- Die Adressvergabe erfolgt bei uns immer bei der Baueingabe für ein neues Gebäude
- Gewisse Adressen, die auch im GWR vorhanden sind, scheinen auch bei neueren Navigationsgeräten nicht auf.
- Die Schreibweise von Adressen? oder ist die Schreibweise von Straßenbezeichnungen gemeint? Die Straßenbezeichnung wird im Gemeinrat festgelegt und genauso ist sie auch abgespeichert. Eine Änderung würde wieder einen enormen Mehraufwand bedeuten, da die Adresse in zahllosen weiteren Datenbanken in der Kommune verknüpft ist!!!
Durch die Einführung von AGWR ist es für die Gemeinden z.T. zu einer unsinnigen Mehrbelastung gekommen. Jetzt sollten einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Türnummer in Bauordnung, Auskunftspflicht des Eigentümers/Verwalters bei Altbestand)geschaffen werden, dass die jetzt im AGWR enthaltenen Attributen (Thema Altbestand und Türnummern) erfasst werden können. Bitte nicht schon wieder mit Neuerungen anfangen, wenn die Probleme nicht einmal annähernd geklärt sind.
- Zu Punkt 19: Falls mit Grundstücksadressen Hausnummern und ähnliches gemeint ist, ja das vergeben wir, ansonsten werden keine Grundstücksadressen vergeben.
- keine
- Eine Vereinheitlichung der Adressen (Schreibweise) wird schon auf Grund des Bestandes schwierig sein und könnte nur für neue Adressen eingeführt werden können (wäre dabei aber sicher hilfreich).
Änderungen von bestehenden Adressen sind ein enormer Aufwand, da, wie es scheint, bisher noch keine eindeutige Abstimmung mit dem AGWR erfolgt. So ist eine Adressänderung bei sämtlichen Stellen separat bekannt zu geben (zB Finanzamt, Grundbuch, Gewerbeamt usw.) - erst wenn alle behördlichen Stellen auf die "einheitlichen" AGWR-Daten zugreifen, wäre dies eine Verwaltungsvereinfachung.
- Es sollte die österreichische Schreibweise der Adresse verwendet werden, z.B.
Johann Strauß-Gasse, Gustav Mahler-Gasse, ...
nicht
Johann-Strauß-Gasse, Gustav-Mahler-Gasse, ...
- bei größeren Parzlierungen erfolgt eine Vorausplanung der möglichen Adressen (sihe ja Reservierung)
- Wir haben in Goisern unterschiedliche Fälle.
Die Ortschaft Goisern wurde auf Straßennummerrierung umgestellt. Hier haben wir einerseits Platzhalter für zukünfige Objekte (könnte man als Grundstücksadresse bezeichnen) bzw. teilweise Lücken wo sicher kein Haus hinkommen kann.
In den anderen Ortschaften vergeben wir derzeit weiterhin laufend Konskriptionsnummern je nach Baubeginn.
- Da je nach Ortsgröße, Strukturierung und besonderen örtlichen
Gegebenheiten die Adressgebung zum Teil lokal ausgerichtet ist,
darüber hinaus die Vorgaben des GWR eindeutig und umfassend sind,
finde ich eine Österreich weite synchrone Adressgebung für nicht sinnvoll.
Wir Tiroler müssten uns dann sowieso nur wieder nach die speziellen Wünsche und Vostellungen der Hauptstadt richten.
Bei Umsiedlungen ist der Aufbau der alten Adresse ohnehin nicht mehr relevant.
Bei Anmeldungen ist die Adressstruktur nach den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und passt derzeit bestens.
Wir fahren mit unserer Adressstruktur in allen Richtungen ( Post, Zustelldienste, Rettungskräfte, etc. ) ohne Probleme.
Unsere Adressen werden systematisch in das Tiris-Tirol eingepflegt und ermöglichen den oben genannten Diensten eine eindeutige
Identifikation bis hin zur Nutzungseinheit.
Das GWR bedarf bereits jetzt eine aufwändige Datenpflege. Die Erfassung von aufragenden Gebäuden ( incl. sonstige Gebäude ) ist
ausreichend. Eine zusätzliche Erfassung von Handymasten etc. finde ich für übertrieben. Die derzeit möglichen statistischen Aussagen aus dem GWR und ZMR sind sehr umfassend und vielseitig.
- Es wäre höchst an der Zeit für eine wertgerechte Vergütung dieser Vorleistungen durch die Gemeinden!
