Die Museen und das Recht

Die Museen und das Recht

Die Museen und das Recht, Von der Öffnung der kaiserlichen Gemäldesammlung bis zum Bundesmuseengesetz, Hrsg.Theo Öhlinger, facultas.wuv/Nomos, Wien 2008,8 Seiten, br. € 7,80, ISBN 978-3-7089-0248-7.

 

Die öffentlich zugänglichen Kunstmuseen haben ebenso wie der moderne Verfassungsstaat ihre Wurzeln in der Aufklärung. Die Eröffnung des Museums der Republik im Louvre im Jahr oder die Öffnung der kaiserlichen Gemäldegalerie für die Allgemeinheit durch Josef II. im 18. Jahrhundert waren demnach Ausdruck einer damals neuen und bis zum heutigen Tag bestimmenden Geisteshaltung.
Der bekannte Verfassungsrechtler und Kunstliebhaber Theo Öhlinger hat seine Abschiedsvorlesung zum Anlass genommen, die hiesigen geschichtlichen Hintergründe und rechtlichen Grundlagen dieser aufklärerischen Errungenschaft darzustellen. Eine erweiterte Fassung dieser Vorlesung vom 16. Jänner 2008 liegt nun in Buchform vor. Öhlinger zeichnet hierbei zunächst die wechselvolle Geschichte dieser Institution von seiner Entstehung in der Zeit des aufgeklärten Absolutismus über die schwerwiegenden Einschnitte mit dem Ende der Monarchie und den Kunst-Raub durch das Nazi-Regime bis hin zum nun in Geltung stehenden Bundesmuseengesetz 1998 nach. Anschließend beschreibt der Autor das Bundesmuseengesetz in seinen relevanten Details und unterzieht dieses einer kritischen Würdigung. Als Mitglied des Kuratoriums des Kunsthistorischen Museums ist Öhlinger wohl auch jemand der beurteilen kann, ob es das Bundesmuseengesetz den Museen ermöglicht ihren kulturpolitischen Auftrag zu erfüllen. Er scheint dies zu bejahen, meint aber, dass trotz der Ausgliederung der Bundesmuseen die Republik Österreich nicht gänzlich aus ihrer Verantwortung für diese Institutionen des öffentlichen Kulturlebens zu entlassen seien.
Wie bereits weiter oben erwähnt, war die „Museen und das Recht“ die Abschiedsvorlesung von Prof. Öhlinger, der nun bereits emeritiert ist. Dieser war nicht nur langjähriger Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien und einer der führenden Verfassungsrechtswissenschafter in Österreich, sondern ist auch in vielen anderen Bereichen - wie z.B. Kuratoriumsmitglied im KHM – engagiert. Zuletzt trat er in der Öffentlichkeit vor allem als Mitglied der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform in Erscheinung, die er Mitte Mai verließ. Prof. Öhlinger ist stets auch ein scharfer Beobachter der rechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Gemeindeselbstverwaltung, wie man etwa auch an seinen Beiträgen, z.B. zur veränderten Stellung der Gemeinden nach dem Beitritt zur EU, erkennen kann.

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