Vertrag von Lissabon
Vertrag von Lissabon
- Erstmalige und ausdrückliche Anerkennung der lokalen und regionalen Selbstverwaltung, im A.C. der EU
- Stärkere Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen, die die neuen Legislativvorschläge für lokale und regionale Gebietskörperschaften nach sich ziehen.
- Klagerecht des Ausschusses der Regionen bei Verstoß gegen die Subsidiarität beim Europäischen Gerichtshof
- Mitwirkungsrecht (Anhörung) der repräsentativen Verbände und der Zivilgesellschaft bei allen Aktivitäten der Europäischen Union
- Anerkennung des Prinzips der territorialen Kohäsion als eine der Zielsetzungen der Union.
- Einbeziehung der Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung und Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.