Informationsveranstaltung „Möglichkeiten der Videoüberwachung an öffentlichen Orten“ am 1. Februar 2005 im Wiener Rathaus

Informationsveranstaltung „Möglichkeiten der Videoüberwachung an öffentlichen Orten“ am 1. Februar 2005 im Wiener Rathaus

Videoüberwachung der Polizei an Kriminalitätsbrennpunkten
Mit der am 1. Jänner 2005 in Kraft getretenen Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz ist es den Sicherheitsbehörden gestattet, Videoüberwachungen inklusive Datenspeicherung für 48 Stunden an öffentlichen Orten durchzuführen. Voraussetzungen für den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen sind, dass bereits gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen stattgefunden haben und in Zukunft ebensolche befürchtet werden. Diese Maßnahme soll präventiven Zwecken dienen und das persönliche Sicherheitsgefühl der Bevölkerung heben. Die offene Videoüberwachung ist mit einer Ankündigungspflicht verbunden und unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Zulässigkeit von Videoüberwachung durch Gemeinden
Prof. Dr. Bernd-Christian Funk vertritt in der Frage der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen durch Gemeinden eine liberale Position: Wenn durch die einzelnen Materiengesetze Überwachungen im Sinne von Kontrollen (z.B. Parkraumüberwachung) vorgesehen sind, dann sind auch Videoüberwachungen ohne Speicherung zulässig. Professor Funk sieht in diesem Umfang keinen Widerspruch zu Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und im allgemeinen auch nicht gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes.
Eine Überwachung und Speicherung mittels Videokameras auf Privatgrundstücken ist bisher schon zulässig gewesen.
Von besonderem Interesse sind auch Überwachungen in öffentlichen Verkehrsmitteln (v.a. U-Bahnen). Dort könnte die Überwachung neben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit als Nebenleistung zum Beförderungsvertrag – zwar noch nicht derzeit aber in Zukunft - als Pflicht gesehen werden können.

Kooperationen mit der Polizei
Es ist Aufgabe der Polizei die öffentliche Ruhe und Ordnung sicher zu stellen, aber sie setzt große Hoffnungen auf Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen bzw. mit Privaten, um Synergieeffekte nutzen zu können.
Kooperationen scheinen deswegen wichtig, um die Kriminalitätspunkte abzuklären und die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung zu heben. Allerdings haben die Kommunen darauf zu achten, dass es zu keiner ausschließlichen Überwälzung der durchaus respektablen Finanzierungs- und Personalkosten auf die Gemeinden kommt.

Praxisbeispiele aus Villach
Die Stadt Villach berichtete über die erfolgreiche Überwachung einer Fußgängerzone mit Gastronomiebetrieben sowie über die Überwachung von Altstoffsammelinseln. Das Altstadtprojekt stieß in der Bevölkerung auf große Zustimmung und fand auch eine gute Begleitung durch die Medien.

Zum Nachlesen
In der April-Ausgabe der Österreichischen Gemeindezeitung werden - zu den bereits jetzt vorhandenen Präsentationen von Dr. Alfred Winkler, Mag. Walter Egger und Major Ing. Erwin Bertl - die ausführlichen Beiträge von Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Wien und Mag. Peter André, Bundesministerium für Inneres sowie der Erfahrungsbericht der Stadt Villach zum Nachlesen abgedruckt werden.

Videoüberwachung - Vortrag Blaha
Videoüberwachung - Vortrag Egger
Videoüberwachung - Vortrag Winkler
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