Die Stadtpolizei als wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens

Die Stadtpolizei als wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens

Die Bregenzer Stadtpolizei ist die älteste derartige Sicherheitswache Vorarlbergs. Sie wurde 1795 – also vor über 200 Jahren – mit dem Ziel gegründet, ein wachsames Auge auf alle Gesetzesübertretungen zu werfen. War das Aufgabenspektrum schon damals recht groß, so hat es sich bis heute noch bedeutend erweitert.

 

Rechtliche Grundlagen
Alleine in den vergangenen 15 Jahren waren die Gemeindewachkörper dreimal Gegenstand von Verfassungsnovellen. Die B-VG-Nov BGBl I 1999/8 war wohl die umfangreichste und betraf drei Themenkreise. Zum einen änderte sie die bundesstaatliche Kompetenzverteilung (Art. 10 Abs. 1 Z 14 B-VG). Zum anderen schaffte sie eine Ermächtigung zur Besorgung des Exekutivdienstes und zur Handhabung des Verwaltungsstrafgesetzes durch Gemeindewachkörper (Art. 118a B-VG). Und schließlich sicherte sie deren rechtliche Existenz (Art. 151 Abs. 1 B-VG). Letzteres war für die Gemeindewachkörper, die bereits vor dem 1. Jänner 1992 bestanden, von existentieller Bedeutung, weil so die durch die B-VG- Nov 1991 erfolgte ersatzlose Aufhebung des Art. II § 5 Abs. 3 Satz 1 VÜG 1929, der bis dahin als verfassungsrechtliche Absicherung galt, saniert wurde. Damit wurde jeder Zweifel an der rechtmäßigen Existenz der Gemeindewachkörper beseitigt.
Darüber hinaus hat der Bundesgesetzgeber in § 9 Abs. 3 und 4 Sicherheitspolizeigesetz, in § 110 Abs. 2 Fremdengesetz 1997, in § 35 Abs. 2 Z 3 Führerscheingesetz und in § 97 Abs. 1 letzter Satz Straßenverkehrsordnung von der Möglichkeit der Ermächtigung gemäß § 118a Abs. 1 B-VG Gebrauch gemacht.
Die Angehörigen der Stadtpolizei Bregenz wurden mit Verordnung des Sicherheitsdirektors für das Bundesland Vorarlberg am 1. August 2000 mit Zustimmung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz letzterer zur Verrichtung des sicherheitspolizeilichen Exekutivdienstes unterstellt. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz ermächtigte die Stadtpolizei Bregenz am 22. Oktober 1999 gemäß Art. 118a Abs. 2 B-VG zur Handhabung des Verwaltungsstrafgesetzes im selben Umfang wie die übrigen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie zum fremdenpolizeilichen Exekutivdienst.

Umfassender Aufgabenkatalog
Zunächst einmal ist die Sicherheitswache der Landeshauptstadt Bregenz zur Besorgung des Exekutivdienstes im Rahmen der Gemeindeverwaltung beigegeben. Dabei dürfen die Beamten ohne weiteres jene Befugnisse ausüben, die auch allen übrigen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingeräumt werden. Und auch in Angelegenheiten der Kriminalpolizei stehen den Gemeindewachkörpern grundsätzlich dieselben Befugnisse wie den übrigen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu, weil § 24 StPO auch den Bürgermeister, dessen Hilfsorgane die Gemeindewachkörper sind, als zuständige Behörde beruft.
Allerdings wurde im Juli 2000 mit der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg eine Vereinbarung über die Tätigkeiten der Städtischen Sicherheitswache Bregenz im Dienste der Strafrechtspflege getroffen. Damit wurde ein friktionsfreies Neben- und Miteinander der Wachkörper „Bundesgendarmerie“ und „Stadtpolizei“ geschaffen.
Aufgrund des beschränkten Tätigkeitsradius der Stadtpolizei Bregenz – sie ist nur innerhalb der Gemeindegrenzen zuständig – und der Mannschaftsstärke wurde vereinbart, dass nur solche Delikte nach dem Strafgesetzbuch bearbeitet werden, die mit höchstens einjährigen Freiheitsstrafen bedroht sind. Davon ausgenommen wurden Erfolgs- und Wertqualifikationen, die sich erst im Laufe einer Amtshandlung ergeben, Delikte gemäß § 129 StGB, soweit es sich um Fahrräder bzw. Motorfahrräder handelt, und § 224 ff sowie § 269 StGB sowie die strafrechtlichen Nebengesetze.

