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BMS - Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Umfrage beendet am 13. 12. 2011.

Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an Frau Mag.a Aigner.

Ingesamt Antwortende: 18

Bundesland

Burgenland 0 0%
Kärnten 2 11.1%
Niederösterreich 4 22.2%
Oberösterreich 3 16.7%
Salzburg 1 5.6%
Steiermark 1 5.6%
Tirol 1 5.6%
Vorarlberg 2 11.1%
Wien 4 22.2%

Wie schätzen Sie die Gesamtkosten der BMS p.a. bezüglich der Transferleistungen mit Rechtsanspruch ein?

  • Betragsmäßig etwa 1/3 Mehrkosten
  • € 3.161.038,--
  • wesentlich höher als bisher bei der SH
  • Eine Schätzung der Gesamtkosten der BMS ist derzeit noch nicht möglich, da in Kärnten die Kosten zwischen Land und Gemeinden nach Direktanteil und Kopfquoten aufgeteilt werden und eine Abrechnung erst nach Jahresende durchgeführt wird.
  • € 328.157.000,--
  • Vorauszuschicken ist den nachfolgenden Antworten, dass in Tirol die bedarfsorientierte Mindestsicherung erst seit 01.01.2011 (mit Rückwirkungsbestimmungen) in Kraft ist, sodass der Zeitraum für eine seriöse Einschätzung der angefragten Punkte realistisch gesehen zu knapp ist. Abgesehen davon können sich die Anschätzungen in der Unterlage immer nur auf Datenmaterial beziehen, das der Landeshauptstadt Innsbruck für ihren Zuständigkeitsbereich zur Verfügung steht; tirolweite respektive bundesweite Zahlen können nicht geliefert werden. Dies wurde versucht, den in der E-Mail genannten Ansprechpersonen Frau Mag.a Sevim Aksakalli bzw. Herrn Mag. Oliver Puchner, mitzuteilen. Die Vorgenannten waren allerdings telefonisch nicht erreichbar und hat auch kein erbetener Rückruf stattgefunden. In diesem Sinne: Verfügbarer Datenstand 01.01. bis 30.09.2011; hochgerechnet bis 31.12.2011: Gesamtkosten mit Rechtsanspruch/Innsbruck : ca. € 14.500.000,00
  • € 1,962.900,--
  • Salzburg hat die BMS mit 1.9.2010 eingeführt. Es ist deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein verlässlicher Kostenüberblick über ein ganzes Jahr BMS möglich. Mit letzter Hochrechnung per 30.9.2011 wurden die Kosten für BMS-Leistungen mit Rechtsanspruch für das Jahr 2011 mit € 14.361.596 eingeschätzt, wovon 50% - also € 7.180.798 - als Kostenbeitrag auf die Stadt Salzburg entfallen.
  • ca. € 21.540.000,--
  • ca. € 2.500.000.--
  • ca EUR 2.300.000,00 für Einwohner der Stadt Dornbirn
  • Gleichbleibend Vergleich 1. Halbjahr 2010 gegenüber 1. Halbjahr 2011 Rückgang der Gesamtkosten um 12%
  • ca. € 2.500.000,-
  • 6,4 Mio ist HORE 2011 + 2,7 % Richtsatzerhöhung sind 2012: 6,57 Mio. Wir rechnen mit minimalen Mehrfällen, da Richtsätze bereits im Okt. 2010 der BMS angepasst wurden und die Wirtschaftssituation in Linz derzeit gut ist.
  • 123
  • Test

Wie schätzen Sie die Gesamtkosten der BMS p.a. bezüglich der Transferleistungen ohne Rechtsanspruch ein?

