Information über Verlängerung der SchwellenwerteVO.
Information über Verlängerung der SchwellenwerteVO.
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Kolleg*innen,
wie unten seitens des BMJ angeschlossen, wurde die Verlängerung der SchwellenwerteVO vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 vom zuständigen BMJ zwar bereits kundgemacht, aber irrtümlicherweise ohne Einhaltung des erforderlichen Zustimmungsverfahrens der Länder. Eine diesbezügliche „Reparatur“ wurde seitens des BMJ eingeleitet (vgl. bitte auch unten)
Es ist bitte unbedingt zu beachten, dass die publizierte VO zwar verfassungswidrig, aber bis zu ihrer Aufhebung in Geltung ist.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.