- Die Erstellung eines Leitfadens finde ich als eine gute Idee. Dieser könnte als Anhaltspunkt und Anregung dienen, wie Adressvergaben einheitlicher gestaltet werden können, ohne dass es zu einer zwangsweisen Vereinheitlichung kommen müsste.
- was meinen Sie mit einer einheitlichen Schreibweise - wie sollte das ausschauen?
Zu einigen Fragen wären noch Erläuterungen bzw. Beispiele notwendig, wie das gemeint ist, da Sie schwer verständlich sind!
- Anstelle der Postleitzahlen sollten die Gemeindenummern verwendet werden. Nicht alle Gemeinden haben eine Postleitzahl, das führt zu falschen Adressen. z.B.
Hollerberg 9, 4171 Auberg (=Gemeinde) oder
Hollerberg 9, 4171 St. Peter am Wimberg (=Postort)
In vielen Adressprogrammen erscheint mit Eingabe der Postleitzahl sofort der Postort.
- Wir sind derzeit in einer gemeindeweiten Neuvergabe der Nummern
- Ein grosses Fehlerpotenial liegt im Bezirksgericht - Grundbuch, Leute kaufen ein Grundstück (Adresse ist wo Sie derzeit wohnen), bebauen es, ziehen in den Neubau, Ummeldung wird im ZMR durchgeführt, im BG bleibt die alte Adresse da dies die Bürger selbst machen müssen(Kostenpflichtig), es werden die Adressen nie aktualisiert !!
- Neue Adressen für Gebäude werden nach Einlangen von Bauansuchen bei der Behörde über das GWR vergeben.
- Die Adressvergabe sollte über die Internetanwendung Adress GWR Online vereinheitlich werden!
- eins) in vier von fünf Ortsteilen in der Gemeinde gibt es keine Strassen-
bezeichnungen; Hausnummern werden laufend vergeben - dadurch keine Reihenfolge möglich sondern ein "durcheinander" im Dorf;
2) die Weinkeller in den Weinberggebieten werden zunehmend für
touristische Zwecke ( Wochenendhaus, Nebenwohnsitz, Vermietung ) genutzt - legistische Umsetzung für Adressvergabe wie
Baurecht, Flächenwidmung etc. ?
- Es wäre eine Vereinheitlichung der neuen Adressenvergabe zum Zeitpunkt der Bauplatzbewilligung zweckmäßig, da dadurch auch gemäß OÖ.Bauordnung eine Zweitschrift des Bescheides auch an das Grundbuchamt ergeht.
Im Zuge der Ersichtlichmachung der Bauplatzeigenschaft für das Grundstück könnte dadurch auch sofort im Grundbuch die Grundstücksadresse eingetragen werden.
Achtung: Anpassung der Bauordnungen in den Bundesländern ?
Hinweis: Gem. § 10 des OÖ.Straßengesetzes 1991 erfolgt die Zuweisung der Liegenschaftsbezeichnung auf den Begriff "Gebäude" (nicht auf ein unbebautes Grundstück) !
Dieser Sachverhalt sollte auch angepasst werden (in OÖ. oder auch in ganz Ö.)
allgemeine Prüfung: Früher war in OÖ. die Regelung für Adressen in einem eigenen Gesetz geregelt (die Anbringung der Hausnummer, die Kostentragung, etc.) - Nach dessen Aufhebung wurde die "verkürzte Aufnahme" im OÖ.Straßengesetz geregelt. - Hier wird es einer Vereinheitlichung bedürfen.
- Die Adressverwaltung finde ich durch das AGWRII gut gelöst und wurde die Verortung der Gebäude in unserer Gemeinde überprüft und korrigiert.
Für die Schreibweise sind meines Wissens Richtlinien beim BEV vorhanden.
Rechtlich ist für mich unklar ob diese Daten (Bezeichung und Koordinaten in XML-Format) an Dritte weitergegeben werden dürfen.
mfg
Bayer Johann
- Wenn österreichweit Einigkeit bei Adressanlagen besteht, wäre das unserer Meinung nach sicher sinnvoll.
- Adressvergabe erfolgt mit Bauansuchen/Bauverhandlung
- Laut Gemeindegestz (Novelle 2011), welches sich im Begutachtungsverfahre befindet sollen künftig ALLE Gebäude, ob bewohnt oder nicht mit einer Hausnummer versehen werden.
Meines Erachtens sollte grundlegend zwischen Baugesetz und Statistik der Begriff Nebengebäude vereinheitlicht werden. Bei unserem Baugesetzt z.B. ist eine Garage für ein Auto ein Nebengebäude - lt. Adress-GWR nicht!