Organisationsstruktur
Heute ist die Bregenzer Stadtpolizei aufgrund des gewachsenen Aufgabengebietes ein Wachkörper mit 20 Exekutiv- und vier Parkaufsichtsorganen. 17 Polizeiorgane sind derzeit im Außendienst tätig und, aufgeteilt in drei Dienstgruppen nach einem Schicht- und Wechseldienstplan, rund um die Uhr 24 Stunden am Tag im Dienst. Einschließlich des Kommandanten befinden sich drei Mann im Innendienst. Ein Angestellter betreut das Fundamt. Im Herbst 2004 ist beabsichtigt, den aufgrund pensionsbedingter Abgänge reduzierten Personalstand auf 19 Exekutivorgane für den Außendienst anzuheben.

Schwerpunkt „Verkehrserziehung“
Neben den gesetzlich zugewiesenen Tätigkeiten hat sich die Stadtpolizei Bregenz auch die Verkehrserziehung von Kindern zur besonderen Aufgabe gemacht. Das beginnt bereits im Kindergarten, wo jedes Jahr vier motivierte Beamte über die Gefahren des Straßenverkehrs berichten und den Jüngsten auf spielerische Weise, aber dennoch mit dem nötigen Ernst, das richtige Verhalten beibringen.
Das Konzept hat sich so bewährt, dass es sogar Anfragen aus den Umlandgemeinden gibt, ob diese Form der Verkehrserziehung nicht über die Stadtgrenzen hinaus ausgedehnt werden könnte, was aus personellen Gründen leider nicht möglich ist. Bei den Volksschülern geht es um die heiß begehrte Fahrradprüfung.
Hier wird den Schülern in ihren Klassenzimmern die Theorie anhand von Fallbeispielen erläutert, ehe das solchermaßen angeeignete Wissen durch Übungsfahrten in die Praxis umgesetzt wird. Dabei sind auch die Stadtpoli-
zisten mit Fahrrädern unterwegs und tragen eigens dafür angeschaffte Bekleidungen. Diese Verkehrserziehung ist im ganzen Land einzigartig und findet überall Zuspruch. 2003 wurden in den Kindergärten der Stadt insgesamt 410 Kinder auf den Straßenverkehr vorbereitet und an den Schulen 329 Schüler einer Radfahrprüfung unterzogen.
Die „Fahrrad-Cops“ werden aber nicht nur zur Verkehrserziehung herangezogen. Aufgrund der überwiegend positiven Resonanz aus der Bevölkerung wurde mittlerweile rund die Hälfte des Korps mit Biker-Bekleidung ausgerüstet. Auf diese Art und Weise sind seit dem Jahr 2000 vor allem im Sommer beinahe täglich Fahrrad-Patrouillen unterwegs. Ein überaus positiver Nebeneffekt dabei ist, dass die Stadtpolizei auch an besonderen Stautagen in kürzester Zeit an den jeweiligen Einsatzorten eintrifft.

Blick in die Zukunft
Durch die Errichtung des neuen Sicherheitszentrums, in dem neben der Gendarmerie auch die Stadtpolizei untergebracht wird, geht jetzt ein lange gehegter Wunsch in Erfüllung. Der Einzug in die neuen Diensträumlichkeiten steht unmittelbar bevor. Die Zeit der beengten Raumverhältnisse und der Provisorien gehört schon bald der Vergangenheit an.
Darüber hinaus schafft die Konzentration der Exekutive an einem Ort auch Synergieeffekte, die selbstverständlich der Bregenzer Bevölkerung zugute kommen.
Abschließend sei festgehalten, dass sich die Stadtpolizei Bregenz als Servicedienststelle für den Bürger und angesichts der umfassenden Tätigkeiten auch als Sicherheitsgaranten sieht. Als wichtiger Bestandteil des Gemeinwesens ist die Stadtpolizei nicht mehr wegzudenken. Sie wird auch in Zukunft ihren Beitrag für die Bürger leisten.

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