Organe

Das höchste Gremium des Österreichischen Städtebundes ist der Österreichische Städtetag, in dem jede Mitgliedsgemeinde Sitz und Stimme hat. Der Städtetag ist mindestens jedes zweite Jahr einzuberufen.

Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner*innen haben Sitz und Stimme im Hauptausschuss des Österreichischen Städtebundes. Darüber hinaus gehören dem Hauptausschuss elf nicht-ständige Mitglieder an, die für eine Dauer von zwei Jahren vom Städtetag entsendet werden. Die Anzahl der Stimmrechte erhöht sich proportional mit der Einwohner*innenzahl. Dem Hauptausschuss obliegt u.a. der Beschluss über den jährlichen Rechnungsabschluss.

Die Erledigung der Tagesgeschäfte obliegt der Geschäftsleitung, die alle zwei Jahre vom Österreichischen Städtetag zu wählen ist. Die Geschäftsleitung besteht zum derzeitigen Stand aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern.

Die in den Statuten vorgesehenen Funktionen des Präsidenten, der Stellvertreter*innen des Präsidenten, der Kassierin, der Schriftführerin sowie der Rechnungsprüfer*innen wurden zuletzt am 72. Österreichischen Städtetag am 1. Juni 2023 einstimmig von diesem beschlossen und an die zuständige Vereinsbehörde gemeldet. Mit Ausnahme der Rechnungsprüfer*innen gehören diese Funktionsträger*innen auch der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes an.

Präsident

  • Bgm. Dr. Michael LUDWIG, Wien

Stellvertreter

  • Bgm.in LAbg. DI.in Elisabeth BLANIK, Lienz
  • Bgm. MMag. Klaus LUGER, Linz
  • Bgm. Mag. Klaus SCHNEEBERGER, Wr. Neustadt
  • Bgm. LAbg. Mag. Thomas STEINER, Eisenstadt

Kassierin

  • Bgm.in Dr.in Sabine NADERER-JELINEK, Leonding

Schriftführerin

  • Vz.Bgm.in Karin HÖRZING, Linz

Rechnungsprüfer*innen:

  • Bgm.in Karin BAIER, Schwechat
  • Bgm. Mag. Stefan SCHMUCKENSCHLAGER, Klosterneuburg

Präsident des Österreichischen Städtebundes ist traditionsgemäß der Wiener Bürgermeister. Er vertritt den Städtebund nach außen. Der Generalsekretär leitet das Generalsekretariat.

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