Getränkesteuer-Informationsveranstaltung

Ein Artikel von Dkfm. Dr. Erich Pramböck, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes

(Der Artikel ist ohne Übersichten und Grafiken nur als reiner Text dargestellt. Eine Kopie des gesamten Artikels inkl. der Abbildungen kann im Sekretariat des Österreichischen Städtebundes angefordert werden - Bestellung)

Rund 100 Vertreter aus den Mitgliedsgemeinden des Österreichischen Städtebundes nahmen an der kurzfristig für 13. Juli 2000 einberufenen Informationsveranstaltung zu offenen Fragen der Getränkebesteuerung teil.

Nach einer Vielzahl von Besprechungen und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum "entsprechenden Rechtsbehelf" zeichnet sich folgende Situation und weitere Vorgangsweise ab:

  • Es wird versucht, die Steuerpflicht für alkoholische Getränke für Umsätze, die vor dem 9. März getätigt wurden und für die die Zahlungspflicht an die Gemeinde erst nach dem Urteil des EuGH lag, durchzusetzen.
  • Der Begriff "entsprechender Rechtsbehelf" ist nach dem Erkenntnis des VwGH vom 19. Juni 2000 weit zu verstehen. Der Entscheidung lag eine Null-Erklärung mit dem Argument der EU-Widrigkeit zu Grunde. Damit ist die große Zahl der anhängigen Verfahren - der Österreichische Städtebund schätzt mindestens 60.000 mit einem Volumen von ATS 15 Mrd. - grundsätzlich für eine Prüfung im Hinblick auf die Rückzahlung anspruchsberechtigt. Ob auch andere Einwendungen, wie etwa Null-Erklärungen ohne Hinweis auf die EU-Widrigkeit als entsprechender Rechtsbehelf gelten, muss erst in gesonderten Verfahren vor dem VwGH geklärt werden.
  • Kärnten hat am 12. Juli 2000 als letztes Bundesland eine Bereicherungsverbotsregelung in seine Landesabgabenordnung aufgenommen. Damit können bzw. müssen die Gemeinden nunmehr in allen Bundesländern prüfen, ob die Getränkesteuer überwälzt oder vom Steuerpflichtigen selbst getragen wurde. Es sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen, wobei primär vom Vorliegen von Preislisten mit der Angabe "inklusiver aller Abgaben und Steuern", den verwendeten Kalkulationsschlüsseln bzw. Preissenkungen nach Veröffentlichung des EuGH-Urteils am 9. März dieses Jahres auszugehen ist.

Im Detail wird auf den Artikel von Dr. Peter Mühlberger ÖGZ 7/2000, Seite 58 ff. und in dieser Ausgabe der ÖGZ, Seite 23 f verwiesen.

Es ist nicht auszuschließen, dass der VwGH hinsichtlich der rückwirkenden Geltung der Bereicherungsverbotsregelungen in den Landesabgabenordnungen wieder ein Ersuchen um Vorabentscheidung an den EuGH stellen wird. Damit wäre jedenfalls eine Voraussetzung für ein weiteres Aussetzen der Verfahren gegeben.

Getränkepreise nach dem EuGH-Urteil - Preissenkungen im Handel, Preissteigerungen in der Gastronomie

Die Abschaffung der Getränkesteuer trifft nicht nur die Gemeinden, die allein im Jahr 2000 Einnahmenentgänge von rund ATS 2,5 Mrd. hinnehmen müssen, zum Teil werden auch die Konsumenten düpiert. Während der Handel nach der Abschaffung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke durch das EuGH-Erkenntnis zumindest einen Teil seiner Ersparnisse weitergegeben hat (z.B. wurde Bier im Mai um 4 %, Wein um 7 bis 8 % gegenüber dem Vorjahr billiger - die theoretische Entlastung hätte 7,6 % betragen), hat sich in der Gastronomie der allgemeine Trend des Anstiegs der Getränkepreise (alkoholische und nicht-alkoholische Getränke) fast unverändert fortgesetzt. Nach einer Preissteigerungsrate von 2 % in den Monaten Februar und März 2000 hat sich der Preisanstieg auf 1,3 % verringert. Tatsächlich hätten die Getränkepreise im Durchschnitt um rund 4 % sinken müssen.