Schwierig wird eine Adressvergabe im älplichen und landwirtschaftlichen Bereich - vermutlich wird hier keine aufsteigende Nummerierung möglich sein, sonder eine "Wilde".
- Bei Änderungen fände ich es hilfreich,
wenn es EINE Anlaufstelle gebe, die diese Änderung
zB bei allen Navigationsgeräteanbietern generell durchführt.
- Keine Anmerkungen
- Sehr begrüßenswert und im heutigen Zeitalter (Navis) auch erforderlch.
- Bei Ortschaften wäre ein einheitliche Eingabe von Vorteil. Zum Beispiel wird eingegeben: Ort 111, 1999 Postort. Besser wäre die Eingabe: 1999 Ort 111. Dadurch würde jede Adresse von Navi's gefunden werden.
- Die Beibehaltung der Ortschaft ist zwar neben der Straße wichtig, sollte jedoch nicht mit der Postleitzahl kombiniert werden, sondern nur der Postleitzahlengebietsname. In manchen Adressätzen von diversen Firmen werden dann neben der Postleitzahl die Ortschaft angedruckt. Der Postleitzahlengebietsname wird nicht angedruckt. Dies führt zu einer Verwirrung. Die Ortschaft sollte nur als Zusatz geführt werden und nicht in Verbindung zur Postleitzahl.
- Bei
PLZ Gemeinde Straße Hausnr = offizielle Adress-Schreibweise
verschwindet gegenüber
PLZ Gemeinde Ortschaft Hausnr also nach Einführung von Straßennamen in Ortschaften die Bezeichnung der Ortschft, was von einigen (vielen) Bewohnern nicht gutgeheißen wird.
?Alternative? PLZ Ortschaft Straße Hausnr
- Ist bereits durch das AGWR II gegeben.
- Eine einheitliche Vorgangsweise wird sehr begrüßt. Ihr Fragebogen ist sehr gut - es werden genau die Problemfälle angesprochen.
Frage: Was ist ein Grundstücksadresse?
- Wir verstehen den Sinn der Umfrage bzw. die Frage 20 nicht. Die
Schreibweise von Adressein ist Österreich doch längst einheitlich
geregelt. (Adressregistergesetz, GWR-Gesetz, ...) Alle Details und Normen finden sich im Kapitel 2
(Adressbildung) des fachlichen Handbuches des Adress-GWR-Online
(http://www.statistik.at/web_de/services/adress_gwr_online/handbuc
h/index.html#index2). Unserer Meinung nach gibt es lediglich einen Handlungsbedarf bei der genormten Darstellung der Zustelladresse. Was steht neben der Postleitzahl, lange Straßennamen usw.
-
siehe § 31 NÖBO 1996, LGBl. 8200-idgF.
- Die Vergabe von Türnummern sollte einheitlich erfolgen und auch für Immobilienverwalter sollten Vorgaben existieren, um willkürliche (verwaltungsoptimierte) Vergabe zu vermeiden.
- Zu Punkt 20: Unter einheitlicher Schreibweise wird die gesamte Adressstruktur (Straßenname, Hausnummer, Hausnummer Alpha, Stiegen, Blöcke, etc.) verstanden. Unter dieser Vorraussetzung ist eine einheitliche Schreibweise NICHT notwendig, da in der Stadt Salzburg neben Straßennamen lt. Baupolizeigesetz nur Orientierungsnummern (Hausnummern) vergeben werden.
- Zu Punkt 20: Unter einheitlicher Schreibweise wird die gesamte Adressstruktur(Straßenname,Hausnummer, Hausnummer Alpha,Stiegen,Blöcke,etc.)verstanden. Unter dieser Voraussetzung ist eine einheitliche Schreibweise NICHT notwendig, da in der Stadt Salzburg neben Straßennamen lt.Baupolizeigesetz nur Hausnummern(Orientierungsnummern)vergeben werden.
- einhetliche Richtlinie der Vorgehensweise (wie z.B derzeit im Duden) für allgemeine Schreibweisen (besonders von mehrfach zusammengesetzten Straßenbezeichnungen und Namen) wäre sinnvoll;
Leistungen der Gebäuderegister GWR, welche früher seitens Statisik Austria erledigt wurden, werden nun durch die "Gemeinden" durchgeführt ("so sieht Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung beim Bund aus");
> ein Kostenerstatz dafür ist notwendig!
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