Praktische Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz
Praktische Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz
Mit 01.September 2025 entfällt die Amtsverschwiegenheit und die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) treten in Kraft. Um die praktische Umsetzung zu erleichtern, wurde unter Federführung Oberösterreichs ein zwischen den Ländern und dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes abgestimmter Leitfaden samt Beilagen erarbeitet.
Den nun fertigen Musterleitfaden sowie die beiliegenden Formblätter, Musteranschreiben sowie Praxisbeispiele zur Interessensabwägung finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.
Zu beachten ist dabei, dass sich die Länder darauf verständigt haben, basierend auf dem nun vorliegenden Musterleitfaden, spezifische Änderungen vornehmen zu können. Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass Sie in weiterer Folge eine in manchen Detailbereichen leicht variierende und auf landesspezifische Gegebenheiten angepasste Version dieses Leitfadens von Ihrem jeweiligen Bundesland erhalten.
Downloadbereich:
(Schluss, 13.12.2024)