Finanzausgleichsverhandlungen - massive Verluste für Länder und Gemeinden?

Während das von den Ländern im Frühjahr überreichte Forderungsprogramm mit Wünschen von insgesamt rund ATS 15 Mrd. vom Bund zurückgewiesen wurde - der Kern der Anliegen des Städtebundes (siehe insbesondere auch ÖGZ 7/99) wurde immerhin in einer Verhandlungsrunde diskutiert - legte der Bund den Ländern folgende Vorschläge vor bzw. stellte folgende Forderungen an Länder und Gemeinden:

  • Ein Artikel von Dkfm. Dr. Erich Pramböck, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes (Der Artikel ist ohne Übersichten und Grafiken nur als reiner Text dargestellt. Eine Kopie des gesamten Artikels inkl. der Abbildungen kann im Sekretariat des Österreichischen Städtebundes angefordert werden - Bestellung) Rund 100 Vertreter aus den Mitgliedsgemeinden des Österreichischen Städtebundes nahmen an der kurzfristig für 13. Juli 2000 einberufenen Informationsveranstaltung zu offenen Fragen der Getränkebesteuerung teil. Nach einer Vielzahl von Besprechungen und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zum "entsprechenden Rechtsbehelf" zeichnet sich folgende Situation und weitere Vorgangsweise ab: * Es wird versucht, die Steuerpflicht für alkoholische Getränke für Umsätze, die vor dem 9. März getätigt wurden und für die die Zahlungspflicht an die Gemeinde erst nach dem Urteil des EuGH lag, durchzusetzen. * Der Begriff "entsprechender Rechtsbehelf" ist nach dem Erkenn- tnis des VwGH vom 19. Juni 2000 weit zu verstehen. Der Entschei- dung lag eine Null-Erklärung mit dem Argument der EU-Widrigkeit zu Grunde. Damit ist die große Zahl der anhängigen Verfahren - der Österreichische Städtebund schätzt mindestens 60.000 mit einem Volumen von ATS 15 Mrd. - grundsätzlich für eine Prüfung im Hinblick auf die Rückzahlung anspruchsberechtigt. Ob auch andere Einwendungen, wie etwa Null-Erklärungen ohne Hinweis auf die EU-Widrigkeit als entsprechender Rechtsbehelf gelten, muss erst in gesonderten Verfahren vor dem VwGH geklärt werden. * Kärnten hat am 12. Juli 2000 als letztes Bundesland eine Bereicherungsverbotsregelung in seine Landesabgabenordnung aufgenommen. Damit können bzw. müssen die Gemeinden nunmehr in allen Bundesländern prüfen, ob die Getränkesteuer überwälzt oder vom Steuerpflichtigen selbst getragen wurde. Es sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen, wobei primär vom Vorliegen von Preislisten mit der Angabe "inklusiver aller Abgaben und Steuern", den verwendeten Kalkulationsschlüsseln bzw. Preissenkungen nach Veröffentlichung des EuGH-Urteils am 9. März dieses Jahres auszugehen ist. Im Detail wird auf den Artikel von Dr. Peter Mühlberger ÖGZ 7/2000, Seite 58 ff. und in dieser Ausgabe der ÖGZ, Seite 23 f verwiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass der VwGH hinsichtlich der rückwirkenden Geltung der Bereicherungsverbotsregelungen in den Landesabgabenordnungen wieder ein Ersuchen um Vorabentscheidung an den EuGH stellen wird. Damit wäre jedenfalls eine Voraussetzung für ein weiteres Aussetzen der Verfahren gegeben. Getränkepreise nach dem EuGH-Urteil - Preissenkungen im Handel, Preissteigerungen in der Gastronomie Die Abschaffung der Getränkesteuer trifft nicht nur die Gemeinden, die allein im Jahr 2000 Einnahmenentgänge von rund ATS 2,5 Mrd. hinnehmen müssen, zum Teil werden auch die Konsumenten düpiert. Während der Handel nach der Abschaffung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke durch das EuGH-Erkenntnis zumindest einen Teil seiner Ersparnisse weitergegeben hat (z.B. wurde Bier im Mai um 4 %, Wein um 7 bis 8 % gegenüber dem Vorjahr billiger - die theoretische Entlastung hätte 7,6 % betragen), hat sich in der Gastronomie der allgemeine Trend des Anstiegs der Getränkepreise (alkoholische und nicht-alkoholische Getränke) fast unverändert fortgesetzt. Nach einer Preissteigerungsrate von 2 % in den Monaten Februar und März 2000 