Voll einfach, voll sicher: Voll vertreten in FinanzOnline

Voll einfach, voll sicher: Voll vertreten in FinanzOnline

 

Manchmal braucht man Unterstützung und manchmal möchte man selbst jemandem helfen: Darum können Sie Finanzanliegen jetzt ganz einfach gemeinsam erledigen – mit der jederzeit widerrufbaren Vollmacht für FinanzOnline. Einfach und offiziell vertreten oder vertreten lassen bei Steuererklärung, Anträgen & Co! 

Wie funktioniert die Unentgeltliche Vertretung?

Natürliche Personen können sich seit Jänner 2026 unentgeltlich von einer anderen volljährigen Privatperson – etwa aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis – in FinanzOnline in allen steuerlichen Angelegenheiten vertreten lassen. Mit dem neuen Service wird der Zugang zu FinanzOnline für jene Menschen leichter, die ihre Anliegen nicht selbst digital erledigen können oder sich bei digitalen Erledigungen unsicher fühlen.

Wer darf vertreten – und unter welchen Bedingungen?

Die Vertretung ist ausschließlich kostenlos erlaubt, also unentgeltlich. Beide – der Vertretene als auch die Vertretung – müssen volljährig sein. Der Vertreter oder die Vertreterin muss über eine ID-Austria oder eine EU-eID verfügen und darf höchstens vier Personen vertreten. Voraussetzung ist außerdem, dass der oder die Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder eine Pension bezieht.

Einfach, klassisch und offiziell: So wird die Vollmacht erteilt

Die Vertretung wird über das Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“ bekannt gegeben. Es ist auf www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich. Das unterschriebene Formular wird vom Vertreter oder von der Vertreterin über den eigenen FinanzOnline Zugang unter „Vertretungsbeziehung verwalten“ hochgeladen. Ein großer Vorteil: Der oder die Vertretene benötigt dafür keine ID Austria oder EU-eID.

Was kann die Vertretung in FinanzOnline erledigen?

Nach erfolgter Prüfung gibt es eine Nachricht an die beteiligten Personen und die Vertretung kann bereits aktiv werden. Sofort können über FinanzOnline unter anderem Steuererklärungen eingereicht, Ratenzahlungen beantragt oder Guthaben rückerstattet werden. Das ist auch dann möglich, wenn der Vertretene selbst noch nie oder gar keinen Zugang zu FinanzOnline hatte. Alle Handlungen sind dabei klar als Vertretungshandlungen gekennzeichnet. Besteht ein eigener FinanzOnline-Zugang, kann der Vertretene weiterhin selbst aktiv werden.

Umfang, Dauer und Zustellung

Die unentgeltliche Vertretung umfasst alles, was auch dem Vertretenen in FinanzOnline zur Verfügung steht, und kann nicht auf einzelne Handlungen beschränkt werden. Sie kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten – Bescheide und Schreiben werden weiterhin direkt an den Vertretenen zugestellt, können aber bei elektronischer Zustellung auch von der Vertretung eingesehen werden.

Jederzeit widerrufbar

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden – entweder durch den Vertretenen (postalisch oder über FinanzOnline) oder durch den Vertreter oder die Vertreterin selbst. Damit bleibt die volle Kontrolle jederzeit beim Vertretenen.

Wichtig: Die klassische Abgabe von Formularen bleibt selbstverständlich weiterhin möglich.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.bmf.gv.at/vertretung oder telefonisch unter 050233792

(Schluss, 02.03.2026) Quelle und Fotocredit: BMF

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