Kommunalsteuer - Geschäftsführung durch Drittgesellschaften

Kommunalsteuer - Geschäftsführung durch Drittgesellschaften

Die vielen Gestaltungsformen im Zusammenhang mit der Geschäftsführung von Unternehmen waren zuletzt nicht von außersteuerlichen Gründen, sondern von der Intention geprägt, möglichst steuerschonend zu agieren, wobei dies mitunter rechtlich einem Missbrauch von Gestaltungsformen nahe kam. Das Bundesministerium für Finanzen sah sich daher veranlasst, die Einkommensteuerrichtlinien entsprechend zu adaptieren, was zu unterschiedlichen Reaktionen seitens der rechtsfreundlichen Vertretung der Steuerpflichtigen führte. Im Rahmen der kurzen, vorliegenden Rechtsabhandlung soll nun versucht werden, unter Einbeziehung der herrschenden Rechtslehre und Rechtsprechung pro und contra hinsichtlich der zivilrechtlichen Gestaltungsformen und der steuerrechtlichen Konsequenzen abzuwägen.
Langversion "Gutachten Drittgesellschaften" von Dr. Mühlberger
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