  • ohne Rechtsanspruch fallen jetzt weniger Kosten an
  • € 3.129.113,41
  • nicht abschätzbar
  • Eine Schätzung der Gesamtkosten der BMS ist derzeit noch nicht möglich, da in Kärnten die Kosten zwischen Land und Gemeinden nach Direktanteil und Kopfquoten aufgeteilt werden und eine Abrechnung erst nach Jahresende durchgeführt wird.
  • € 16.676.000,--
  • Gesamtkosten ohne Rechtsanspruch/Innsbruck: ca. € 120.000,00
  • € 52.880,--
  • Grundsätzliche Ausführungen siehe oben unter Punkt 8. Mit letzter Hochrechnung per 30.9.2011 wurden die Kosten für BMS-Leistungen ohne Rechtsanspruch für das Jahr 2011 mit € 1.145.674 eingeschätzt, wovon 50% - also € 572.837 – als Kostenbeitrag auf die Stadt Salzburg entfallen.
  • Im Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz sind keine Leistungen ohne Rechtsanspruch vorgesehen. In der Steiermark ist weiterhin das Steiermärkische Sozialhilfegesetz in Geltung, dort gibt es weiterhin Leistungen mit und ohne Rechtsanspruch.
  • zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Schätzung abgegeben werden
  • ca. EUR 176.000,00 für Einwohner der Stadt Dornbirn
  • Gleichbleibend
  • ca. € 250.000,-
  • Die Transferleistungen mit Rechtsanspruch sind derzeit noch nicht einschätzbar
  • 123
  • Test

Wie schätzen Sie die Gesamtkosten der BMS p.a. bezüglich der Krankenversicherung ein?

  • machen in Waidhofen an der Ybbs im Jahr 2011 ca. € 13.000,00 aus
  • € 172.392,97
  • eher geringer als bisher, da eine beitragsgünstigere Versicherung bei der GKK möglich ist als zuvor
  • 2011 - Hochrechnung rd. EUR. 200.000,-- (Vergleich zu 2010 rd. 115.000,--)
  • € 12.623.000,--
  • Gesamtkosten Krankenhilfe (= inkl. Rezeptgebühren, Selbstbehalte etc.)/Innsbruck: ca. € 700.000,00 (davon rund € 500.000,00 geseztl. Pflicht-Krankenversicherung)
  • € 146.105,--
  • Grundsätzliche Ausführungen siehe oben unter Punkt 8. Mit letzter Hochrechnung vom 30.9.2011 wurden die Kosten für BMS-Krankenversicherung für das Jahr 2011 mit € 806.987 eingeschätzt, wovon 50% - also € 403.493,50 – als Kostenbeitrag auf die Stadt Salzburg entfallen.
  • ca. € 970.000,--
  • ca. € 100.000.--
  • ca. EUR 160.000,00 für Einwohner der Stadt Dornbirn
  • Vergleich 1. Halbjahr 2010 mit 1. Halbjahr 2011 Rückgang der Gesamtkosten um 7%
  • ca. € 100.00ß,-
  • rd. 400.000 Euro
  • 123
  • Test

Wie schätzen Sie die Gesamtkosten der BMS p.a. bezüglich der Personalkosten in der Verwaltung ein?

  • ?
  • ca. 170.000,--
  • wesentlich höherer Aufwand an Arbeitszeit
  • 2011 - Hochrechnung rd. EUR. 270.000,--
  • € 14.400.000,--
  • Gesamtkosten Personal/Innsbruck: ca. € 600.000,00
  • ca. € 140.000,--
  • Auf Grundlage der Arbeitsplatzkostenberechnungen des Personalamtes des Magistrates Salzburg für das Jahr 2011 betragen die Bruttopersonalkosten für eine/n B/b-Sachbearbeiter/in € 60.464,53. Bei 25 Beschäftigten in der BMS (Vollzeitäquivalent) (1 Amtsstellenleitung, 3 Diplomierte SozialarbeiterInnen und 21 SachbearbeiterInnen) ergeben sich Bruttopersonalkosten in Höhe von gesamt € 1,511.613.
  • ca. € 1.198.000,--
  • n.b.
  • für BMS gebundene Arbeitskräfte von 150% Anstellung
  • unverändert
  • ca. € 200.000,--
  • für 2012 rd. 670.000
  • 123
  • Test

Wie schätzen Sie die Gesamtkosten der BMS p.a. bezüglich der Sachkosten in der Verwaltung ein?

