Städtebund fordert Fälschungssicherheitsmerkmale bei Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Städtebund fordert Fälschungssicherheitsmerkmale bei Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Betrug mit falschen Parkausweisen entzieht Bedürftigen für sie reservierte Parkflächen - fälschungssichere Gestaltung der Parkausweise soll Missbrauch künftig verhindern.
Hoher Parkdruck auf Behindertenparkplätze
Aktuell sind viele Altausweise im Umlauf die – wider besseren Wissens – oftmals missbräuchlich verwendet werden. Ergebnis der Entwicklung: Parkplätze, die für Gehbehinderte und Personen mit Parkausweisen gemäß §29 Abs. 1 StVO berechtigt sind, unterliegen einem hohen Parkdruck und stehen den tatsächlich Bedürftigen oftmals nicht zur Verfügung. Diese Personengruppe wird dann bei Magistraten und Bürgermeister*innen vorstellig.
Laut Städtevertreter*innen ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um die Parkausweise fälschungssicherer zu machen und den Missbrauch hintan zu halten.
Fälschung & unrechtmäßige Verwendung des Parkausweises ist „schwerer Betrug“
In vielen Fällen werden Parkausweise kopiert oder gefälscht. Auch werden Parkausweise vielfach unrechtmäßig über den Tod der Inhaber*innen hinaus genutzt, wie Städte berichten. Dazu kommt, dass Parkausweise oftmals einfach verwendet werden, ohne dass die Inhaber*innen tatsächlich mitbefördert werden. Auch sind bereits abgelaufene Parkausweise im Einsatz, die so angebracht werden, dass das Ablaufdatum verdeckt und für die Kontrollorgane nicht mehr einsehbar ist.
Den meisten „Täter*innen“ ist dabei jedoch nicht bewusst, dass es sich bei diesen Handlungen nicht nur um ein „Kavaliersdelikt“ handelt, sondern dass das Einlegen einer Kopie eines fremden Parkausweises zur Täuschung des kontrollierenden Organs ein Kriminaldelikt des „schweren Betrugs“ darstellt, wie kürzlich vom OGH festgestellt wurde.
Eine fälschungssichere Ausgestaltung der Ausweise könnte nach Ansicht der Städtevertreter*innen auch zur Prävention von Straftaten beitragen – über deren Schwere und Folgen in der Öffentlichkeit noch vielfach Unwissenheit herrscht.
Städtebund-Verkehrsausschuss präsentiert Vorschläge
Städtevertreter*innen des Verkehrsausschusses des Österreichischen Städtebundes haben zuletzt entsprechende Optimierungsvorschläge für die technische Ausgestaltung eines modernen Parkausweises erarbeitet und an die zuständigen Ministerien übermittelt (Sozialministerium und Klimaministerium).
Die Ausführung als Scheckkarte analog des Behindertenpasses mit integriertem QR-Code, Hologramm, allfälliger Befristung und Behördenlogo samt Inhaberlichtbild soll nach einer kurzen Übergangsfrist, wie bereits in Frankreich, alleiniger Standard sein.
Thomas Weninger, Generalsekretär des Städtebundes stellt klar: „Mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen am Parkausweis für Behinderte könnten wir sicherstellen, dass auf den eigens reservierten Behindertenparkplätzen auch tatsächlich nur jene parken, die auf die gut erreichbaren Stellplätze angewiesen sind und über die entsprechende Berechtigung verfügen.“
QR-Codes am Parkausweis wären ein Meilenstein
QR-Codes könnten von den Parkraumkontrollorganen schnell und einfach abgelesen und die Berechtigung sicher verifiziert werden. Im Sinne der längeren Haltbarkeit und der besseren Lesbarkeit wäre nach Ansicht des Österreichischen Städtebundes auch die Einführung einer Scheckkarte ratsam. Die alten Ausweise würden demnach innerhalb einer festgelegten Frist gegen die neuen ausgetauscht werden und die demnach alten ungültigen Ausweise automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Danach hätte das Sozialministeriumsservice zudem einen kompletten Überblick über alle noch gültigen Berechtigungen.
Mehr Sicherheit kommt Berechtigten-Kreis zugute
Weitere Vorschläge zur mittel- und langfristigen Verbesserung im Interesse der berechtigten Menschen mit Behinderungen stehen zur Diskussion und werden vom Städtebund in Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien aufgenommen.
Auch die LandesverkehrsreferentInnenkonferenz hat zuletzt am 20. September 2022 beschlossen, auf eine missbrauchssichere Ausführung der §29b-StVO-Parkausweise hinzuwirken und die Parkraumüberwachung verstärkt zu digitalisieren. (Schluss, 17.03.2022)