Rundschreiben 21/2000

Getränkesteuergipfel am 28.3.2000 im Finanzministerium

Wien, 31.3.2000/Bucek/RS_21.doc/
Klappe: 899 94, Zahl 946-15/664/98

An die
Mitgliedsgemeinden des
Österreichischen Städtebundes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Sehr geehrte Damen und Herren!

Mit Rundschreiben 14/2000 vom 20.3.2000 haben wir Sie über den damaligen Stand der Beratungen zur Kompensation des Getränkesteuerentfalles informiert. Der Getränkesteuergipfel vom 28.3.2000 im Bundesministerium für Finanzen ist Anlaß, Sie vom derzeitigen Stand der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen:

Das am 28. März 2000 bei Herrn Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser geführte Gespräch nahm folgenden Verlauf und brachte folgendes Ergebnis:

Vorschlag Österreichischer Städtebund und
Österreichischer Gemeindebund:

Die Vertreter des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes übergaben den in der Beilage angeschlossenen Vorschlag einer mehrwertsteuerorientierten Ersatzlösung für die Getränkesteuer, wobei auch die von der Expertengruppe analysierte Mengensteuervariante dargestellt wurde. Hauptziel war es, einen vollen Ausgleich für den Entfall der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke zu erzielen und die Dynamik der Einnahmen durch Bindung an die Umsatzsteuer sicherzustellen.

Die übergebenen Vorschläge wurden nicht akzeptiert.

Vorschlag Bundesminister für Finanzen:

Bundesminister Mag. Grasser unterbreitete folgenden Gegenvorschlag namens der Bundesregierung, der eine Teilkompensation des Getränkesteuerentfalls nicht durch eine einheitliche Abgabe sondern durch die Erhöhung einer Reihe bestehender Steuern vorsieht:

Anpassungen im Bereich der Mengensteuern

  • Erhöhung der Biersteuer von derzeit 2,40 ATS/l um 1,40 ATS/l Mehrertrag: 1,20 Mrd. ATS
  • Erhöhung der Alkoholabgabe von derzeit 100 ATS/l um 60 ATS/l Mehrertrag: 0,72 Mrd. ATS Zwischensumme: Erhöhung der Mengensteuern Mehrertrag: 1,92 Mrd. ATS

Anpassungen im Bereich der wertabhängigen Steuern

  • Erhöhung des Mehrwertsteuer- satzes bei Aufgußgetränken (Tee, Kaffee) von derzeit 10 auf 20 % Mehrertrag: 0,73 Mrd. ATS
  • Erhöhung des Mehrwertsteuer- satzes bei Trockenkaffee und Tee von 10 auf 20 % Mehrertrag: 0,50 Mrd. ATS
  • Erhöhung des Mehrwertsteuer- satzes auf Speisen von derzeit 10 auf 13 % Mehrertrag: 1,25 Mrd. ATS Zwischensumme: Erhöhung der wertabhängigen Abgaben Mehrertrag: 2,48 M

Der neue Vorschlag schließt die Abschaffung der nach dem EuGH-Erkenntnis verbliebenen Getränkesteuer auf nicht-alkoholische Getränke und Speiseeis per 1. Jänner 2001 ein. Gemessen am bisherigen Ertrag der Getränkesteuer von 5,6 Mrd. ATS würden die Gemeinden auf Jahresbasis 1,2 Mrd. ATS an Einnahmenentfall verzeichnen.

Die Prüfung der Daten und die Form der Abwicklung ist noch zu klären, wobei der gemeinsame Vorschlag von Städtebund und Gemeindebund eine Aufteilung auf die Gemeinden in Relation zu ihrem bisherigen Aufkommen an Getränkesteuer in den Jahren 1993 bis 1997 vorsieht.

