Forderungen des Österreichischen Städtebundes - An die Europapolitik 2009 – 2014

Forderungen des Österreichischen Städtebundes - An die Europapolitik 2009 – 2014

Städte und Gemeinden sind der Seismograph gesellschaftlicher Veränderungen. Trotzdem wird die politische Stellung der Kommunen im europäischen Integrationsprozess noch immer nicht gebührend beachtet, ja sogar von vielen als marginal bezeichnet. Warum?
Es gilt die Bedeutung der Kommunen stärker ins Bewusstsein zu rufen. Viele der europaweiten Herausforderungen sind zuerst in den Städten und Gemeinden zu spüren. Die sozialen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise, der demografische Wandel, Fragen der Integration und Migration, sowie der klimaverträgliche Umbau unserer Gesellschaft werden vor Ort real.
Städte und Gemeinden bilden die Kernzellen unseres demokratischen Gemeinwesens. Hier ist Demokratie nicht nur ein abstrakter Begriff, hier wird sie für den einzelnen Bürger unmittelbar erfahr- und erlebbar. Verfahrensabläufe und Entscheidungsprozesse vollziehen sich in einer Gemeinde so transparent und nachvollziehbar, wie sonst wohl auf keiner anderen Ebene der politischen Willensbildung.
Dem oft kritisierten Mangel an Transparenz politischer Entscheidungsfindung, gerade auf europäischer Ebene, kann auf der Ebene der Kommunen am effektivsten begegnet werden. Die Kommunen sind der zentrale Ort für die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Sie sind auch für die Mitglieder des Europäischen Parlaments jene Ebene, wo sie den stärksten direkten Zugang zu den Menschen finden. Gewähren sie den Städten Flexibilität und schützen sie die Entscheidungsfreiheit der Kommunen!   WIRTSCHAFTS- und FINANZKRISE Die Kommunen sind verstärktem Druck ausgesetzt. Die Nachfrage nach kommunalen Dienstleistungen ist gestiegen und die kommunalen Finanzen angespannt. Forderungen
  • Stärkung und Absicherung des finanziellen Handlungsspielraumes der Kommunen durch Zugang für die Kommunen zu Finanzmitteln auf nationaler und auf europäischer Ebene,
  • flexibler Ansatz bei den Strukturfonds und anderen europäischen Programmen für Kommunen,
  • Berücksichtigung der Kommunen bei der Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen im Umgang mit der Krise unter Wahrung des kommunalen Entwicklungsinteresses und der kommunalen Planungshoheit.
VERTRAG von LISSABON
Europa verliert  seine bisherige „kommunale“ Blindheit Der EU-Reformvertrag stärkt die Rolle der Kommunen in der EU und verbessert ihre Mitwirkungsmöglichkeiten. Ebenso findet sich ein Ansatz zur Korrektur des reinen Binnenmarktmodells. Diese Vertragsänderung war für die Kommunen dringend notwendig. Die Anerkennung der Kommunen  als vollwertige Partner in Europa war längst überfällig und durch die zunehmende Europäisierung der kommunalen Selbstverwaltungstätigkeit, der Vorschriftendichte auf nationaler und europäischer Ebene, seit langem gewünscht. Im Reformvertrag wird erstmals auf europäischer Ebene die kommunale Selbstverwaltung demokratischer und entscheidungsfreier Kommunen anerkannt. Das Subsidiaritätsprinzip wird auf kommunale und regionale Gebietskörperschaften ausgedehnt. Die vermehrte Einbindung, Konsultation und Absicherung der Kommunen durch das Protokoll zur Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit garantiert. Eine verbesserte Konsultation der Kommunen mit der europäischen Ebene mittels ihrer repräsentativen Verbände ermöglicht. Eine erweiterte Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle ist explizit unter Einschluss der Kommunen, Länder und nationalen Parlamente vorgesehen. Zusätzlich räumt das Protokoll 26 über die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge) den kommunalen Behörden bei der Erbringung dieser Dienstleistungen einen weiten Ermessensspielraum ein.   Forderungen
  • konsequente Anwendung der genannten kommunalen Errungenschaften des Vertrags d.h. den kommunalen Bedürfnissen ist bei der Erarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen Rechnung zu tragen,
  • wirksame Gesetzesfolgenabschätzung, in wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer und politischer Hinsicht sowie im Hinblick auf die tatsächliche Leistbarkeit bei der Umsetzung in den Kommunen vor Ort.
KOMMUNALE DIENSTLEISTUNGEN VON ALLGEMEINEM INTERESSE (Daseinsvorsorge) Die Leistungen der Daseinsvorsorge sind zentral für das Selbstverständnis der Kommunen. Die Kommunen sind durch ihre Nähe zu den Bürgern am besten geeignet die Art, die Organisationsform,  die Qualität der Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Umstände vor Ort, zu beurteilen. Trotz vielfältiger Bemühungen bisher konnte in den letzten Jahren das von europäischer Ebene oft angekündigte Gleichgewicht zwischen den Binnenmarktregeln und dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung noch nicht erreicht werden. Wie im Protokoll 26 des Vertrages von Lissabon festgelegt, ist die Definitions- und Organisationshoheit für die Aufgaben der  Daseinsvorsorge eine nationale, regionale und kommunale Kompetenz. Die Europäische Union wird aufgefordert, diese Organisationshoheit zu respektieren. Eine Ausdehnung des Wettbewerbsrechts im Sinne des EU-Binnenmarktmodells auf die kommunale Ebene wird abgelehnt. Wir fordern, dass nicht-gewerbliche Dienstleistungen, die vor allem einen sozialen, bildungs-, umweltpolitischen oder kulturellen Zweck dienen, nicht dem Binnenmarktregime unterworfen werden. Wir fordern die Klarstellung im europäischen Vergaberecht, dass die Zusammenarbeit der Kommunen  untereinander vom Vergaberegime ausgenommen  ist. Den Kommunen muss es auch nach EU-Recht möglich sein, interkommunale Unternehmen zu gründen und diese, oder eine andere Kommune oder eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, direkt mit der Erbringung von Dienstleistungen zu beauftragen. Das ‘In-house’ Konzept möge für alle öffentlichen Dienste im Sinne der Verordnung für den öffentlichen Personennahverkehr (PSO) definiert werden. KLIMAWANDEL – VERSORGUNGSSICHERHEIT Im Dezember 2009 auf der UNO-Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen könnte ein globales Abkommen von großem Umfang erzielt werden, um die Erde vor den schwersten Auswirkungen des Klimawandels zu schützen. Kommunalpolitische Entscheidungen zur verantwortungsvollen Nutzung von Energie- und Verkehrsplanung sind direkt mit dem Klimawandel verbunden. Kommunen beteiligen sich an Aktionen zur Verminderung von CO² Emissionen, sie setzen sich ein für eine Verbesserung der Energieeffizienz und einer Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien.
Die Energieversorgung der Endverbraucher findet heute im Wettbewerb statt. Die sichere Versorgung mit preisgünstiger Energie ist für die Kommunen und ihre Bürger von existenzieller Bedeutung. Wir appellieren an die Europäische Union, die kommunale Verantwortung zu sichern und zu stärken und die Kommunen in den europäischen Entscheidungsfindungsprozess einzubinden.   Wien/ Brüssel im Oktober 2009
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