Der „Schwarze“ ist ein „Muss“ für jeden, der Europarecht anwendet. Die Neuauflage gibt umfassend über das geltende europäische Recht Auskunft und bezieht durchgängig in Form einer Gegenüberstellung die Regelungen ein, die der Vertrag von Lissabon beabsichtigt. Die komplett überarbeitete 2. Auflage
Besonders hilfreich: Die im Vertrag von Lissabon integrierte – aber bereits jetzt von den Gemeinschaftsgerichten herangezogene – Grundrechtecharta ist mit kommentiert.
Ein besonderes Markenzeichen: Die fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ausgesprochenem Praxisbezug. Als kompaktes und übersichtlich strukturiertes Werk erschließt es nicht nur die europarechtlichen Grundstrukturen, sondern auch die praxisrelevanten Einzelgebiete. Mit dem neuen „Schwarze“ lässt sich deshalb profund in Wissenschaft und Praxis arbeiten.
Der Kommentar ist von Experten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft, aus Gerichten, nationalen und europäischen Verwaltungen, aus Unternehmen und der Anwaltschaft verfasst.