Da die Einhebung durch den Bund durch die Erhöhung bestehender Steuersätze erfolgt, ist nicht davon auszugehen, daß eine Einhebungsgebühr zur Verrechnung kommt. Die Gemeinden würden sich längerfristig die Führung eines diesbezüglichen Einhebungsapparates ersparen.

Regelung für das Jahr 2000

Obwohl der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund eine Übergangslösung für das Jahr 2000 - insbesondere im Hinblick auf die vor dem 9. März erhobene, aber nicht abgeführte Getränkesteuer - gefordert haben, hat der Bund eine solche Regelung abgelehnt. Allerdings ist beabsichtigt, daß die Neuregelung bereits mit 1. Juni 2000 in Kraft tritt und die Gemeinden noch bis 31. Dezember 2000 die Getränkesteuer auf nicht-alkoholische Getränke und Speiseeis einheben können. Dies bedeutet, daß die Gemeinden bei alkoholischen Getränken die Ausfälle von 5 Monaten und 2 Monate Überweisungszeitraum - je nach landesgesetzlicher Regelung über die Abführung von Steuern und Auslegung des EuGH-Urteils über die Wirkung vor dem 9. März 2000 - zu tragen haben.

Für das Jahr 2000 ergibt sich daraus nach Berechnungen des Finanzministeriums ein Fehlbetrag von insgesamt 1,9 Mrd. ATS.

Stellungnahme von Österreichischer Städtebund und
Österreichischer Gemeindebund:

Zu diesem Vorschlag hatten sich Städtebund und Gemeindebund bis 31.3.2000 zu äußern. Ein an Bundesminister Mag. Grasser gerichtetes gemeinsames Schreiben von Österreichischem Städtebund und Österreichischem Gemeindebund wurde heute nach Befassung der Organe der beiden Bünde übergeben und hat folgenden Wortlaut:

"Der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund haben am 28. März 2000 gemäß Art. 4 Abs. 5 lit. b des Österreichischen Stabilitätspakts einen Vorschlag sowie Berechnungsvarianten zum Ersatz des Getränkesteueraufkommens vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde als politisch nicht realisierbar abgelehnt.

Seitens der Bundesregierung wurde ein Vorschlag unterbreitet, der eine Erhöhung der Bier- und Alkoholsteuer sowie eine Anhebung der Mehrwertsteuer beinhaltet. Diese Maßnahmen erbringen allerdings - im Gegensatz zu dem von den beiden Bünden vorgelegten Vorschlag - nicht den derzeit den Gemeinden aus der Getränkesteuer zufließenden Ertrag von rund 5,6 Mrd. ATS, sondern nur 4,4 Mrd. ATS.

Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund haben den Vorschlag der Bundesregierung beraten und ersuchen dringend um ergänzende Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst vollen Ersatzes - auch im Sinne der Erfüllung des Stabilitätspakts.

Es wird auch gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß die Ersatzmaßnahmen mit 1. Juni 2000 in Kraft treten können.

Die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden soll nach dem vom Österreichischen Gemeindebund und vom Österreichischen Städtebund gemeinsam unterbreiteten Vorschlag erfolgen.

Ein möglicher Fehlbetrag sowohl für das Jahr 2000 als auch die Folgejahre ist den Gemeinden im Sinne des Stabilitätspakts als zusätzliche Neuverschuldung zuzugestehen. Gleichzeitig werden allfällige Belastungen aus Rückzahlungen der in den Jahren 1995 bis 1999 entrichteten Getränkesteuer oder Gegenverrechnungen gegen andere Abgaben im Rahmen des Stabilitätspakts geltend gemacht."

Der Österreichische Städtebund wird über den Fortgang der Beratungen informieren.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Dkfm. Dr. Erich Pramböck
Generalsekretär

Auskünfte erteilt Herr Friedrich Bucek,
Telefon: 01/4000/899 94.

Beilage (Vorschlag gem. Art. 4 Abs. 5 lit b des Österreichischen Stabilitätspakts für einen Getränkesteuerausgleich)

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