Berlin Group beschließt Arbeitspapier zu Smart Cities
Berlin Group beschließt Arbeitspapier zu Smart Cities
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie (IWGDPT), auch bekannt als "Berlin Group"[1], hat unter der Leitung von Prof. Ulrich Kelber[2], dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, ein Arbeitspapier zu "Smart Cities"[3] verabschiedet.[4] Dieses Papier zielt darauf ab, Städte, Dienstanbieter und Regulierungsbehörden bei der Entwicklung datenschutzfreundlicher Lösungen für digital vernetzte Städte zu unterstützen.
Smart Cities sind ein zunehmend verbreitetes Phänomen weltweit und bieten den Bewohnern und Besuchern verbesserte Dienste, wie eine effizientere Verkehrssteuerung und Ressourcenverwaltung. Diese Entwicklungen können das Leben in der Stadt angenehmer gestalten. Allerdings birgt die umfassende Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten auch Risiken für die Privatsphäre der Menschen.
Das Arbeitspapier der Berlin Group betont die Notwendigkeit des Vertrauens der Menschen in Smart Cities und die Einhaltung von Datenschutzstandards durch die Anbieter der damit verbundenen Dienste. Um dieses Vertrauen zu gewährleisten und die Privatsphäre zu schützen, sollten Städte Systeme implementieren, die mit den individuellen Rechten vereinbar sind und Produkte erwerben, die diesen Anforderungen entsprechen. Zudem sollten Städte und Industriepartner gemeinsam Governance-Fragen in Bezug auf individuelle Rechte klären, bevor mit der Verarbeitung begonnen wird.
Die Regulierungsbehörden sollten den Bürgern aussagekräftige Informationen über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Smart City-Initiativen zur Verfügung stellen. Die Empfehlungen des Arbeitspapiers umfassen die klare Identifizierung von Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Akteure, die Minimierung der Datenerhebung auf das notwendige Maß und die Gestaltung von Systemen, die sinnvolle Einschränkungen für die Datennutzung vorsehen.
Die Berlin Group weist darauf hin, dass die Verantwortung für den Erfolg dieser Projekte nicht nur bei den Städten liegt, sondern auch der private Sektor, Regulierungsbehörden und die Bürger selbst eine Schlüsselrolle bei der Rechenschaftspflicht für die verarbeiteten Daten spielen und dazu beitragen, dass die Projekte menschenzentrierte Ergebnisse liefern.
Zusammenfassend fordert das Arbeitspapier Stadtverwaltungen auf, vor Beginn der Verarbeitung eine Folgenabschätzung durchzuführen, um Risiken zu identifizieren und zu mindern, sowie die Auswirkungen auf andere Rechte und Freiheiten zu berücksichtigen. Die kommunalen Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die für Entscheidungen verwendeten Daten für den Zweck der Verarbeitung angemessen und repräsentativ für die Bevölkerungsmerkmale sind. Diese Folgenabschätzungen sollten regelmäßig überprüft und bei Einführung neuer Technologien vollständig überarbeitet werden. Darüber hinaus sollten Städte ihre Datenschutzteams frühzeitig einbeziehen und sie während des gesamten Prozesses konsultieren[5].
(Schluss, 07.05.2024) Mitarbeit: ChatGPT
[1] https://www.berlin-group.org/
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kelber
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_City
[4] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/EN/Berlin-Group/20230608_WP-Smart-Cities.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[5] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/14-Berlin-Group-Smart-Cities.html#:~:text=In%20%22Smart%20Cities%22%20k%C3%B6nnen%20Bewohner,in%20der%20Stadt%20komfortabler%20machen.