  • Sachkosten in der Verwaltung fallen so gut wie keine an
  • kaum Veränderung
  • Für die Abrechnung der Krankversicherung (ab 01.01.2011) musste in Programm adaptiert werden um die Krankenversicherungsbeiträge berechnen zu können und an die Ktn. Gebietskrankenkasse übermitteln zu können. Entwicklungsaufwand und Programmieraufwand einmalig EUR. 8.400,--. Zusätzlich fallen monatliche Kosten für das Programm von EUR. 700,-- an.
  • € 2.269.000,--
  • keine Angabe möglich
  • ca. € 20.000,--
  • Auf Grundlage der Arbeitsplatzkostenberechnungen des Personalamtes des Magistrates Salzburg für das Jahr 2011 betragen die Sachkosten (inkl. DV- und Verwaltungsgemeinkosten) für eine/n B/b-Sachbearbeiter/in € 19.440,11. Es ergeben sich entsprechend dem Berechnungsschlüssel wie unter Punkt 11 Sachkosten in Höhe von gesamt € 486.003.
  • ca. € 50.000,--
  • n.b.
  • ca. EUR 1.200,00
  • gleichbleibend
  • ca. € 20.000,-
  • rd. 90.000 Sachkosten (EDV-Mieten, Verbrauchsgüter, Supervision...), Programmierung/Anpassung BMS an EDV-System rd. 50.000.-
  • 123
  • Test

Wie hoch sind die Mehrkosten der BMS auf Gemeindeebene?

  • + 20 %?
  • ca. 20 %
  • noch nicht abschätzbar, aber Stand von 2010 ist bereits deutlich überschritten
  • Noch keine Schätzung möglich - Siehe Pkt. 8
  • € 45.670.000,--
  • Plus von ca. 8%
  • ca. € 150.000,-- (ohne erhöhte Personalkosten, nur Wohnsitzgemeindenanteil)
  • Derzeit keine Mehrkosten (im Vergleich zur früheren offenen Sozialhilfe) für die Stadt Salzburg ersichtlich/bekannt.
  • ca. € 200.000,--
  • ca. 20 bis 25%
  • ca. 13%
  • ca. 8%
  • dzt. keine Mehrkosten
  • ca. € 180.000,- Jährlich
  • derzeit noch nicht abschätzbar
  • Test

Wie hoch sind die Mehrkosten der BMS auf Landesebene?

  • + 30 %?
  • für mich noch nicht abschätzbar
  • Noch keine Schätzung möglich - Siehe Pkt. 8
  • € 45.670.000,--
  • keine Angabe möglich
  • ca. € 380.000,-- (für den Bereich der Stadt Wiener Neustadt)
  • Nicht bekannt.
  • ca. € 300.000,--
  • n.b.
  • ?
  • nicht bekannt
  • Test

Um wie viel Prozent hat die Anzahl der EmpfängerInnen zugenommen?

  • 150 %
  • ca. 19 %
  • ungefähr gleich geblieben, ganz leichter Anstieg
  • rd. 10%
  • um 17%
  • Plus von ca. 10%
  • 100 %
  • Derzeit keine nennenswerte Zunahme der Anzahl der EmpfängerInnen beobachtbar. Angestiegen ist jedoch die Anzahl der Antragstellungen, bei denen sich nach Abschluss des Ermittlungs- und Entscheidungsverfahrens keine BMS-Leistung ergibt.
  • 12%
  • 10%
  • ca. 10%
  • ca. 8% - liegt unter der jährlichen Steigerung der letzten 4 Jahre
  • keine Zunahme
  • ca. 20%
  • derzeit keine Zunahme, BMSG ab Okt. 2011
  • Test

Hat sich die Zielgruppe verändert?