hat sich der Preisanstieg auf 1,3 % verringert. Tatsächlich hätten die Getränkepreise im Durchschnitt um rund 4 % sinken müssen. Finanzausgleichsverhandlungen - massive Verluste für Länder und Gemeinden? Während das von den Ländern im Frühjahr überreichte Forderungsprogramm mit Wünschen von insgesamt rund ATS 15 Mrd. vom Bund zurückgewiesen wurde - der Kern der Anliegen des Städtebundes (siehe insbesondere auch ÖGZ 7/99) wurde immerhin in einer Verhandlungsrunde diskutiert - legte der Bund den Ländern folgende Vorschläge vor bzw. stellte folgende Forderungen an Länder und Gemeinden: * Übernahme der Bundesstraßen durch die Länder gegen eine jährliche Abgeltung in Höhe seiner zuletzt getätigten Aufwendungen von rund ATS 6 Mrd.; * Übernahme der Landeslehrer - ebenfalls gegen eine Art Pauschalabgeltung. In den letzten Verhandlungsrunden wurde darüber hinaus noch der Entfall von Finanzmitteln des Bundes mit einem Volumen von über ATS 20 Mrd. präsentiert, die sich im Detail wie folgt darstellen: Zu berücksichtigen ist, dass das vom Bund angekündigte Thema "Siedlungswasserwirtschaft" noch gar nicht beraten wurde. Gleichzeitig sollen die Länder (und Gemeinden) einen Maastricht-Überschuss von 0,5 % des BIP erzielen. Zuletzt, d.h. vor der Steuerreform 2000, waren die Haushalte der Städte und Gemeinden maastrichtmäßig im wesentlichen ausgeglichen, die Länder erzielten einen Überschuss von 0,4 % des BIP. Diese letzteren Ergebnisse werden jedoch nach der Steuerreform und nach dem Verlust eines Teils der Getränkesteuer und der Werbesteuer kaum zu halten sein, weshalb der geforderte erhöhte Maastricht-Überschuss eine weitere Erschwernis für die Haushalte von Ländern und Gemeinden darstellt. Reformdialog Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat für den 14. Juli 2000 die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Nationalbank und der Gebietskörperschaften zu einem "Reformdialog" eingeladen, in dem das mehrjährige Budgetprogramm des Bundes vorgestellt wurde. Dieses sieht für das Jahr 2002 ein Null-Defizit vor. Das grundsätzliche Ziel einer Haushaltsverbesserung wurde nach eingehender Diskussion von niemandem in Frage gestellt, kritische Stimmen gab es vor allem zum Ausmaß und der Art der Umsetzung sowie der Fähigkeit, dazu beizutragen. Weiters wurden die Themen Ausgewogenheit, sozialer Ansatz und Nachhaltigkeit als wichtig bezeichnet. Bundeskanzler Dr. Schüssel bekannte sich zu einer gemeinsamen Erarbeitung von Reformen und wies darauf hin, dass bereits bis Herbst vertiefende Ergebnisse vorliegen müssen. Schwerpunkte der Beratungen sind: * Im Rahmen des Finanzausgleichs ist ein neuer verbindlicher innerösterreichischer Stabilitätspakt zu schließen. * Im Bereich der Verwaltungsreform (auch Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften) sind über den Sommer neue Ansätze zu entwickeln. * Die Haushaltssanierung sollte primär ausgabenseitig erfolgen. * Die Sanierung sollte nachhaltig sein. * Die soziale Treffsicherheit von Maßnahmen ist sicherzustellen - dazu wird bis Mitte August ein Bericht einer Expertengruppe erwartet. * Eine Arbeitsgruppe soll sich auch mit dem Finanz- und Schuldenmanagement befassen. * Ein Schwerpunkt wird auch die Frage der verstärkten Vorbereitung der Grenzregionen auf die EU-Erweiterung sein. Die Reformdialog-Gruppe soll sich Ende August/Anfang September wieder treffen. Seitens des Österreichischen Städtebundes wurden insbesondere folgende Punkte eingebracht: * Die österreichischen Städte haben bereits 1997 wesentlich zum Erreichen des Maastricht-Ziels beigetragen (z.B. durch Einrichtung von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit oder Ausgliederungen von Unternehmen). * Städte und Gemeinden haben ihr erlaubtes Maastricht-Defizit stets eingehalten. * Schwerpunkte müssen jedoch richtig gesetzt werden, weil sich die Gemeinden wesentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung und die Standortqualität für die Wirtschaft verantwortlich zeichnen. * Städte und Gemeinden sind auch nicht im "geschützten Bereich" zu sehen, sondern hängen ganz wesentlich von den gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder ab. * Die großen österreichischen Städte führen derzeit bereits über 50 % der Investitionen außerhalb ihres eigentlichen Budgets durch, was auf die Effizienz, Innovationskraft und das Bemühen hindeutet, das Qualitätsniveau hochzuhalten. * Zu kritisieren ist seitens des Städtebundes, dass der Bund das Reforminstrument Konsultationsmechanismus zu wenig nützt und vor allem die vorgesehene Schätzung der Kosten neuer Regelungen nicht nützt. * Wenn seitens des Bundes auf das positive Ergebnis der nordischen Staaten verwiesen wird, dann ist darauf hinzuweisen, dass dort der Gedanke der Transparenz des öffentlichen Handelns höchsten Stellenwert genießt und die Konsultationsverfahren hoch entwickelt sind und auch eingehalten werden. Großzählung 2001 - weniger Daten, mehr Kosten für Gemeinden? Zu einem ineffizienten Einsatz von Steuermitteln droht die Großzählung 2001 (bestehend aus Volkszählung, Häuser- und Wohnungszählung sowie Arbeitsstättenzählung) zu werden. Trotz mehrmaliger Probezählungen soll nunmehr aus "Ersparnisgründen" die Arbeitsstättenzählung zwar größtenteils durchgeführt, die Häuser- und Wohnungszählung allerdings gestrichen und das Frageprogramm der Volkszählung drastisch reduziert werden. Damit drohen die für die Gemeinden- und Stadtentwicklungsplanung durchaus wichtigen Daten über Pendler, Schulausbildung oder die Qualität und Nutzung der gesamten Haus- und Wohnungssubstanz wegzufallen. Über kleinräumige Strukturen und Entwicklungen würden damit keine Aussagen mehr möglich sein. Gleichzeitig will sich jedoch der Bund aus seiner Kostentragungsverpflichtung zurückziehen. Abgesehen davon, dass er die Auswertung in der Statistik Österreich mit rund ATS 250 Mio. finanziert, soll die Gemeindeentschädigung von geplanten ATS 213 Mio. gestrichen werden. Von einer Abgeltung der vollen Kosten der Gemeinden von rund ATS 500 Mio. ist überhaupt keine Rede mehr. In einer Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Finanzen sollen mögliche Lösungen gefunden werden. Zivildiener Der Bund hat die Zuteilung von Zivildienern per 1. Juni 2000 an die gemeinnützigen Organisationen stark reduziert, an die Gebietskörperschaften (auch von ihnen betriebene Krankenanstalten oder Altenpflegeheime) sogar zur Gänze eingestellt. Nach heftigen Protesten wurde seitens des Bundes die Zuteilung von Zivildiener an die Gebietskörperschaften gegen eine monatliche finanzielle Leistung von ATS 10.500 - bisher maximal rund ATS 8.000 - angeboten. Bezügebegrenzungsgesetz Ein von Univ.Prof. Dr. Öhlinger verfasstes Gutachten kam zum Schluss, dass eine namentliche Weitergabe von Einkommensdaten gegen Art. 8 Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union verstößt. Da es sich - wie beim Bezügebegrenzungsgesetz - um Regelungen im Verfassungsrang handelt, kann eine Entscheidung über den Umfang der Meldepflicht gemäß § 98 Bez.Begr. B-VG durch die Städte und Gemeinden nur durch den Verfassungsgerichtshof erfolgen. Um dies zu erreichen wurde vorgeschlagen, an den Rechnungshof nur anonymisierte Daten zu melden und ihm bei einer Nachprüfung die Einschau zu verweigern. Der Rechnungshof hat nunmehr Verfahren gemäß Art. 116a B-VG gegenüber dem ORF und der Wirtschaftskammer Steiermark beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht. Nach einer Mitteilung des Rechnungshofs haben von den geschätzten 8.000 meldepflichtigen Rechtsträgern etwa 2.000 die Meldung verweigert. Von der Meldepflicht sind ca. 32.000 Personen betroffen, jedoch bleiben zwischen 8.000 und 12.000 übrig, die über ein Gehalt von über ATS 80.000,- brutto/monatlich im Jahre 1998 verfügt haben.
  • Übernahme der Landeslehrer - ebenfalls gegen eine Art Pauschalabgeltung.

