Bodenpolitik
Die Erarbeitung einer Österreichischen Bodenstrategie wurde seitens der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) im Oktober 2021 beschlossen. Im Herbst 2022 waren alle Vorarbeiten zur „Österreichischen Bodenstrategie“ abgeschlossen und das Dokument lag aus Sicht der Arbeitsgruppe der ÖROK beschlussreif vor.
Die Bodenstrategie verfolgt vier generelle Ziele:
- Schutz von Frei- und Grünland (z.B.: über Festlegung landwirtschaftlicher Vorrangzonen)
- Unterbindung der Zersiedelung (z.B.: Begrenzung durch Flächenkontingente)
- Effiziente Innenentwicklung (z.B.: Ortskernbelebung, Siedlungsentwicklung von innen nach außen)
- Intensivierung Bewusstseins- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr als ein halbes Jahr später trat die ÖROK am 21. Juni 2023 zum Beschluss zusammen. Für den Österreichischen Städtebund war LA Bgm.in DAin Elisabeth Blanik als politische Vertretung zur Verabschiedung der Bodenstrategie angereist. Allerdings kam es zu keinem Beschluss, da das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) auf einem quantitativen Bodensparziel von 2,5 Hektar Bodenverbrauch pro Tag innerhalb der Strategie beharrte. Konkret sollte das bereits 2002 in der Nachhaltigkeitsstrategie angeführte 2,5-Hektar-Ziel festgeschrieben werden.
Diese Zahl orientierte sich an dem damaligen Flächenverbrauch von 25 Hektar pro Tag. 20 Jahre später, konnte der Flächenverbrauch jedoch nur um die Hälfte reduziert werden. Sinnvoller erster Schritt sollte daher laut Bodenstrategie-Entwurf ein erstmaliges Monitoring der Flächeninanspruchnahme und Versiegelung in allen österreichischen Bundesländern sein und erst auf dieser Basis eine Plausibilisierung des 2,5-Hektar-Ziels erfolgen. Ein Ziel von 2,5 Hektar pro Tag an „Bodenverbrauch“ würden für jede der 2093 Gemeinden in Österreich maximal rund 4.300m² im Jahr neue Flächeninanspruchnahme bedeuten. Dies würde große Einschränkungen für die Stadtentwicklung mit sich bringen und könnte nur mit entsprechenden begleitenden Maßnahmen z.B. zur Baulandmobilisierung umgesetzt werden.
Boden als wichtiges und knappes Gut
Boden ist ein knappes Gut und erfüllt eine Reihe von Funktionen, die für das gesellschaftliche Leben grundlegend notwendig sind. Nachdem diese vielfältigen Nutzungen einander häufig auch ausschließen, stellt sich die Frage nach einer gerechten, nachhaltigen Verteilung der verfügbaren Böden. Begrifflichkeiten wie Flächeninanspruchnahme, Versiegelung oder Bodenschutz werden oftmals miteinander vermischt. Durch das Bodensparen mitbetroffene gesellschaftspolitisch bedeutsame Entwicklungen wie die Verteuerung des Wohnens werden nicht in den entsprechenden Zusammenhang gesetzt.
Aus Sicht des Städtebundes geht es schlussendlich nicht darum, eine Zielzahl zu definieren, sondern eine strategische Bodenpolitik zu entwickeln, die einerseits Flächen für notwendige Nutzungen (von der Lebensmittelerzeugung bis zum Naturschutz) schützt und andererseits eine effiziente und leistbare Siedlungsentwicklung ermöglicht. Umso mehr als am 17. Juni 2024 das EU-Renaturierungsgesetz beschlossen wurde.
Darüber hinaus liegen seit 1. Dezember 2025 erstmals Veränderungsergebnisse des ÖROK-Monitorings zu Flächeninanspruchnahme und Versiegelung vor. Diese belegen, dass in Österreich die durchschnittliche tägliche Flächeninanspruchnahme stetig abnimmt, zuletzt besonders stark. https://www.oerok.gv.at/monitoring-flaecheninanspruchnahme/ergebnisse-oesterreich-2025