  • viel mehr RichtsatzergänzungsbezieherInnen (manche mit sehr kleinen Beträgen), viele kurzfristige BezieherInnen Anstieg ist sicherlich auf beide Faktoren zurückzuführen
  • Mehr junge Erwachsene
  • nicht merklich
  • Es werden grundsätzlich mehr BMS-Empfänger - hauptsächlich hat es eine Vermehrung bei Beziehern von Richtsatzergänzungen gegeben. Selbstverständlich ist der Anstieg auch auf die Erhöhung des Mindeststandards zurückzuführen. Am Zugang selbst hat sich nichts verändert (Anträge sind weiterhin über Abt. Soziales zu stellen).
  • Der größte Anstieg ist in der Gruppe der ErgänzungsleistungsbezieherInnen zu verzeichnen und ist v.a auf die Erhöhung der Mindeststandards zurückzuführen. Darüber hinaus wird die Mindestsicherung, auf Grund der größeren Publizität, weniger stigmatisierend empfunden als die Sozialhilfe.
  • Grundsätzlich ist der Anstieg der EmpfängerInnen nach ha. Dafürhalten auf die Erhöhung der Richtsatzleistungen zum Lebensunterhalt zurückzuführen, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere die Gleichstellung der Richtsätze der Alleinstehenden mit den AlleinerzieherInnen zu nennen ist. Durch die gestiegenen Richtsatzleistungen hat sich natürlich die Empfängergruppe der RichtsatzergänzungsbezieherInnen und der "Working Poor" vergrößert. Nähere Angaben hiezu können mangels stat. Datenmaterial nicht gemacht werden.
  • wenig Working Poor relativ viele junge Personen (18 - 25 Jahre) mit oft sehr geringer AMS - Leistung viele Migranten-Familien
  • Es kann derzeit noch keine signifikante Veränderung der Zielgruppe festgestellt werden, aber merklich verbesserter Zugang von Notstandshilfe- und ArbeitslosengeldbezieherInnen durch erweiterte Information seitens AMS.
  • Derzeit ist eine Veränderung der Zielgruppe nicht erkennbar.
  • nein
  • eher mehr Richtsatzergänzungsbezieher
  • Zielgruppe hat sich nicht verändert
  • keine Veränderung feststellbar
  • AMS - Aufzahlungen machen den Großteil der Steigerungen aus
  • Zielgruppe hat sich derzeit noch nicht wesentlich verändert
  • Test

Mussten neue MitarbeiterInnen für die Bewältigung der BMS eingestellt werden?

No 6 37.5%
Yes 10 62.5%

Wenn JA: Wie viele und im Ausmaß von wie vielen Stunden jeweils?

  • eine Halbtagskraft
  • eine Arbeitskraft mit 40 Stunden
  • Aufwand ist gestiegen, kann durch organisatorische Änderung noch mit gleichen Pestonalstand bewältigt werden (keine generelle Hilfe mehr bei der Antragsausfüllung)
  • Ab 2012 - Zusätzliche Person mit voraussichtlich 40 Std.
  • 75 Vollzeitäquivalente
  • 1 Mitarbeiter in der Entlohnungsgruppe "b"/Sachbearbeitung bei einem ursprünglichen Personalstand von 10 Sachbearbeitern in der Entlohnungsgruppe "b" im Mindestsicherungsreferat.
  • 1 DP = 40 Std.
  • Zwei Vollzeit-B/b-SachbearbeiterInnen.
  • 2 SachbearbeiterInnen, 2 Diplomsozialarbeiterinnen
  • 80 Std. SachbearbeiterInnen, 20 Std. JuristIn
  • Test

Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem AMS?

