Mehrwertsteuerversion als Ersatzlösung geplatzt

Als neuer Ersatz soll Mengenbesteuerung ausgearbeitet werden.

Die als Ersatz für die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebrachte Getränkesteuer auf Alkoholika gedachte "mehrwertsteuerähnliche" Lösung ist Mittwoch Nachmittag geplatzt. Bei einer Aussprache im Finanzministerium mit dem Städtebund und dem Gemeindebund sowie dem Verfassungsdienst haben sich Vertreter der Wirtschaft gegen die heftig umstrittene Ersatzlösung ausgesprochen. Als Begründung wurde angeführt, dass dafür keine Mehrheit im Parlament gesichert wäre. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes beauftragt, binnen einer Woche eine neue Ersatzlösung auf Basis einer Mengenbesteuerung auszuarbeiten. Dies wurde der APA am Nachmittag von Verhandlungsteilnehmern mitgeteilt.

Gemeindefinanzierung hängt mit 4 Mrd. S in der Luft

"Für jede Gemeinde bedeutet das Ergebnis des Getränkesteuergipfels am 15. März im Finanzministerium eine maßlose Enttäuschung", hieß es in einer ersten Reaktion zur APA. Jeder Tag ohne Getränkesteuereinnahmen koste die Gemeinden insgesamt rund elf Mio. S und jeder Monat 340 Mio. S. Um die Gemeindefinanzierung nicht zu gefährden, die mit 4 Mrd. S pro Jahr "in der Luft hängt" solle möglichst rasch eine Lösung gefunden werden. Am Donnerstag, 16. März 2000, nachmittag, zum Auftakt der Finanzausgleichsgespräche, die einem ersten Informationsaustausch dienen, würden die Ländervertreter erstmals eingehend über die Situation mit der Getränkesteuer informiert.

Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll dem Lösungsvorschlag, den Städte- und Gemeindebund ausgearbeitet haben, grundsätzlich positiv gegenüber gestanden sein. Grasser habe die Einhaltung des Stabilitätspaktes befürwortet, in dem es heißt, dass bei Veränderung der steuerlichen Rahmenbedingungen aufgrund eines Höchstgerichtserkenntnisses die Gebietskörperschaften das Vorschlagsrecht zu Alternativlösungen haben. Grasser habe deshalb die Gemeinden gebeten, Vorschläge auf Basis einer Mengenbesteuerung zu machen. Diese verlagert die Zahllast von den Wirten und Getränkehändlern auf die Produzenten, wobei als Steuerbasis die erzeugten Liter bzw. Hektoliter herangezogen werden.

Als Ersatzlösung einer so genannten "partiellen Mehrwertsteuer" wäre nach Angaben des Verfassungsdienstes zwar EU-rechtlich vertretbar gewesen. Allerdings habe der Verfassungsdienst darauf hingewiesen, dass es dafür in der europäischen Rechtsprechung bisher noch keinen Beispielfall gebe. Wie bei der mehrwertsteuerähnlichen Lösung soll auch bei der Mengenbesteuerung der Durchschnitt der Getränkesteuereinnahmen der Jahre 1993 bis 1997 herangezogen werden, um das Aufkommen im bisherigen Maßstab auf die Gemeinden zu verteilen.

APA-Meldung vom 15. März 2000

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