Einführung
Am 13. 12. 2007 fand in Lissabon die feierliche Unterzeichnung des EU-Reformvertrages „Vertrag von Lissabon“ statt. Dieser Vertrag ist ein Meilenstein für die Entwicklung kommunaler Rechte gegenüber der EU. Mit dem Reformvertrag erfolgt eine grundlegende Neujustierung der juristischen Verhältnisse zwischen der europäischen und der kommunalen Ebene.
Er bringt vor allem folgende neue Regelungen in das EU-Primärrecht: Die ausdrückliche Achtung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts als Bestandteil der nationalen Identität der EU-Mitgliedsstaaten, eine explizite Ausdehnung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle auf die kommunale Ebene, eine Stärkung des Ausschusses der Regionen mit einem eigenen Klagerecht vor dem EuGH, die Einführung verlässlicher Gesetzes- und Finanzfolgenabschätzungs-verfahren und eine Festschreibung des Konsultationsrechts der repräsentativen Kommunalverbände in der EU.
Regionale und lokale Gebietskörperschaften
Neben all diesen Punkten stärkt der Vertrag von Lissabon insbesondere auch die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Aus kommunalwirtschaftlicher Sicht sind vor allem nachfolgende Bestimmungen zu erwähnen:
Daseinsvorsorge
Die Leistungen der Daseinsvorsorge sind ein zentrales Instrument der sozialen Integration. Sie zählen zu den Kernaufgaben der Städte, Länder (Regionen) und Gemeinden Europas. Erstmals wird die Bedeutung und der weite Ermessensspielraum der regionalen und kommunalen Behörden auf dem Gebiet der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im 9. Zusatzprotokoll zum Vertrag von Lissabon hervorgehoben. Auch wenn der Vertrag von Lissabon eine Kompromisslösung darstellt und nicht sämtliche Forderungen der Regionen und Gemeinden erfüllt wurden, so ist er dennoch ein wichtiger Schritt zur Stärkung kommunaler und regionaler Rechte in der europäischen Integration.