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Ingesamt Antwortende: 21

Werden die Berichte des Kontrollamtes/Stadtrechnungshofes veröffentlicht?

No 12 57.1%
Yes 9 42.9%

Welche Berichte werden veröffentlich?

es werden alle Berichte veröffentlicht 5 55.6%
es werden nur vereinzelte Berichte veröffentlicht 4 44.4%

In welcher Form erfolgt die Veröffentlichung?

  • Internet (automatisch nach Behandlung im Landtag, anonymisiert)
  • Internet für Jahresbericht des KoA-keine weiteren Berichte sind öffentlich!
  • Internet
  • Alle Berichte der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates auf der Stadthomepage
  • Gemeinderatsprotokolle auf der Homepage der Stadtgemeinde, es werden somit nur Berichte des Prüfungsausschusses veröffentlicht
  • Internet auf der Website des Landesrechnungshofs und des NÖ Landtags
  • Internet; Pressemitteilung
  • Internet, Information an die Presse; bei Projektkontrollen wird ein Informationsbericht an den Kontrollausschuss verfasst und dieser Informationsbericht veröffentlicht
  • Gem. § 49 Abs. 3 der Wiener Stadtverfassung im Internet

In welchem Umfang erfolgt die Veröffentlichung?

Der gesamte Bericht wird veröffentlicht. 7 77.8%
Lediglich eine Zusammenfassung wird veröffentlicht. 2 22.2%

Wie erfolgt der Schutz personenbezogener Daten?

  • Schwärzung im PDF
  • abstrahiert
  • Personenbezogene Daten werden in der Kurzfassung weitgehend entfernt
  • anonymisiert, Firma X, Herr/Frau X
  • Es werden absolut keine Namen genannt
  • Personen bezogene Daten werden anonymisiert bzw. mit Vergleichsgrößen oder Durchschnittswerten angegeben.
  • Entsprechend dem Datenschutzgesetz
  • werden im veröffentlichten Bericht zunächst gelöscht und auf diese Löschung mit schwarzem Balken hingewiesen
  • Personenbezogene Daten werden in den Berichten anonymisiert

Wie werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bewahrt?

  • Schwärzung im PDF
  • abstrahiert
  • Keine Veröffentlichung wenn beantragt und Vertraulichkeit im Gemeinderat beschlossen
  • In dem Berichte, die diese beinhalten in der nicht öffentlichen Sitzung des GR behandelt werden und nicht auf der Homepage veröffentlicht werden. Vor Weiterleitung an Herrn Bürgermeister, Herrn Magistratsdirektor und Herrn Vorsitzenden des Kontrollausschusses, wird bei der geprüften Abteilung / Gesellschaft angefragt, ob der Bericht aus ihrer Sicht Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse beinhaltet.
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind in den für die Veröffentlichung vorgesehenen Berichte nicht enhalten; Zweifelsfälle werden in den Schlussbesprechungen bzw im Zuge des Stellungnahmeverfahrens geklärt.
  • Durch entsprechende Adaptierung in den Berichten
  • werden im veröffentlichten Bericht zunächst gelöscht und auf diese Löschung mit schwarzem Balken hingewiesen
  • s.o.

Wer entscheidet über die Veröffentlichung von Berichten?

  • Bürgermeister und Stadtamtsdirektor
  • Kontrollausschuss
  • Statut sieht Jahresbericht vor für GR.Damit öffentlich und zulässig für Internetveröffentlichung
  • Die Stabstelle Kontrolle und Revision ist eine interne (und innenwirksame) Organisationseinheit des Magistrates; die Kontrollberichte werden dem Komtrollausschuss zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt (ausg. Kontrollbericht zum Rechnungsabschluss und Jahresbericht werden beide dem Gemeinderat vorgelegt); eine Veröffentlichung ist dabei nicht vorgesehen
  • Kontrollamtsdirektor Gemeinderat (Vertraulichkeit)
  • Falls vereinzelt Berichte veröffentlicht werden sollten, so würde der/die BürgermeisterIn oder der Kontrollausschuss darüber entscheiden.
  • Bürgermeister
  • Die Berichte des Kontrollamtes der Stadt Steyr werden derzeit nicht veröffentlicht
  • Indirekt Herr Bürgermeister, durch Zuteilung des Berichtes in die Tagesordnung der öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates. Nur Berichte der öffentlichen Sitzung werden veröffentlicht. Nur der Leiter des Kontrollamtes darf den Bericht kürzen. Dies erfolgte bis dato noch nicht.
  • Gem. § 31 Abs. 6 NÖ STROG kann jeder Stadtbürger in das genehmigte Protokoll öffentlicher Sitzungen des Gemeinderates während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden beim Magistrat Einsicht nehmen. Die Berichte werden nicht - wie in Wien - im Internet veröffentlicht. Pressemitteilungen bei medial interessanten Themenbereichen sind möglich.
  • Die Landesrechnungshofdirektorin bzw der Rechnungshofausschuss des NÖ Landtags, der einen Bericht auch in nicht öffentlicher Sitzung endbehandeln kann. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ergibt sich aus der Zuweisung des Berichts des Landesrechnungshofs an den NÖ Landtag. De Berichte des NÖ Landesrechnungshofs werden erst nach der Zuweisung an den NÖ Landtag - aber noch vor der Behandlung im Plenum des NÖ Landtags veröffentlicht. Die Zuweisung erfolgt durch Beschluss des Rechnungshofausschusses.
  • Laut Bundesverfassungsgesetz
  • Bürgermeister, Stadtamtsdirektor
  • der Stadtrechnungshofdirektor
  • Die Berichte des Kontrollamtes der Stadt Villach werden nicht veröffentlicht.
  • Die Veröffentlichung erfolgt gem. der Wiener Stadtverfassung (siehe Pkt. 7)

Allgemeine Anmerkungen zum Fragebogen

  • Die Berichte des Kontrollamtes ergehen an den Bürgermeister, den Stadtamtsdirektor, an den Finanzreferent und werden dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht
  • Die Berichte werden nicht veröffentlicht, meist jedoch in öffentlicher Gemeinderatssitzung behandelt.
  • Es wird in diesem Fragebogen nicht auf die jeweiligen normativen Regelungen Rücksicht genommen.
OEGZ

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