Städtebund fordert Gemeindefinanzpaket für Energie- und Mobilitätswende
Städtebund fordert Gemeindefinanzpaket für Energie- und Mobilitätswende
Städtebund-Geschäftsleitung tagte; Ludwig: Klimawandel nimmt keine Rücksicht auf Finanzen der Städte
Heute, Mittwoch, 10. April hat die Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes unter Städtebund-Präsident Michael Ludwig getagt. Hauptthema der Sitzung war die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden.
Der Ende 2023 beschlossene Finanzausgleich war laut Österreichischem Städtebund ein erster Schritt, um die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden in Österreich zu stabilisieren. Seit Abschluss des FAG 2024 wurden aber einige Gesetze beschlossen, die die Städte und Gemeinden direkt betreffen - sie verlieren dadurch weitere Einnahmen. Zu erwähnen sind zum Beispiel das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Informationsfreiheitsgesetz, bei dem nach wie vor unklar ist, wer die Kosten trägt und die Umsatzsteuerbefreiung beim Bau von Photovoltaikanlagen.
Zudem kommen erhöhte Personalausgaben hinzu, Umlagen an die Länder lassen sich erst jetzt berechnen und die Städte und Gemeinden brauchen dringend Geld für die Energie- und Mobilitätswende.
Dazu Städtebund-Präsident Michael Ludwig: „Die Auswirkungen des Klimawandels stellen die Städte vor große Herausforderungen, die es gemeinsam zu meistern gilt. Städte und Gemeinden brauchen daher sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch mehr finanzielle Ressourcen, um die notwendige Infrastruktur zu schaffen, die Öffis auszubauen und die Dekarbonisierung zu meistern. Wenn wir den Städten das notwendige Budget nicht zur Verfügung stellen, wird sich das Leben in den Städten zu unserem Nachteil ändern; denn der Klimawandel nimmt auf finanzielle Ressourcen der Städte keine Rücksicht.“
Bund soll auf Rückzahlung des FAG-Vorschusses verzichten
Im FAG 2024 wurde zudem beschlossen, den Städten und Gemeinden einen Vorschuss von 300 Millionen Euro an Ertragsanteilen zu gewähren – inklusive Rückzahlung 2025 bis 2027. „Der Bund könnte als Sofortmaßnahme auf diese Rückzahlung verzichten und damit etwa den Betrieb der Kindergärten sichern – der zuletzt durch mehr Personalbedarf und kleinere Gruppengrößen immer aufwendiger wurde“, betonte Weninger abschließend.
(Schluss, 10.04.2024)