Automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen
Im Okotber 2025 wurde die 36. StVO-Novelle von Bundesminister Peter Hanke präsentiert, in der die Forderung nach einem Zonenzufahrtsmanagement eine gesetzliche Grundlage erhalten soll. Der Gesetzesentwurf befindet sich bis zum 28. November 2025 in Begutachtung. Ein Inkrafttreten ist teilweise am 1. Mai 2026 und teilweise am 1. Oktober 2026 vorgesehen. Der Österreichische Städtebund hat am 27.11. im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben.
Das Anliegen, bestehende Fahrverbote und Flächen, die dem Rad- oder Fußgänger:innenverkehr vorbehalten sind nach italienischem Beispiel (Zona a traffico limitato, ZTL) durch automatisierte Ein- und Zufahrtskontrollen vom Autoverkehr frei zu halten, stammt aus dem Verkehrsausschuss des österreichischen Städtebundes. Es existieren zu dieser Forderung der Städte außerdem zahlreiche Beschlüsse der Geschäftsleitung des Städtebundes. Zuletzt anlässlich der Geschäftsleitung am Städtetag in St. Pölten im November 2021 und der Geschäftsleitung am Städtetag in Villach im Juni 2022.
Umfragen des Städtebundes zeigen, dass über 24 Städte in Österreich konkretes Interesse an der Umsetzung von automatisiertem Zonen-Zufahrtsmanagement in ihrer Stadt haben. Neben den Landeshauptstädten Wien, Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten, Bregenz und Innsbruck handelt es sich zum damaligen Stand um folgende Städte: Baden bei Wien, Braunau, Bruck an der Mur, Korneuburg, Krems, Leoben, Leonding, Lustenau, Murau, Ried im Innkreis, Strasshof an der Nordbahn, Traun, Villach, Voitsberg, Wiener Neudorf, Wiener Neustadt und Melk.
Entsprechende Petitionen der Städte wurden bereits vielfach an die Bundesebene gerichtet.
Im Frühjahr 2022 wurde ein vom Städtebund beauftragtes und gemeinsam mit dem BMK finanziertes Rechtsgutachten speziell zu datenschutzrechtlichen Fragen erstellt.
Hier das gesamte Gutachten als Download.
Datenschutzgutachten von Städtebund und Klimaschutzministerium: kamerabasiertes Zufahrtsmanagement mit Datenschutz vereinbar
Städtebund und Klimaschutzministerium haben im Jahr 2022 Prof. Dr. Nikolaus Forgó (Universität Wien) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das die Frage klärt, unter welchen Bedingungen ein automatisiertes Zonenzufahrtsmanagement mittels Videoüberwachung möglich ist.
Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens:
- Es ist grundsätzlich möglich, ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement in österreichischen Städten datenschutzkonform umzusetzen, um damit wirksame Verkehrsberuhigung zu etablieren. Je größer das zu kontrollierende Gebiet und je länger Daten gespeichert werden müssen, desto mehr Maßnahmen zum Datenschutz sind vorzusehen.
- Es sind viele einzelne Maßnahmen nötig, um zu verhindern, dass bei der Bevölkerung ein Überwachungsgefühl entsteht.
- Es dürfen die KFZ Kennzeichen sowie allenfalls der Fahrzeuglenker oder die Fahrzeuglenkerin auf den Bildern zu sehen sein. Alle anderen Personen müssen sofort unkenntlich gemacht beziehungsweise verpixelt werden.
- Fotos, die nicht für ein Verwaltungsstrafverfahren benötigt werden, müssen unverzüglich gelöscht werden
- Es muss für eine ordnungsgemäße Verschlüsselung der Daten gesorgt sein
- Der Zugriff auf die Daten ist so restriktiv wie möglich zu halten, es ist sicherzustellen, dass ein sehr kleiner Kreis von Personen darauf Zugriff hat
- All diese Maßnahmen zur Risiko- und Datenminimierung müssen für jedes Gebiet einzeln festgelegt und regelmäßig evaluiert werden.
Dazu heißt es im Gutachten wörtlich:
„Die automatisierte Verkehrsüberwachung speziell definierter Bereiche durch ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement dient der Verkehrssicherheit, der körperlichen Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit, der Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe sowie dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, und ist geeignet, diese Ziele zu erreichen, indem das jeweilige Stadt- und Gemeindezentrum vom unberechtigten Autoverkehr entlastet und somit aufgewertet wird. Der Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen entspricht daher dem Sachlichkeitsgebot und ist verhältnismäßig.“
Der Entstehungsprozess
Auf Grundlage des Rechtsgutachtens von Beamt:innen des BMK wurde ein Vorschlag für eine dahingehende StVO-Novelle erarbeitet und an das Büro von BMIn Gewessler übermittelt. Am 13.10.2023 wurde Medienberichten zufolge ein Vorschlag für eine entsprechende StVO-Novelle von BMIn Gewessler an den Koalitionspartner übermittelt.
Am 19.01.24 wurde im Rahmen einer Einladung zu einem „Runden Tisch zu automationsunterstützen Überwachung“ am 16.02.24 vom BMK ein Gesetzesvorschlag übermittelt. Der Städtebund hat beim gegenständlichen Termin am 16.02.24 gemeinsam mit VertreterInnen der Städte Wien, Graz und Linz Klarstellungsbedarf hinsichtlich einiger Punkte angemeldet. Diese wurden am 28.02.2024 in einer Stellungnahme des Österreichischen Städtebundes an das BMK übermittelt."
Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung ist die Umsetzung einer entsprechenden StVO-Novelle zur automationsunterstützten Zufahrtskontrolle enthalten, welche sich derzeit in politischer Abstimmung befindet.