Auftragnehmerkataster Österreich Zentrale Abfragemöglichkeit für Gemeinden und ihre Unternehmen

Auftragnehmerkataster Österreich Zentrale Abfragemöglichkeit für Gemeinden und ihre Unternehmen

Aufbauend auf eine schon bestehende Einrichtung der Stadt Wien wurde der Verein Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) gegründet. Ziel ist es, ein österreichweites Verzeichnis von geeigneten Unternehmen im Sinne der ÖNORMEN für die Vergabe von Leistungen nach dem Bundesvergabegesetz und den landesvergaberechtlichen Bestimmungen zu schaffen. Gründungsmitglieder sind die Bundesländer Niederösterreich, Steiermark und Wien, die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte.




Zweck
Hauptzweck ist die fachliche Unterstützung und Förderung der ökonomischen Abwicklung von Vergabeverfahren für Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Subunternehmer. Das heißt, der ANKÖ hilft den Auftraggebern bei der Beurteilung des Vorliegens und der Bewertung der Eignungsnachweise von Bewerbern, Bietern und deren Subunternehmern in Vergabeverfahren.

Eintragung in Datenbank
Von Seiten der Unternehmer besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme in den ANKÖ, jedoch bedeutet die Eintragung eine wesentliche Erleichterung, da die in der Liste evident gehaltenen Daten nicht in jedem Vergabeverfahren neuerlich belegt werden müssen.

Die von den Unternehmen vorgelegten Eignungsnachweise werden durch den ANKÖ bei den Unternehmen selbst oder aber durch Abruf aus externen Datenbanken (z.B.: Wirtschaftskammer Österreich, Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Firmenbuch) oder anderen Informationsquellen gewonnen. Die Daten werden nur in dem unten angeführten Umfang erhoben und nach vorliegender schriftlicher Zustimmungserklärung des betroffenen Unternehmens aufgenommen.

ANKÖ nimmt keine Bewertung der evident gehaltenen Unternehmen im Einzelfall vor, sondern stellt nur Informationen über das Vorliegen von bestimmten Eignungskriterien und Eignungsnachweisen zur Verfügung.

Hinsichtlich der Aktualität der gespeicherten Daten ist anzumerken, dass Online-Verbindungen mit einigen Datenbanken (Firmenbuch, Ediktkartei des Bundesministeriums für Justiz, Gewerberegister, Zentrale Verwaltungsstrafevidenz, Kreditschutzverband 1870, etc.) aber auch zu anderen Registern (wie z.B. Abfrage der Rückstände beim Finanzamt, Sozialversicherungen, technische Leistungsfähigkeit, Qualifikation von Mitarbeitern) bestehen und Daten zumindest jährlich oder nach Bedarf abgefragt werden.

Datenmaterial
Der Umfang der vom ANKÖ gelieferten Daten entspricht den vom Bundesvergabegesetz und den landesgesetzlichen Bestimmungen geforderten Ausmaß. Eine Abfrage der relevanten Kriterien im ANKÖ hat mehrfach zu erfolgen (Vorliegen der Kriterien im Zeitpunkt der Anbotslegung, im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung und im Zeitpunkt der Auftragsvergabe).

Folgende Daten werden von Seiten des ANKÖ zur Verfügung gestellt:

Berechtigungen und Befugnisse gemäß Gewerbeordnung, Ziviltechnikergesetz oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen. Andere Erfordernisse zur Ausübung der bekannt gegebenen bzw. angebotenen Leistungen (z.B. AWG), Anerkennung oder Gleichhaltung (§§ 373 ff GewO);

Rechtsform und Firmenbuchdaten;

Unternehmensbeteiligungen und
-verflechtungen;

Homepage;

Berufshaftpflichtversicherung bei geistig schöpferischen Dienstleistern;

Buchungsmitteilung des Finanzamtes;

Kontoauszug der Sozialversicherungsträger;

Kontoauszug sonstiger Kassen für Sozialbeiträge (z.B. Bauarbeiterurlaubskasse);

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Behörde, bei der Kommunalabgaben und ähnliche Abgaben abgeführt werden;

Angaben über Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren; bei geistig schöpferischen Dienstleistern – Angaben über die Größenordnungen (Kategorien) der Gesamtumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren;

Angaben über Eigenkapitalausstattung, Anlagevermögen, sonstige Bilanzkennzahlen (optionale Angabe) – nur bei Bau-, Liefer- und materiellen Dienstleistern;

Angaben über die Eröffnung eines Liquidations-, Ausgleichs- oder Konkursverfahrens, Konkursabweisung mangels hinreichenden Vermögens;

Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien (z.B. KSV, D & B)

Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer; bei geistig schöpferischen Dienstleistern auch Angabe der Qualifikation;

Fachbereiche – bei geistig schöpferischen Dienstleistern

Referenzen, bei geistig schöpferischen Dienstleistern auch Angabe der Leistungsangebote;

Auskunft gemäß § 28 b Ausländerbeschäftigungsgesetz;

Auskunft aus dem Finanzstrafregister;

Sonstige erhebliche Verletzungen (wiederholte oder schwer wiegende rechtskräftige Verurteilungen durch ein Strafgericht und rechtskräftige Bestrafungen durch Verwaltungsbehörden) rechtlicher Bestimmungen, die die berufliche Zuverlässigkeit beeinflussen können sowie schwere Verfehlungen eines Unternehmens im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit;

Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Eintragungsmöglichkeit für alle Unternehmen, die den Sitz in solchen Staaten haben, die dem WTO-Abkommen beigetreten sind.

Der Österreichische Städtebund ist dem Auftragnehmerkataster Österreich als außerordentliches Mitglied beigetreten, womit den Mitgliedsgemeinden und den von ihnen beherrschten Unternehmen eine kostengünstige Abfragemöglichkeit hinsichtlich der oben beschriebenen Daten eröffnet wird.



15. Februar 2001

OEGZ

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