Gehbehinderten-Parkausweise

Aktuell sind viele bereit ungültige Gehbehinderten-Parkausweise im Umlauf die – wider besseren Wissens – oftmals missbräuchlich verwendet werden. Ergebnis der Entwicklung: Parkplätze, die für Gehbehinderte und Personen mit Parkausweisen gemäß §29 Abs. 1 StVO berechtigt sind, unterliegen einem hohen Parkdruck und stehen den tatsächlich Bedürftigen oftmals nicht zur Verfügung. Diese Personengruppe wird dann bei Magistraten und Bürgermeister*innen vorstellig.

In vielen Fällen werden Parkausweise kopiert oder gefälscht. Auch werden Parkausweise vielfach unrechtmäßig über den Tod der Inhaber*innen hinaus genutzt, wie Städte berichten. Dazu kommt, dass Parkausweise oftmals einfach verwendet werden, ohne dass die Inhaber*innen tatsächlich mitbefördert werden. Auch sind bereits abgelaufene Parkausweise im Einsatz, die so angebracht werden, dass das Ablaufdatum verdeckt und für die Kontrollorgane nicht mehr einsehbar ist.

Den meisten „Täter*innen“ ist dabei jedoch nicht bewusst, dass es sich bei diesen Handlungen nicht nur um ein „Kavaliersdelikt“ handelt, sondern dass das Einlegen einer Kopie eines fremden Parkausweises zur Täuschung des kontrollierenden Organs ein Kriminaldelikt des „schweren Betrugs“ darstellt, wie in einem Urteil im Jahr 2023 vom OGH festgestellt wurde.

Eine fälschungssichere Ausgestaltung der Ausweise könnte nach Ansicht der Städtevertreter*innen auch zur Prävention von Straftaten beitragen – über deren Schwere und Folgen in der Öffentlichkeit noch vielfach Unwissenheit herrscht.

Städtevertreter*innen des Verkehrsausschusses des Österreichischen Städtebundes haben zuletzt entsprechende Optimierungsvorschläge für die technische Ausgestaltung eines modernen Parkausweises erarbeitet und an die zuständigen Ministerien übermittelt (Sozialministerium und Klimaministerium).

Die Ausführung als Scheckkarte analog des Behindertenpasses mit integriertem QR-Code, Hologramm, allfälliger Befristung und Behördenlogo samt Inhaberlichtbild soll nach einer kurzen Übergangsfrist, wie bereits in Frankreich, alleiniger Standard sein.

QR-Codes könnten von den Parkraumkontrollorganen schnell und einfach abgelesen und die Berechtigung sicher verifiziert werden. Im Sinne der längeren Haltbarkeit und der besseren Lesbarkeit wäre nach Ansicht des Österreichischen Städtebundes auch die Einführung einer Scheckkarte ratsam. Die alten Ausweise würden demnach innerhalb einer festgelegten Frist gegen die neuen ausgetauscht werden und die demnach alten ungültigen Ausweise automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Danach hätte das Sozialministeriumsservice zudem einen kompletten Überblick über alle noch gültigen Berechtigungen.

Weitere Vorschläge zur mittel- und langfristigen Verbesserung im Interesse der berechtigten Menschen mit Behinderungen stehen zur Diskussion und werden vom Städtebund in Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien aufgenommen.

Laut Städtevertreter*innen ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um die Parkausweise fälschungssicherer zu machen und den Missbrauch hintan zu halten.

Auch die LandesverkehrsreferentInnenkonferenz hat zuletzt am 20. September 2022 beschlossen, auf eine missbrauchssichere Ausführung der §29b-StVO-Parkausweise hinzuwirken und die Parkraumüberwachung verstärkt zu digitalisieren.

Die TU Wien hat 2021 im Auftrag des Gesundheitsministeriums eine Evaluierung der Parkausweise gemäß § 29 b StVO und der Behinderten-Parkplätze gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO vorgenommen und Verbesserungsvorschläge erarbeitet, die den Forderungen des Städtebundes entsprechen.

https://blog.fvv.tuwien.ac.at/2020/12/evaluierung-der-parkausweise/

Presseaussendung: 
https://www.staedtebund.gv.at/presse/presseaussendungen/presseaussendungen-details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=122998&cHash=21adb54c22112b960bc5bf6aeb10345d
Städtebund: EU-Parkausweise für Menschen mit Behinderung: QR-Code soll Missbrauch erschweren – Forderung nach rascher Implementierung - Österreichischer Städtebund (staedtebund.gv.at)

 

 

 

 

 

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