung durch das politische Gremium der ÖROK konnte das finale Dokument des STRAT.AT am 31. Oktober 2006 an die Europäische Kommission übermittelt werden und ist nun – ebenso wie die operationellen Programme der Länder – Gegenstand von Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.
Entsprechend den Vorgaben bildet der STRAT.AT den strategischen Rahmen für die operationellen Programme des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sowie „Konvergenz/Phasing Out Burgenland“. Weiters wurde das Ziel „Territoriale Kooperation“ mit einbezogen sowie eine Schnittstelle zur Achse 3 des „Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007–2013“ hergestellt.

Zielsystem und Prioritäten des STRAT.AT
Die Entwicklungsstrategie des STRAT.AT zielt darauf ab, den Übergang auf eine wissensbasierte Ökonomie und Gesellschaft zu unterstützen. Dabei ist zu betonen, dass die Strategie auf einem breiten Innovationsbegriff aufbaut, der auch nicht-technologische (organisatorische, logistische, designorientierte etc.) Innovationen mit einschließt.
Im Rahmen des STRAT.AT-Erstellungsprozesses wurden die folgenden übergeordneten Zielsetzungen festgelegt, die in weiterer Folge die Basis für die Ausrichtung der Strukturfondsinterventionen begründen (siehe Abb. 2):

- die breite regionale Verankerung der innovations- und wissensbasierten Ökonomie durch Erhöhung der F&E-Aktivitäten, Steigerung der Innovatorinnenquote und Innovatorenquote;

- die Entwicklung attraktiver Regionen und wettbewerbsfähiger Standorte durch Schaffung hochrangigerer Standorte, Verbesserung der Erreichbarkeit;

- die Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Investitionen in Humankapital, Verbesserung von Bildung.

Von diesen übergeordneten Zielsetzungen wurden drei thematische Prioritäten für die strukturfondsrelevanten Förderungsschwerpunkte abgeleitet (siehe Abb. 2).
Priorität 1 konzentriert sich auf F&E, Innovation, Ressourcenproduktivität etc., Priorität 2 auf polyzentrische nachhaltige Regionalentwicklung, Verbesserung der Erreichbarkeit etc. Diese beiden Prioritäten bilden den Kern für die Interventionen aus dem EFRE. Priorität 3 bezieht sich schwerpunktmäßig auf die Interventionen des ESF.
Die beiden horizontalen Prioritäten 4, Territoriale Zusammenarbeit und 5, Governance als Umsetzungsstrategie, schließen alle in den thematischen Prioritäten genannten Aktivitäten ein. Priorität 4 geht dabei auf die besondere geografische Lage Österreichs ein, nachdem ein Großteil der Bevölkerung in Grenzregionen lebt. Priorität 4 bekommt so eine Schlüsselfunktion für die Neugestaltung der regionalen Beziehungen, durch Ausweisung als horizontale Priorität soll diesem bedeutenden Bereich entsprechend Rechnung getragen werden.
Im Rahmen der Priorität „Governance“ sollen moderne Governance-Strategien zur Stärkung der Lern- und Innovationsfähigkeit bei der Umsetzung der Strukturfondsinterventionen zum Einsatz kommen.
Diese 5 Prioritäten finden sich inhaltlich auch in den operationellen Programmen der Länder wieder, wobei jedes Bundesländerprogramm entsprechend der spezifischen regionalen Herausforderungen Schwerpunktsetzungen innerhalb der Prioritäten vorgenommen hat.
Besondere Beachtung findet in der österreichischen Strategie der Bereich „Territoriale oder räumliche Besonderheiten“, um jene regionale Differenzierung der eingesetzten Entwicklungsmaßnahmen und Mittel zu ermöglichen, die aufgrund der Lage Österreichs und seiner topografischen Besonderheiten erforderlich ist. Davon abgeleitet wurde in der nationalen Strategie sowohl Augenmerk auf die Anbindung von wirtschaftlich schwächeren Regionen an die Zentren gelegt, aber auch die besondere Rolle eben dieser Zentren – also die städtischen Regionen und die spezifischen Herausforderungen in diesen Gebieten – berücksichtigt.

