Städtebund/KDZ: Teuerung lässt Gesamtverschuldung der Städte und Gemeinden steigen

Städtebund/KDZ: Teuerung lässt Gesamtverschuldung der Städte und Gemeinden steigen

Forderung nach Anpassung der vertikalen Verteilung an sich verändernde Aufgaben

 

 Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat gemeinsam mit neun österreichischen Städten die Auswirkung der Teuerungen auf die Gemeindefinanzen analysiert. Der Inflationsanstieg hat u.a. starke Effekte bei den Bau-, Energie- und Personalausgaben sowie laufenden Transfers und Zinsen. Diese Ausgabensteigerungen haben große Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und reduzieren den finanziellen Spielraum jedenfalls für 2023 und voraussichtlich auch für die Folgejahre.

Daher fordert Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes: „Bei den aktuell laufenden Verhandlungen zum Finanzausgleich 2024 muss der vertikale Verteilungsschlüssel angepasst werden, um die besonders dynamischen Aufgabenbereiche (v.a. Kinderbetreuung, Ganztagsschulen, öffentlicher Verkehr, Soziales, Pflege, Gesundheit) weiter finanzieren zu können. Außerdem sind die Einnahmenpotenziale der Gemeinden durch eine Grundsteuerreform zu stärken.“

Bis zu -75% bei Überschuss der operativen Gebarung gegenüber 2021

Es zeigt sich, dass der Saldo 1 (Überschuss der operativen Gebarung) in den teilnehmenden Städten um 20 bis 75 Prozent zwischen dem Rechnungsabschluss 2021 und dem Voranschlag 2023 zurückgegangen ist. Dies wurde insbesondere dadurch ausgelöst, dass sämtliche Ausgaben im Bereich der operativen Gebarung (z.B. Personal- und Sachausgaben, wie Instandhaltungen, Transfers für Sozialhilfe, Krankenanstalten, Kinderbetreuung und die Zinsen für die Rückzahlung von Darlehen) um mindestens zehn Prozent gestiegen sind. Die Auszahlungen für Energie haben sich im Durchschnitt sogar (mehr als) verdoppelt. Die Einzahlungen (+ 240 Euro je EW) können mit den Auszahlungen (+ 450 Euro je EW) nicht Schritt halten.

Der Rückgang des Überschusses der operativen Gebarung führt dazu, dass der finanzielle Spielraum der Gemeinden geringer wird. Die Finanzierung von Investitionen aus laufenden Überschüssen wird schwerer bzw. ist in vielen Gemeinden gar nicht mehr möglich. Gleichzeitig müssen die Gemeinden darauf achten, dass der Überschuss aus der operativen Gebarung groß genug ist, um die laufende Tilgung der eingegangenen Darlehensverpflichtungen zu finanzieren, was sich 2023 bei 25 bis 30 Prozent der Gemeinden bestenfalls noch gerade ausgehen wird.

Schwierige Finanzierung von Investitionen

Investitionen sind aufgrund der Teuerung, insbesondere durch den Anstieg des Baukostenindexes, erheblich kostspieliger geworden. Aufgrund der Corona-Pandemie und landesgesetzlicher Vorgaben (z.B. im Bereich der Kinderbetreuung) müssen Städte und Gemeinden teilweise Investitionen nachholen und können ihre Investitionen nicht zurückfahren. Der Rückgang des Überschusses der operativen Gebarung (Saldo 1) wird die Finanzierung der Investitionen wesentlich erschweren. Investitionen müssen dann wieder verstärkt fremdfinanziert werden. Das bedeutet auch, dass die Gemeinden für die aufgenommenen Darlehen höhere Zinsen zahlen müssen, da das Zinsniveau erheblich gestiegen ist. Die Gesamtverschuldung der Gemeinden steigt somit an.

Bedeckungslücken in einzelnen Städten

In einzelnen Städten zeigt sich auf Basis des Voranschlags 2023 eine Bedeckungslücke. Das bedeutet, dass ein negativer Saldo 5 (und damit Rückgang der liquiden Mittel) gegeben ist, der durch bestehende Rücklagen (Zahlungsmittelreserven) oder Bankguthaben nicht ausgeglichen werden kann. Diese Bedeckungslücke liegt zwischen 180 und 780 Euro je Einwohner*in. Die Städte und Gemeinden müssen diese Bedeckungslücke durch unterjährige erhöhte Einzahlungen (z.B. Darlehensaufnahmen) oder verminderte Auszahlungen (Kürzungen) ausgleichen. Damit sind besondere Herausforderungen im Budgetvollzug verbunden.

„Für das Jahr 2024 und die darauffolgenden Jahre erwarten die Städte eine herausfordernde finanzielle Situation. Es ist davon auszugehen, dass es ab dem Voranschlag 2024 zu Auszahlungskürzungen, Leistungsreduktionen und einem Zurückfahren der Investitionen kommen muss.“, schlussfolgert KDZ-Geschäftsführer Peter Biwald.

Gefordert: Anpassung des vertikalen Verteilungsschlüssels in den Finanzausgleichsverhandlungen

Die befragten Städte gehen davon aus, dass sich die Auszahlungen für Energie auf einem höheren Niveau stabilisieren werden. Zuwächse bei den Auszahlungen für Personal und Instandhaltung werden auch in den kommenden Jahren gegeben sein. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Einzahlungen für Ertragsanteile nicht im gleichen Ausmaß steigen werden wie in den letzten Jahren. Zuletzt haben sich die Landesfinanzreferent*innen für eine Änderung der vertikalen Verteilung ausgesprochen und folgenden Schlüssel beschlossen: 25 % für die Länder und 14,5 % für Städte und Gemeinden. Auch der Österreichische Städtebund fordert seit Langem eine Änderung der vertikalen Verteilung.

Mehr Informationen zu den laufenden FAG-Verhandlungen finden Sie auf den Websites des Österreichischen Städtebundes und des KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung unter:

www.staedtebund.gv.at/fag2024

https://www.kdz.eu/fag2024

(Schluss, 10.05.2023)

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