Kommunen lehnen versteckte Wirtschaftsförderung auf ihrem Rücken ab

Wien (APA) - Das gestrige Scheitern bei dem Versuch der Koalitionsparteien, eine dem zu erwartenden EuGH-Urteil vorbeugende Lösung für die österreichische Getränkesteuer zu treffen, könnte noch nicht endgültig sein. Theoretisch gäbe es noch die Möglichkeit, in einem heute nachmittag einzuberufenden Finanzausschuß eine Einigung zustandezubringen und diese morgen, Freitag, im Nationalratsplenum zu beschließen. Der Österreichische Städtebund, und dies gelte auch für den Gemeindebund, weist jedoch alle Versuche zurück, die in ein Resultat münden, bei dem die Städte und Gemeinden mit erheblichen Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden könnten.

Zentrale Aussage des Städtebundes und des Gemeindebundes sei, daß durch eine Verfassungsregelung erreicht werden soll, die Bereicherungsfrage ausreichend abzusichern sofern der Europäische GerichtShO1~ (EuGH) bei einer Aufhebung der Getränkesteuer gleichzeitig eine Rückwirksamkeit (beginnend mit Österreichs EU-Beitritt 1995) vorschreibt. Der Generalsekretär des Städtebundes, Erich Pramböck, bezeichnete die Verfassungsregelung gegenüber der APA als Vorsichtsmaßnahme, um die Rechtsposition der Gemeinden für diesen Fall zu verbessern.

Bei den gestrigen Verhandlungen hätten Vertreter der Wirtschaft auf Expertenebene verlangt, daß eine Rückzahlung wirtschaftlich notleidenden Kleinbetrieben des Handels und der Gastronomie zugutekommen solle. "Damit würden auf die Gemeinden Zahlungen in Milliardenhöhe zukommen", sagte Pramböck. Schätzungen lauten für diesen Fall auf Rückzahlungsforderungen in Höhe von 5 Mrd. S. "Es wäre völlig unvertretbar, das Gemeinden im Nachhinein generelle Refundierungen an Betriebe zu leisten hätten", sagte Pramböck dazu.

Der Generalsekretär vermutet ein "Versprechen, das über die reine Getränkesteuerfrage hinausgeht". Es könne nicht sein, daß einerseits öffentlich gesagt werde, daß die Gemeinden in der Getränkesteuerfrage geschont bleiben sollten, während andererseits eine "allgemeine Wirtschaftsförderung" verlangt werde, die einem Kostenersatz für einen allgemeinen Strukturwandel entspreche, wenn ein Betrieb höhere Kosten habe als ein anderer.

Um aus der Getränkesteuerproblematik herauszukommen, bevorzugt der Städtebund eine Regelung auf Bundesebene, wie dies angekündigt worden sei, aber "ohne Blankoscheck für die gewaltigen Wünsche der Wirtschaft". Wenn es zu keiner solchen Regelung komme, plädiere der Städtebund für landesgesetzliche Bestimmungen in den Landesabgabenordnungen. Städtebund und Gemeindebund werden diesbezüglich an die Bundesländer herantreten.

Weiters wurde auch das Bundeskanzleramt ersucht, eine Expertise zur Frage der Beschlußfassung über die besondere Zielsetzung für die Getränkesteuer durch Beschlüsse der Gemeinden zu erstellen.

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