ÖGG Initiative – Konsensbildung betreffend Baumhaftung
ÖGG Initiative – Konsensbildung betreffend Baumhaftung
11. Sep 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Österreichische Gartenbau-Gesellschaft lädt Sie zu einem Expertentreffen ein:
Termin: 11. September 2018
Zeit: 08.30 bis 16.00 Uhr
Ort: Österreichische Gartenbau-Gesellschaft, 1220 Wien
Bäume und Wälder haben eine umfassende gesamtgesellschaftliche Bedeutung, insbesondere in Hinblick auf Biodiversität, Klima, Holzproduktion, Erholung, Tourismus etc.
Die aktuelle Judikatur zu den Haftungsbestimmungen des ABGB und des Forstgesetzes ist uneinheitlich und lässt einen Trend zu immer strengeren Haftungsmaßstäben für Baum- und WaldeigentümerInnen, sowie sonstigen Verantwortlichen erkennen. Dies führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Die Folge ist ein zunehmendes vorsorgliches Fällen und Zurückschneiden von Bäumen, um Gefahren für Dritte zu reduzieren. Diese vorsorglichen Eingriffe in Baumorganismen haben negative Auswirkungen auf die Funktionen des Waldes bzw. des einzelnen Baumes und stehen den Interessen des Naturschutzes u. a. an der Erhaltung alter Bäume klar entgegen.
Daher machte im Oktober 2017 die "Fachtagung Baumhaftung - der Baum und seine Wirkungen" diese Problematik und die Herausforderungen, die sich für unterschiedliche WaldnutzerInnen und -besitzerInnen ergeben, erstmals zum Thema. Die Anzahl, v.a. aber die Vielfalt der TeilnehmerInnen beweisen die Wichtigkeit der Fragestellung. Der Bogen der Interessierten umfasste Vertretungen großer Forstbetriebe, NGOs, öffentliche Verwaltungen, Naturschutzorganisationen, Schutzgebietsverwaltungen, WissenschaftlerInnen und BaumpflegerInnen. Auch im europäischen Ausland wurde die Frage der Baumhaftung bereits thematisiert und führte teilweise bereits zu gesetzlichen Änderungen wie z.B. in Deutschland oder Großbritannien, wo bspw. "für waldtypische Gefahren" keinerlei Haftungsbestimmungen bestehen. Auch in Österreich sollen auf unterschiedlichen Ebenen nun Ansätze gefunden werden, wie der Erhalt von Bäumen in Bezug auf den Aspekt Haftung möglichst sichergestellt werden kann.
In folgenden drei Bereichen sind rechtliche Klarstellungen geboten:
A) Baumhaftung
Hauptziel: keine Analogie zur Gebäudehaftung, Legaldefinition für Bäume;
B) Wegehalterhaftung
Hauptziel: Ergänzungen / Klarstellungen zu ABGB § 1319a, StVO § 91, ...
C) Haftung im Wald
Hauptziel: Ausweitung der „waldtypische Gefahren“ auf alle Flächen und Wege die durch den Wald führen oder am Rande des Waldes liegen (Stärkung der Eigenverantwortung);
Das Ziel der Veranstaltung am 11. September 2018 ist es, einen Konsens unter wesentlichen Stakeholdern zu finden und festzuschreiben.
Hinweis: Aktuell wird eine Studie beim Umweltbundesamt beauftragt, welche die Thematik quantitativ erfassen soll und der Baumkonvent in Linz (21. März 2019) vorbereitet.
Anmeldung bitte bis 10. August 2018 unter: oegg@oegg.or.at bzw. 01/5128416!
Auf zahlreiche Teilnahme freut sich Ihr
Ing.Herbert Eipeldauer
Österreichische Gartenbau-Gesellschaft
1220 Wien, Siebeckstraße 14
Tel. 01/512 84 16
oegg@oegg.or.at
www.oegg.or.at
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