In den letzten Verhandlungsrunden wurde darüber hinaus noch der Entfall von Finanzmitteln des Bundes mit einem Volumen von über ATS 20 Mrd. präsentiert, die sich im Detail wie folgt darstellen:

Zu berücksichtigen ist, dass das vom Bund angekündigte Thema "Siedlungswasserwirtschaft" noch gar nicht beraten wurde.

Gleichzeitig sollen die Länder (und Gemeinden) einen Maastricht-Überschuss von 0,5 % des BIP erzielen. Zuletzt, d.h. vor der Steuerreform 2000, waren die Haushalte der Städte und Gemeinden maastrichtmäßig im wesentlichen ausgeglichen, die Länder erzielten einen Überschuss von 0,4 % des BIP. Diese letzteren Ergebnisse werden jedoch nach der Steuerreform und nach dem Verlust eines Teils der Getränkesteuer und der Werbesteuer kaum zu halten sein, weshalb der geforderte erhöhte Maastricht-Überschuss eine weitere Erschwernis für die Haushalte von Ländern und Gemeinden darstellt.

Reformdialog

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hat für den 14. Juli 2000 die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Nationalbank und der Gebietskörperschaften zu einem "Reformdialog" eingeladen, in dem das mehrjährige Budgetprogramm des Bundes vorgestellt wurde. Dieses sieht für das Jahr 2002 ein Null-Defizit vor.

Das grundsätzliche Ziel einer Haushaltsverbesserung wurde nach eingehender Diskussion von niemandem in Frage gestellt, kritische Stimmen gab es vor allem zum Ausmaß und der Art der Umsetzung sowie der Fähigkeit, dazu beizutragen. Weiters wurden die Themen Ausgewogenheit, sozialer Ansatz und Nachhaltigkeit als wichtig bezeichnet.

Bundeskanzler Dr. Schüssel bekannte sich zu einer gemeinsamen Erarbeitung von Reformen und wies darauf hin, dass bereits bis Herbst vertiefende Ergebnisse vorliegen müssen. Schwerpunkte der Beratungen sind:

  • Im Rahmen des Finanzausgleichs ist ein neuer verbindlicher innerösterreichischer Stabilitätspakt zu schließen.
  • # Im Bereich der Verwaltungsreform (auch Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften) sind über den Sommer neue Ansätze zu entwickeln.
  • Die Haushaltssanierung sollte primär ausgabenseitig erfolgen.
  • Die Sanierung sollte nachhaltig sein.
  • Die soziale Treffsicherheit von Maßnahmen ist sicherzustellen - dazu wird bis Mitte August ein Bericht einer Expertengruppe erwartet.
  • Eine Arbeitsgruppe soll sich auch mit dem Finanz- und Schuldenmanagement befassen.
  • Ein Schwerpunkt wird auch die Frage der verstärkten Vorbereitung der Grenzregionen auf die EU-Erweiterung sein.

Die Reformdialog-Gruppe soll sich Ende August/Anfang September wieder treffen.

Seitens des Österreichischen Städtebundes wurden insbesondere folgende Punkte eingebracht:

