Betragsgrenzen 2004 des Bundes gemäß Konsultationsmechanismus
In Artikel 4 Abs. 5 der Vereinbarung zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über den Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, wird bestimmt, dass die bestehenden Regelungen über die Kostentragung aufrecht bleiben, falls die in Artikel 1 Abs. 3 dargestellten jährlichen finanziellen Auswirkungen von Vorhaben des Bundes 0,1 vT der Ertragsanteile aller Länder und Gemeinden gemäß dem Bundesvoranschlag des laufenden Jahres nicht übersteigen. Die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden gemäß dem Bundesvoranschlag 2004 betragen 13.477.492.000 €. Die Betragsgrenze für Vorhaben des Bundes liegt somit bei 1,348 Mio. Euro.
Eine entsprechende Kundmachung des Bundesministers für Finanzen wird im Februar 2004 erscheinen.
26.01.2004