Städtebund-Finanzdirektor*innen untermauern FAG-Positionen im ÖV und Klimabereich

Städtebund-Finanzdirektor*innen untermauern FAG-Positionen im ÖV und Klimabereich

Finanzkommission hat über Konjunktur, ÖV, Klima und FAG beraten

 

In der gestern, Dienstag, 31. Jänner stattfindenden Finanzkommission des Österreichischen Städtebundes haben die Finanzexpert*innen der Mitgliedsstädte über aktuelle Herausforderungen der Städte, wie zum Beispiel den Konjunkturausblick – dazu ist WIFO-Experte Marcus Scheiblecker geladen oder die Versorgungslage und Preisentwicklung bei Energie – dazu referiert Johannes Mayer von der E-Control beraten. Darüber hinaus befassten sich die Städtebund-Expert*innen auch mit etwaigen Förderungen im Klima-Bereich, mit der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs und den laufenden FAG-Verhandlungen.

Zwtl.: Städtebund betont Forderungen im ÖV und zur Klimawandelanpassung

Städte leisten einen großen Anteil zum Klimaschutz, unter anderem indem sie den Rad- und Fußverkehr forcieren und den öffentlichen Verkehr ausbauen. Dies wird aber durch Auflagen, wie etwa dem Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz, oder dem Etablieren eines bundesweiten Höchsttarifs im öffentlichen Verkehr (in Form des Klimatickets) insofern schwerer finanzierbar gemacht, als die Gegenfinanzierungen unzureichend sind (im Falle des Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetzes) bzw. die Bundesmittel an die Länder und nicht direkt an die Städte gehen (wie im Falle des Klimatickets). Daher betont Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Die Städte brauchen dringend ausreichend finanzielle Mittel, um die Angebote des öffentlichen Verkehrs aufrechterhalten und vor allem auch ausbauen zu können. Der Bund wird die Mobilitätswende ohne die Städte nicht stemmen können – wir werden einander brauchen“.

Allein in den großen Landeshauptstädten werden nach Erhebungen des Städtebundes bis 2025 Investitionsbedarfe für Flottenerneuerung, Angebotsausweitungen und Kapazitätsausweitungen in Höhe von ca. 1,9 Mrd. Euro ausgemacht. Im Zeitraum ab 2026 können diese Bedarfe teilweise noch gar nicht beziffert, werden. Dem Städtebund liegen erste Schätzungen von Investitionsbedarfen von ca. 3,84 Mrd. Euro für den Zeitraum 2026-2030 vor.

Die Forderungen im Detail:

  • Umgestaltung der Finanzierungsquellen für den öffentlichen Verkehr weg von einer unzureichenden, statischen, vergangenheitsbezogenen Ausgestaltung hin zu einer gesicherten, valorisierten Finanzierungsgrundlage, die auch Angebotsausweitungen ermöglicht und (Erst)Investitionen, die für die Dekarbonisierung und den Angebotsausbau benötigt werden, verlässlich, planbar und ausreichend zur Verfügung stellen.
  • Schaffung einer transparenten, verursachergerechten, effizienten und effektiven Grundfinanzierung für den Öffentlichen Verkehr: Dies erfordert unter anderem eindeutige Zuständigkeiten für Finanzierung und Kompetenz sowie die Vermeidung von Parallelstrukturen und widersprüchlichen Anreizen.
  • Einrichten eines Stadtregionsfonds (analog dem Agglomerationsfonds in der Schweiz), um dringend notwendige Investitionen in die Öffi-Angebotsausweitung und den Ausbau der Öffi-Infrastrukturen durchführen zu können.

Städte leisten aber nicht nur mit ihrem öffentlichen Verkehr einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern haben großes Potenzial betreffend verschiedener Maßnahmen zur Klimaschutzanpassung, wie zum Beispiel die Vermeidung von Hitzeinseln, Regenwassermanagement, Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen oder Baumpflanzungen in Ortszentren. Kostenintensiv sind Dekarbonisierungen von Heizsystemen oder Gebäudesanierungen.

Sollten keine Maßnahmen ergriffen werden, drohen neben den Folgen der Klimakrise auch Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Im Falle der Verfehlung der Klimaziele schätzte der Rechnungshof in seiner Stellungnahme zum „Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil II“[1] bereits mit Ausgaben für den Ankauf von Emissionszertifikaten in Höhe von 9,214 Mrd. Euro zur Kompensation der Zielverfehlungen. Dabei wurde jedoch lediglich das „alte“ Reduktionsziel von -36 Prozent THG-Emissionen im Verkehr zugrunde gelegt. Aufgrund des zwischenzeitlich beschlossenen EU–Klimagesetzes wird Österreich seine THG–Emissionen bis 2030 voraussichtlich um 48 Prozent reduzieren müssen, wodurch Ausgaben in Höhe von 10 Mrd. Euro wahrscheinlich erscheinen.

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont daher: „Der kostenintensive Ausbau des öffentlichen Verkehrs und anderer städtischer Dekarbonisierungsmaßnahmen können keinesfalls über die laufenden Budgets der Städte finanziert werden; auch hier brauchen wir eine Aufstockung und Dynamisierung der verfügbaren Mittel und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und einen Fahrplan, wie der Bund, die Länder und die Städte die Klimaziele gemeinsam erreichen möchten“. Aus Sicht des Österreichischen Städtebundes erscheinen die auf BeamtInnenebene kursierenden Entwürfe zum neuen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) leider unzureichend, um eine konkrete, mit Finanzierungen, rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen hinterlegte Strategie darstellen zu können, die aufzeigt, wie Österreich die Dekarbonisierung finanziell und politisch auf den Boden bringen könnte.  

  • Daher fordert der Österreichische Städtebund neben der Etablierung einer ausreichenden Grundfinanzierung für den öffentlichen Verkehr und einer bundesweiten Klimaschutzstrategie die Einrichtung eines bundesweiten Klimaschutzfonds zur klimafitten Ertüchtigung der städtischen Infrastrukturen -  z.B. für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (inkl. thermischer Sanierung), zum Umstieg auf alternative Heizsysteme, sowie für Maßnahmen zur Klimawandelanpassung.)  Auch der Stadtregionsfonds zum Ausbau der Öffi-Infrastruktur könnte unter dem Dach des „Klimaschutzfonds“ angesiedelt sein.

Zudem hält Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger fest: „Städte und Gemeinden brauchen nicht nur die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Herausforderungen im Klimabereich stemmen zu können, sondern Gespräche zwischen den Gebietskörperschaften auf Augenhöhe, welche Maßnahmen sinnvoll sind und getroffen werden müssen“.

Abschließend bekräftigt Generalsekretär Thomas Weninger gemeinsam mit den Finanzexpert*innen des Österreichischen Städtebundes, dass eine neue vertikale Verteilung der Finanzausgleichsgelder zugunsten der Städte und Gemeinden und längst fällige Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich notwendig sind. So verweist der Österreichische Städtebund auf sein erst gestern – gemeinsam mit dem KDZ- Zentrum für Verwaltungsforschung -  vorgestelltes Factsheet für die Pflege.

Mehr Infos zum Finanzausgleich finden Sie auf der neuen Städtebund-Website unter

www.staedtebund.gv.at/fag2024

#fag2024

(Schluss, 01.02. 2023)


[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/was-wir-tun_4/Stellungnahme_Steuerreform_II.pdf, S. 1f.

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