Jahrbuch für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften 2008

Jahrbuch für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften 2008

Jahrbuch für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften 2008, Studien zur Rechtswissenschaft, Bd. 218, Hrsg. Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften der Andrássy Universität Budapest, Verlag Dr. Kovač, Hamburg 2008, 278 Seiten, br., € 80,20, ISBN 978-3-8300-3228-1.

 

Die Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften der Deutschsprachigen Andrássy Universität Budapest legt mit diesem Band das erste Jahrbuch für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften vor. Die Andrássy-Universität wurde im Jahr 2002 gegründet und ist damit die erste deutschsprachige Universität, die nach dem Krieg außerhalb des deutschsprachigen Raumes eröffnet wurde. Die Gründung der Universität geht vor allem auf eine Kooperation Ungarns, des Freistaats Bayern, Baden-Würtembergs, Österreichs und der Schweiz zurück. Sie wurde mit dem Ziel gegründet, insbesondere graduierten Jungakademikern aus dem mittel- und osteuropäischen Raum die Möglichkeit zu geben, in der Donaumetropole Budapest verschiedenste Aufbaustudien, die sich eingehend mit der europäischen Integration und dem Donauraum im Speziellen befassen, zu absolvieren.
Einen bedeutenden Platz im Gefüge der Andrássy-Universität nimmt die Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften ein, die in enger Kooperation mit der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg steht. Die Fakultät widmet sich schwerpunktmäßig dem Europäischen Wirtschafts- und Binnenmarktrecht, dem Europäischen Gesellschafts- und Steuerrecht, sowie der Verfassungsrechtsvergleichung und dem Völkerrecht. Diese Bandbreite an Themen ist auch an den in diesem Jahrbuch erschienenen Beiträgen zu erkennen. Der Autorenkreis zu diesem Jahrbuch, zu denen auch der Verfasser dieser Zeilen zählt, setzt sich hauptsächlich aus Absolventen der Fakultät aus dem Studienjahr 2007 zusammen.
Der eröffnende Beitrag von Tillmann Altwicker beschäftigt sich mit dem 12. EMRK-Zusatzprotokoll und versucht die durch dieses entstandene neuen Grenzen der Ungleichheit auszuloten. Darauf folgt Dóra Frey, die sich mit dem Grundrechtsschutz im Anti-Terror Kampf der Vereinten Nationen und den damit in Verbindung stehenden etwaigen Rechtsschutzdefiziten in der EU auseinandersetzt. Petra Lea Láncos widmet sich dem spannenden Thema, ob zwischen den nationalen Verfassungsgerichten und dem EuGH ein Kooperations- oder Konfrontationsverhältnis besteht. Hierbei vergleicht sie vor allem die Rechtsprechung des deutschen BverfG mit der des spanischen Tribunal Constitucional zu den Rangordnungsfragen zwischen nationalem (Verfassungs-)Recht und dem Recht der EU/EG. Thematisch passend, folgt darauf mein Beitrag, der die österreichischen Besonderheiten in der Anpassung des österreichischen Bundesverfassungsrechts an das europäische Recht nachzuzeichnen versucht.
Gábor Koós eröffnet den wirtschaftsrechtlich geprägten Teil des Jahrbuchs und widmet sich in seinem Aufsatz der vor dem Hintergrund des steuerlichen Territorialitätsprinzips bedeutsamen Frage über die Zulässigkeit der Wegzugsbesteuerung in Europa. Danach werden von David Bambeck die Hintergründe zur politisch brisanten Frage der Europrechtskonformität des Volkswagengesetzes unter die Lupe genommen. Aranka Poloznik erklärt die Hinwendung zu einem „more economic approach“ in der Auslegung des Marktmissbrauchregimes nach Art. 82 EGV. Als Abschluss beschreibt Marcell Baumann die legistischen Reaktionen Ungarns auf den Wettbewerb der Rechtsformen in Europa im Bereich des Rechts der Kapitalgesellschaften und damit einhergehend des Kapitalschutzrechtes.
Im Anhang des Jahrbuches befindet sich eine Neuübersetzung der ungarischen Verfassung von Prof. Herbert Küpper, Institut für Ostrecht Universität München, in die deutsche Sprache, die durch Erläuterungen und Nachweisen zu ihrer Entwicklungsgeschichte ergänzt wird.
„Man kann sagen, dass diese Universität eine beträchtliche internationale wissenschaftliche Anerkennung erworben hat.“ Dies war zumindest die Botschaft, welche die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich ihres Besuchs an der Andrássy Universität im Sommer 2007 überbracht hat. Das erste Jahrbuch der Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften ist ein Versuch diesem wissenschaftlichen Renommee gerecht zu werden.

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