Veterinärwesen
Der Fachausschuss Schlachthof- und Veterinärwesen des Österreichischen Städtebundes setzt sich aus Amtstierärzt*innen zusammen, die in erster Instanz für den Vollzug des Veterinärwesens zuständig sind. Das Berufsbild der Amtstierärzt*innen in den Städten hat sich in den letzten Jahrzehnten zusehends gewandelt. Ursprünglich zielte die amtstierärztliche Tätigkeit durch Tierseuchenbekämpfung, Schlachttier-und Fleischuntersuchung und Hygienekontrollen auf die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit gesunden, tierischen Lebensmittel ab. Durch das beschränkte Platzangebot sind die meisten Schlachthöfe und fleischverarbeitende Produktionsbetriebe in das Umland abgesiedelt, sodass sich in diesem Bereich ein Großteil der Kontrolltätigkeit an andere Behörden verlagert hat.
Heute sind Amtstierärzt*innen in den Städten vor allem mit Problemen und Konflikten bei der Haltung von Heimtieren und Nutztieren in Hobbyhaltung konfrontiert. Themen wie Belästigung der Nachbarn durch die Tierhaltung, Animal Hoarding (krankhaftes Sammeln von Tieren) und illegaler Tierhandel werden der Behörde häufig gemeldet.
Die Hauptaufgaben von Amtstierärzt*innen sind generell sehr vielfältig und dazu zählen:
- Tierseuchenmonitoring und Tierseuchenbekämpfung
- Sicherstellung der gesetzeskonformen Haltung von Heim- und Nutztieren
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Registrierung von v.a. landwirtschaftlichen Tierhaltungen sowie der Identifizierung der dort gehaltenen Tiere
- Zulassung von tierhaltenden Zirkussen, Zoos, Tierheimen, Tierpensionen sowie von Veranstaltungen an denen Tiere teilnehmen bzw. diese dort verwendet werden
- Überwachung von Veranstaltungen, Tierschauen und dergleichen
- Überwachung des Handels mit lebenden Tieren, Eiern und Embryonen
- Überwachung des Handels und der Entsorgung von tierischen Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten; Rückstandsuntersuchungen
- Überwachung des Tiertransports, Zulassung von Transportunternehmen
- Überwachung der Schlachtung von Tieren zur Lebensmittelgewinnung, Schlachttier – und Fleischuntersuchung
- Zulassung von- und regelmäßige Hygienekontrollen in fleischzerlegenden und fleischverarbeitenden Betrieben
- Ausstellen von Zeugnissen für die Verbringung von Tieren und tierischen Produkten
- Überwachung der Tierzucht
- Kontrolle von tierärztlichen Ordinationen und Kliniken; Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken
- Überwachungen des gesetzeskonformen Einsatzes von Tierarzneimitteln
- Mitwirkung bei der Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern