Getränkesteuerrückzahlung - Gemeinden gerettet?

„Rückzahlungssperre“ Wiens verfassungskonform!
Kommt noch weiteres EuGH-Verfahren?

Generalsekretär Dkfm. Dr. Erich Pramböck
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes

Am 14. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof anhand eines Wiener Falles in der Angelegenheit des rückwirkenden „Bereicherungsverbotes“ zu Gunsten der Gemeinden entschieden (Erkenntnis B 1735/00 vom 29. November 2000) und die Beschwerde eines Restaurantbetriebes, in der die Verfassungswidrigkeit der Rückzahlungsregelung (vom Kläger „Rückzahlungssperre“ genannt) der Wiener Landesabgabenordnung behauptet wurde, abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof teilt nicht die Bedenken des Beschwerdeführers, dass das Anknüpfen an Überwälzungsvorgänge zu unbestimmt oder unsachlich sei. War es den Abgabepflichtigen möglich, eine – später rückwirkend als rechtswidrig eingestufte – Abgabe auf den Letztverbraucher zu überwälzen, so steht es im Ermessen des Gesetzgebers, die Erstattung solcher Abgaben an den Steuerschuldner auszuschließen. Er würde nämlich sonst einen Betrag erhalten, den er selbst gar nicht getragen hat.

In der Frage des Vertrauensschutzes kam der VerfGH zu dem Ergebnis, dass es bei der Abwägung, welche Seite sich stärker auf den Vertrauensschutz berufen kann, nicht unsachlich ist, wenn der Gesetzgeber den Argumenten der Gemeinden die größere Bedeutung beimisst.

Kommt noch weiteres EuGH-Verfahren?

Die Beschwerde wurde weiters dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei in sonstigen Rechten verletzt wurde. Das Erkenntnis des VerfGH bedeutet somit noch keine endgültige Entscheidung. Es ist jedoch zu hoffen, dass wegen der Ähnlichkeit zwischen den einzelnen „Bereicherungsverbotsregelungen“ in den Landesabgabenordnungen das Wiener Erkenntnis auch für die anderen Bundesländer gilt. Weiters wird es vom Verwaltungsgerichtshof abhängen, ob überhaupt noch der EuGH befasst wird, da sich der Verfassungsgerichtshof bereits intensiv mit gemeinschaftsrechtlichen Fragen befasst hat.

Für eine detailliertere Darstellung wird auf den folgenden Beitrag von Dr. Karl Kamhuber verwiesen. Das gesamte Erkenntnis ist im Internet unter www.vfgh.gv.at abrufbar.

Finanzausgleich

Nach heftigem Tauziehen um die letzten Formulierungen ist das FAG 2001 am 14. Dezember vom Nationalrat und am folgenden Tag vom Bundesrat beschlossen worden. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel und die Werbesteuer wurden in Verfassungsrang erhoben. Damit können die Städte und Gemeinden wieder mit einer gewissen Finanzstabilität rechnen und es wird auch die Wahrscheinlichkeit, Klagen gegen das FAG zu erheben, geringer werden. Diese Klagen lenken doch immer wieder von dem viel wichtigeren Ziel ab, die Finanzausstattung der Gemeindeebene insgesamt zu schützen und zu verbessern.

In den letzten Wochen gab es noch einige Veränderungen. So tritt das FAG nicht – wie ursprünglich beabsichtigt – mit 31. Dezember 2001 außer Kraft, wenn bis dahin kein neuer Stabilitätspakt abgeschlossen wird. Statt dessen sollen jenen Ländern, die in der Umsetzung säumig sind, „Pönaleleistungen“ auferlegt werden. Für alle 9 Bundesländer würde dies 2 Mrd Schilling monatlich ausmachen.

Verbessert werden konnte noch die Regelung für die Überweisung der Ertragsanteile zum Jahresanfang 2001. Da der Bund die Mehrerträge aus den steuerpolitischen Maßnahmen – anders als beim Sparpaket 97 – ausschließlich für sich behält, drohte mit der Schlüsseländerung zum Jahresbeginn 2001 eine gewisse Liquiditätslücke, da die Steuermehreinnahmen erst einige Monate später fließen. Ein Ausgleich wäre erst mit der Zwischenabrechnung im Frühjahr 2002 erfolgt. Dieser für die Gemeinden nachteilige Effekt konnte im wesentlichen abgefangen werden.

Weiteres erhalten die Länder 60 und die Gemeinden 30 Mio Schilling zusätzlich für Aufwendungen, die ihnen durch Ausgliederungen entstehen.

Die finanzschwachen Gemeinden erhalten im Wege des Kopfquotenausgleichs 25 Mio Schilling zusätzlich, wobei jedoch die Umweltförderung wegfällt, die bisher allen Gemeinden zugute kam. Dagegen wurde jenen Städten mit Bundespolizeibehörden, die in nächster Zeit die Aufgabe des Meldewesens übernehmen, der Kostenersatz von 100 Mio Schilling im FAG verwehrt. Das ist unverständlich, weil sich der Bund durch die effizientere Aufgabenerfüllung auf städtischer Ebene (dort sind nur 140 Bedienstete erforderlich) rund 250 Dienstposten erspart.

Städtebudgets 2001 – Null-Defizit kaum zu erreichen!

