Konsultationsmechanismus in Tirol

Konsultationsmechanismus in Tirol

Städtebund fordert Verhandlungen und klare Finanzierungslösungen

Die geplante Änderung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes sorgt derzeit in vielen Tiroler Gemeinden für heftige Diskussionen. Der Österreichische Städtebund, Landesgruppe Tirol, vertreten durch den Innsbrucker Bürgermeister Johannes Anzengruber hat in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf an die Tiroler Landesregierung deutliche Bedenken geäußert – insbesondere wegen der zu erwartenden hohen Mehrkosten.

Kritik an Kostendarstellung

Laut Städtebund spiegelt die derzeitige Gesetzesvorlage die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Gemeinden nicht realistisch wider. Bereits jetzt setzen Städte und Gemeinden die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen mit großem Engagement um, stoßen jedoch aufgrund von Fachkräftemangel, gesetzlichen Rahmenbedingungen und begrenzten räumlichen Kapazitäten an ihre Grenzen.

Die geplante Einführung eines neuen Tarifsystems und einer zusätzlichen Anmeldeplattform würde laut Stellungnahme zusätzliche Verwaltungs- und Personalkosten in Millionenhöhe verursachen. Auch Ausgleichszahlungen an private Betreuungseinrichtungen müssten einkalkuliert werden, seien jedoch im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt.

Innsbruck: Bis zu 4,5 Mio jährlich

Für die Landeshauptstadt Innsbruck wurden zwei Szenarien durchgerechnet:

  • Ausbau eigener Kapazitäten: Ausstattung bestehender Räume, zusätzliches Fach- und Assistenzpersonal, erweiterte Öffnungszeiten und Sommerbetrieb würden rund 4,1 Millionen Euro Mehrkosten für Personal und Verwaltung bedeuten. Hinzu kämen etwa 400.000 Euro für Betriebsförderungen privater Kinderkrippen.
  • Vermittlung an andere Träger: Fehlende Plätze würden durch private Einrichtungen oder andere Gemeinden abgedeckt. Hier entstehen ebenfalls hohe Ausgleichszahlungen – allein für 101 Kinder auf der Warteliste wurden rund 364.000 Euro errechnet, ohne Kinderkrippen einzubeziehen.

In beiden Varianten ist mit einer dauerhaften jährlichen Mehrbelastung im mehrstelligen Millionenbereich zu rechnen, während gleichzeitig Landesförderungen sinken könnten.

Telfs: Rund 2 Mio pro Jahr

Die Marktgemeinde Telfs betreibt sieben öffentliche Einrichtungen und unterstützt zwei private Anbieter. Um den Rechtsanspruch auf Vermittlung erfüllen zu können, wären eine neue Betreuungseinrichtung mit drei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen sowie längere Öffnungszeiten in mehreren Einrichtungen notwendig. Dies würde jährliche Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro für Personal und etwa 678.000 Euro für Infrastruktur verursachen. Ohne Unterstützung des Landes sei dies für Telfs nicht tragbar.

Bagatellgrenze klar überschritten

Nach der Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden können Verhandlungen zur Kostentragung des rechtsetzenden Vorhabens gefordert werden, wenn die sogenannte Bagatellgrenze überschritten wird. Für Tirol liegt diese Stand 2024 bei rund 286.000 Euro – in beiden Beispielen (Innsbruck und Telfs) liegen die Mehrkosten deutlich darüber.

Forderung nach Verhandlungen

Da der Gesetzesentwurf keine klaren Aussagen zu Kostenübernahme, Förderrichtlinien oder Abrufbedingungen enthält, fordert der Städtebund die Einberufung des Konsultationsgremiums und die Aufnahme von Finanzverhandlungen zum Gesetzesentwurf. Ziel ist es, mit dem Land Tirol zu verhandeln, um eine faire Kostenverteilung zu erreichen. Solange diese Fragen ungeklärt bleiben, sehen die Gemeinden die Umsetzung des Gesetzes als nicht tragfähig an.

Die Landesgruppe Tirol fasst zusammen: „Die Städte und Gemeinden sind bereit, ihre Verantwortung in der Kinderbetreuung wahrzunehmen. Aber ohne klare Finanzierungsvorgaben und ausreichende Unterstützung des Landes können wir die geplanten Änderungen nicht umsetzen, ohne andere kommunale Leistungen zu gefährden.“ 
 

Andrea Achrainer, Landesgeschäftsführerin Tirol

2025 08 VD 651 385 2025 Stellungnahme und Konsultationsmechanismus zum Gesetzesentwurf mit dem das Tiroler Kinderbildungs und Betreuungsgesetz geändert wird
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