  • Die österreichischen Städte haben bereits 1997 wesentlich zum Erreichen des Maastricht-Ziels beigetragen (z.B. durch Einrichtung von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit oder Ausgliederungen von Unternehmen).
  • Städte und Gemeinden haben ihr erlaubtes Maastricht-Defizit stets eingehalten.
  • Schwerpunkte müssen jedoch richtig gesetzt werden, weil sich die Gemeinden wesentlich für die Lebensqualität der Bevölkerung und die Standortqualität für die Wirtschaft verantwortlich zeichnen.
  • Städte und Gemeinden sind auch nicht im "geschützten Bereich" zu sehen, sondern hängen ganz wesentlich von den gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder ab.
  • Die großen österreichischen Städte führen derzeit bereits über 50 % der Investitionen außerhalb ihres eigentlichen Budgets durch, was auf die Effizienz, Innovationskraft und das Bemühen hindeutet, das Qualitätsniveau hochzuhalten.
  • Zu kritisieren ist seitens des Städtebundes, dass der Bund das Reforminstrument Konsultationsmechanismus zu wenig nützt und vor allem die vorgesehene Schätzung der Kosten neuer Regelungen nicht nützt.
  • Wenn seitens des Bundes auf das positive Ergebnis der nordischen Staaten verwiesen wird, dann ist darauf hinzuweisen, dass dort der Gedanke der Transparenz des öffentlichen Handelns höchsten Stellenwert genießt und die Konsultationsverfahren hoch entwickelt sind und auch eingehalten werden.

Großzählung 2001 - weniger Daten, mehr Kosten für Gemeinden?

Zu einem ineffizienten Einsatz von Steuermitteln droht die Großzählung 2001 (bestehend aus Volkszählung, Häuser- und Wohnungszählung sowie Arbeitsstättenzählung) zu werden. Trotz mehrmaliger Probezählungen soll nunmehr aus "Ersparnisgründen" die Arbeitsstättenzählung zwar größtenteils durchgeführt, die Häuser- und Wohnungszählung allerdings gestrichen und das Frageprogramm der Volkszählung drastisch reduziert werden. Damit drohen die für die Gemeinden- und Stadtentwicklungsplanung durchaus wichtigen Daten über Pendler, Schulausbildung oder die Qualität und Nutzung der gesamten Haus- und Wohnungssubstanz wegzufallen. Über kleinräumige Strukturen und Entwicklungen würden damit keine Aussagen mehr möglich sein.

Gleichzeitig will sich jedoch der Bund aus seiner Kostentragungsverpflichtung zurückziehen. Abgesehen davon, dass er die Auswertung in der Statistik Österreich mit rund ATS 250 Mio. finanziert, soll die Gemeindeentschädigung von geplanten ATS 213 Mio. gestrichen werden. Von einer Abgeltung der vollen Kosten der Gemeinden von rund ATS 500 Mio. ist überhaupt keine Rede mehr.

In einer Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Finanzen sollen mögliche Lösungen gefunden werden.

Zivildiener

Der Bund hat die Zuteilung von Zivildienern per 1. Juni 2000 an die gemeinnützigen Organisationen stark reduziert, an die Gebietskörperschaften (auch von ihnen betriebene Krankenanstalten oder Altenpflegeheime) sogar zur Gänze eingestellt. Nach heftigen Protesten wurde seitens des Bundes die Zuteilung von Zivildiener an die Gebietskörperschaften gegen eine monatliche finanzielle Leistung von ATS 10.500 - bisher maximal rund ATS 8.000 - angeboten.

Bezügebegrenzungsgesetz

Ein von Univ.Prof. Dr. Öhlinger verfasstes Gutachten kam zum Schluss, dass eine namentliche Weitergabe von Einkommensdaten gegen Art. 8 Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union verstößt. Da es sich - wie beim Bezügebegrenzungsgesetz - um Regelungen im Verfassungsrang handelt, kann eine Entscheidung über den Umfang der Meldepflicht gemäß § 98 Bez.Begr. B-VG durch die Städte und Gemeinden nur durch den Verfassungsgerichtshof erfolgen. Um dies zu erreichen wurde vorgeschlagen, an den Rechnungshof nur anonymisierte Daten zu melden und ihm bei einer Nachprüfung die Einschau zu verweigern. Der Rechnungshof hat nunmehr Verfahren gemäß Art. 116a B-VG gegenüber dem ORF und der Wirtschaftskammer Steiermark beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht.

Nach einer Mitteilung des Rechnungshofs haben von den geschätzten 8.000 meldepflichtigen Rechtsträgern etwa 2.000 die Meldung verweigert.

Von der Meldepflicht sind ca. 32.000 Personen betroffen, jedoch bleiben zwischen 8.000 und 12.000 übrig, die über ein Gehalt von über ATS 80.000,- brutto/monatlich im Jahre 1998 verfügt haben.

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