Der teilweise Ausfall der Getränkesteuer, die de facto Halbierung der Werbesteuer und die Fernwirkung der Steuerreform 2000 setzen den städtischen Budgets im Jahr 2001 sehr schwer zu. Im Jahr 2001 werden nach einer Umfrage unter den größeren Städten Österreichs zwar die gesamten Steuereinnahmen (Ertragsanteile und Gemeindeabgaben) bei allgemein guter Konjunktur um 2 % wachsen, wesentliche Ausgabenkategorien, wie Zahlungen an die Länder für Sozialhilfe oder Krankenanstalten jedoch überdurchschnittlich zunehmen. Die Steigerung des Personalaufwands wird auf 1,8 % geschätzt. Der Spielraum beim Maastricht-Defizit sinkt von 0,1 % des BIP (2,8 Mrd. <>S) auf Null.

Städtische Investitionsvorhaben – minus 20 %

Die städtischen Investitionsvorhaben bleiben 2001 um 20 % unter den Werten für 2000. Zum Teil hat die lang andauernde Diskussion um den abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu einer großen Verunsicherung geführt, die nunmehr mit der Erhebung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels in den Verfassungsrang für einige Zeit beendet ist. Zum Teil wirkt sich aber auch die Null-Defizit-Vorgabe investitionshemmend aus. Mit dem Österreichischen Städtebund und dem Gemeindebund wurde über die Sinnhaftigkeit eines Null-Defiztits für die kommunale Ebene nicht wirklich diskutiert. Der Bund hat in den FAG-Verhandlungen nur mitgeteilt, dass er von den Gemeinden ein Null-Defizit erwarte. 2,8 Mrd. S weniger Verschuldungsspielraum – die die Gemeinden stets für sinnvolle Projekte ausgenützt haben – bedeuten in vielen Fällen ein Entwicklungshemmnis auf kommunaler Ebene und den Verlust von rund 4.000 Arbeitsplätzen.

ARA-System – Verhandlungen abgeschlossen

Nach fast einjährigen, intensivsten Verhandlungen konnten die Gespräche mit der ARA sowie der ARGE-V (Leichtfraktionen) abgeschlossen werden. Bei der ARO (Papier) ist ein Rahmen abgesteckt, dort sind noch auf regionaler Ebene Gespräche zu führen. Mit der AGR (Glas) sind die Verhandlungen bereits im Frühjahr erfolgreich beendet worden. Die ARA wird die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden in Hinkunft deutlich besser fördern als bisher (5,60 S statt 4,— S je Einwohner). Die ARGE-V hat ihre finanziellen Leistungen an die Gemeinden deutlich reduziert, doch betrifft dies in erster Linie die Mieten für zum Teil bereits abgeschriebene Behälter. Die ursprüngliche Forderung der ARGE-V nach einer 40 %igen Reduzierung der Entgelte für die Gemeinden konnte Dank des hervorragenden Einsatzes der Verhandler des Städtebundes, des Gemeindebundes und der Abfallverbände abgewehrt werden. Die Verträge sollen bis Ende 2003 laufen. Über die Detailergebnisse wurden die Gemeinden mit gesondertem Rundschreiben informiert.

Als besonders schwierig für die Gemeinden hat sich im Zuge der Verhandlungen erwiesen, dass sich aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes nur eine eingeschränkte Verpflichtung für die Sammlung und Verwertung ergibt und nicht auf die Gesamtmenge des Abfalls, sondern nur auf die lizenzierte Menge, die wegen des Phänomens der Trittbrettfahrer zum Teil deutlich geringer liegt, abgestellt wird.

Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ)

In den letzten Wochen konnte mit dem Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) eine Vereinbarung geschlossen werden, die den Mitgliedsgemeinden des Österreichischen Städtebundes und den von ihr beherrschten Unternehmen den Zugang zu Informationen über Unternehmen erleichtert, die bei Ausschreibungen anbieten, jedoch nicht amtsbekannt sind. Für die Städte und ihre Unternehmen sind deshalb oft aufwendige Beurteilungen des Vorliegens und der Bewertung von Eignungsnachweisen erforderlich. Um diese Arbeit zu erleichtern, wurde – aufbauend auf eine schon bestehende Einrichtung bei der Stadt Wien – der Auftragnehmerkataster Österreich als Verein gegründet. Hauptaufgabe ist die Evidenthaltung von Eignungsnachweisen und -kriterien, welche nach den Bestimmungen der österreichischen Vergabegesetze erforderlich sind. Die Daten werden einerseits bei den Unternehmen selbst, andererseits durch Abruf von externen Datenbanken, zu welchen teilweise auch Online-Verbindungen bestehen, erhoben.

Speyer-Preis für Verwaltungsmodernisierung

Die Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer verleiht alle zwei Jahre den Preis für Verwaltungsinnovation.

Salzburg, Schwechat und Pasching waren unter den 12 ausgewählten Preisträgern. Salzburg erhielt sogar zwei Auszeichnungen, nämlich für die Neuorganisation des Verfahrens der Fremdenpolizei sowie für das elektronische Aktenverwaltungssystem Digital AKTiv. Pasching erhielt den Preis für umfassendes Personalmanagement, Schwechat für sein ausgebautes Bürgerservice. Eine genauere Darstellung befindet sich im Beitrag von Dr. Helfried Bauer in diesem Heft. Eine Vorstellung – auch ausländischer Projekte – wird am 20. Februar 2001 im Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport erfolgen.

Herzliche Gratulation diesen vorbildlichen Städten!

OEGZ

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