Der STRAT.AT und die Rolle der Städte
Die Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf spezifische räumliche und geografische Gegebenheiten wird für städtische Gebiete etwa in Artikel 8 der EFRE-Verordnung (VO [EG] 1080/2006 des Rates) sowie auch in den „Strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft“ (Kapitel 2.1 „Der Beitrag der Städte“) zum Ausdruck gebracht. Mit dieser strategischen Verankerung wird die Integration der vormaligen Gemeinschaftsinitiative URBAN in die Zielprogramme vorgenommen.
Im STRAT.AT wird herausgestrichen, dass vor dem Hintergrund der vielfältigen – globalen wie regionalen – Herausforderungen in städtischen Gebieten eine nachhaltige Gestaltung der Entwicklung die Basis jeder Strategie darstellen muss.
Die folgenden Maßnahmenarten wurden dabei als vorrangig eingestuft:

- Verbesserung der Wissensbasis, Förderung von Innovation sowie F&E, Förderung innovativer einzelbetrieblicher Innovationen, Entwicklung innovativer Kulturangebote, Verbesserung der Qualifizierung,

- Kooperation von Gebietskörperschaften, Verkehrs- und Mobilitätsmanagement, Sicherung wirtschaftlicher Qualitäten sowie der Wohn- und Freizeitqualität.

Als Rahmenbedingungen werden u. a. Maßnahmen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs sowie koordinierte Raumordnung mit einem effizienten Flächenmanagement herausgestrichen.
Eine auf diesen Punkten des STRAT.AT aufbauende explizite Verankerung der städtischen Dimension findet sich in den operationellen Programmen der Länder Wien, Steiermark (Graz) und Oberösterreich (Linz), in denen Schwerpunkte für städtische Maßnahmen vorgesehen sind.

Städtische Räume profitieren
Daneben ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund des Charakters vieler Maßnahmen eher städtische Räume von den Effekten der Fördermaßnahmen profitieren werden. Infrastrukturen für Forschung und technologische Entwicklung, Clusterinitiativen etc. – all diese Maßnahmen sind erwartungsgemäß als „zentralraumaffin“ einzustufen. Darüber hinaus sind in fast allen österreichischen Programmen Maßnahmen der (kooperativen) Standortentwicklung oder der Nutzung nachhaltiger Energien bzw. Energieeinsparung enthalten, die auch von Städten angesprochen werden können.
Interessante Möglichkeiten für Städte werden auch die „Vernetzungsprogramme“ innerhalb des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ bieten: hier werden auch weiterhin Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Städten in den Nachbarstaaten bzw. auch europaweit geboten werden, das Programm URBACT II wird in Zukunft mehr österreichischen Städten offenstehen, um mit anderen europäischen Städten in einen Erfahrungsaustausch einzutreten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Vergleich zur Periode 2000–2006 künftig in Österreich eine deutlich stärkere Berücksichtigung städtischer Fragestellungen und Belange gegeben sein wird. Die ausdrückliche Verankerung der „städtischen Dimension“ in der nationalen Strategie gewährleistet eine laufende inhaltliche Auseinandersetzung während der Umsetzung, mehr Städte als bisher werden die Möglichkeit der konkreten Beteiligung an den verschiedenen Programmen erhalten.

Städtebund-Linktipp:
www.oerok.gv.at

Fehlende Abbildungen finden Sie in der ÖGZ 12/2006.

Fußnoten:
1 MMag. Elisabeth Stix ist wissenschaftliche Referentin in der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK).

2 Verankert in Artikel 158 des EG-Vertrages mit dem Ziel der Förderung der harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes durch eine Politik der Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes.

3 Die Lissabon-Strategie wurde im März 2000 auf einem Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs mit dem Ziel verabschiedet, die EU zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Sie wurde im Jahr 2005 überarbeitet, wobei die folgenden Prioritäten festgelegt wurden: nachhaltiges Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.

4 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung

5 Europäischer Sozialfonds

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