  • durch den Zugriff auf das AMS-Portal wenig persönlicher Kontakt, im Einzelfall aber sehr wohl guter Austausch Bei Einführung der BMS gab es eine Besprechungsrunde zwischen Sozialamts- und AMS-Mitarbeitern; jetzt nach gut einem Jahr haben wir wieder einen Besprechungstermin geplant (Erfahrungsaustausch - gegenseitige Wünsche)
  • kaum mehr Zusammenarbeit als bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Intensivere Zusammenarbeit zwischen AMS und Land NÖ.
  • schlecht - AMS gibt Anträge aus ohne jegliche Info hierzu oder ohne dass Voransprüche abgeklärt werden oder Einkommen von Haushaltsmitgliedern abgeklärt werden
  • Hauptsächlich Informationen über EDV-Schnittstelle (AMS-Daten können von der Abt. Soziales abgerufen werden). AMS vermittelt Personen mit gereingem Einkommen an Abt. Soziales. Bei Bedarf fallbezogene telefonische Rücksprache mit dem jeweiligen Betreuer. Zwischenzeitliche Vernetzungstreffen.
  • OSS: Bei Antragsstellung auf ALG/NH erfolgt Information über die Möglichkeit BMS zu beantragen. Will AntragstellerIn BMS beantragen, wird zum Antrag auf ALG/NH auch ein BMS - Antrag ausgehändigt. Der BMS - Antrag kann gemeinsam mit dem ALG/NH-Antrag beim AMS abgegeben werden und wird ungeprüft an die MA 40 weitergeleitet. Die Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit, die Anspruchsprüfung, die Bescheiderstellung und die Veranlassung der Überweisung erfolgt durch die MA 40.
  • Zum einen Vernetzungstreffen mit AMS-VertreterInnen und entsprechender Erfahrungsaustausch. Vereinbart wurde, dass die Anträge vom AMS ausgegeben und die Partein vom AMS informiert werden, die Anträge persönlich beim Sozialamt abzugeben. Dadurch ist sichergestellt, dass Anträge nach einer Vorfilterung durch unseren Beratunsbereich nur mehr dann tatsächlich eingereicht werden, wenn ein Leistungsanspruch besteht. Zum anderen ist ein direkter Zugriff auf die AMS-Datenbank eingerichtet. Dem Sachbearbeiter der Mindestsicherung ist es möglich, rückwirkend bis zu einem halben Jahr alle relevanten AMS Daten (Leistungsart, Leistungshöhe, Leistungsdauer, Arbeitsbemühungen) abzufragen. Gleichzeitig ist im Mindestsicherungsfachprogramm (TISO) vorgesehen, mittels Häk'chen das AMS automatisch zu verständigen, dass eine bestimmte Person im Sozialamt bereits im Bezug steht und gibt das Arbeitsamt - zur Vermeidung von Doppelanträgen - an diese Personen keine Mindestsicherungsanträge mehr aus.
  • zwischen SachbearbeiterInnen im Anlassfall direkte Kontaktaufnahme. Zwischen der Leitung AMS und Sozialservice regelmäßige Besprechungen. Vor der Umstellung auf die BMS wurde mit allen MitarbeiterInnen eine Info-Veranstaltung gemacht um die künftigen Arbeitsabläufe zu koordinieren.
  • Die Zusammenarbeit mit dem AMS gestaltet sich sehr gut. Das AMS informiert seine Kunden/innen flächendeckend über die Möglichkeiten der BMS, nimmt idR jedoch keine BMS-Anträge entgegen, sondern verweist Hilfe suchende Personen direkt an das Sozialamt zur gezielten Beratung und Antragstellung. Vierteljährliche Kooperationstreffen mit Besprechung von schwierigen Einzelfällen bzw. gemeinsame Hilfeplanung. Die Einschaumöglichkeit in die AMS-Daten erleichtert die Vollziehung der BMS.
  • EDV-Vernetzung. In der Steiermark ist keine Antragseinbringung durch den AMS im StMSG vorgesehen.
  • bms bezieher werden vom ams aufgeklärt über bms anspruch und an die sh verwiesen - anträge werden zumeist dirket bei der sh gestellt - ams steht für auskünfte gerne zur verfügung
  • Es ist nicht oft der Fall, dass eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und AMS erforderlich ist.
  • AMS informiert NotstandshilfeempfängerInnen und Personen die eine Bezugssperre erhalten haben über die Möglichkeit BMS zu beantragen. Es erfolgt aber keine Abklärung und Anträge werden auch keine Angenommen.
  • gut AMS versucht MISI Empfänger zu vermitteln bei Arbeitsverweigerung erfolgt Mitteilung an uns Leistungseinstellungen werden uns mitgeteilt Wir haben Datenzugriff auf Stammdaten
  • Kooperation ist ausgezeichnet. Klienten werden beim AMS informiert auch dahingend, dass Anträge zweckmäßigerweise gleich bei der Sozialhilfe gestellt werden.
  • AMS berät generell; Anträge können beim AMS abgegebne werden; es wird aber die Abgabe bei der BMS-Behörde geraten, weil sich die Übermittluhng über das AMS NICHT bewährt hat (hoher Verwaltungsaufwand bei faktisch kaum Verbesserung bei KundInnen, weil diese in den meisten Fällen bei der BMS-Behörde vorsprechen müssen)
  • Test

Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit dem AMS?

sehr gut 8 50%
gut 6 37.5%
zufriedenstellend 0 0%
weniger gut 0 0%
schlecht 2 12.5%

Wie ist die Qualität der Anträge, die über das AMS eingereicht werden, zu bewerten?

sehr gut 2 18.2%
gut 1 9.1%
zufriedenstellend 3 27.3%
weniger gut 3 27.3%
schlecht 2 18.2%

Wie viele Sozialhilfeanträge werden über das AMS eingereicht?

  • 5 % ?
  • 3 %
  • keine - ALLE Anträge sind bei der Gemeinde einzureichen, AMS füllt keine Anträge aus
  • Es gibt keine Anträge - Personen werden weitervermittelt; Persönliche Vorsprache der betreffenden Person in der Abt. Soziales ist notwendig; Anträge werden von der Abt. Soziales direkt aufgenommen.
  • 70% der Erstanträge werden über das AMS eingebracht
  • ca. 7%
  • 2 %
  • Null %
  • 0
  • 5
  • 0%
  • 30%
  • ca. 1%
  • 100 % bis Ende 2010, 1-9/11, 22 %, Okt 7 %, Rest persönlich mit Antragstellung bzw. ausführlichem Infogespräch
  • Test

Erfolgsquote?

  • nach Kontaktaufnahme müssen solche Anträge meist ergänzt werden; habe noch keinen Antrag über das AMS erhalten, der mit allen Unterlagen vollständig eingereicht wurde.
  • 35 %
  • siehe vorige Fragen bzw. Antworten
  • Nicht gegeben - Siehe Pkt. 22
  • Die Abweisungsquote der über das AMS beantragten BMS-Anträge (rund 70%) ist unverhältnismäßig hoch. Gründe dafür sind v.a. mangelnde Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und erforderliche Beilage von Unterlagen. Darüber hinaus ist der Aufwand einen unvollständigen BMS - Antrag (oft ist max. der Name ausgefüllt) ohne erforderliche Unterlagen gemeinsam mit dem ALG/NH-Antrag beim AMS abzugeben wesentlich geringer, als sich zu informieren, ob man überhaupt zur anspruchsberechtigten Zielgruppe gehört. Der Ermittlungsaufwand liegt dann bei der Behörde.
  • Siehe Ausführungen zu Punkt 19.
  • AMS und Sozialservice sind nur 5 Minuten von einander entfernt. KlientInnen wird eine direkte Kontaktaufnahme empfohlen, da so das notwendige Beratungsgespräch sofort durchgeführt werden kann. Anträge können bei AMS eingebracht werden, ist aber aufgrund der geschilderten Vorgangsweise, relativ selten.
  • In der Steiermark ist keine Antragseinbringung durch den AMS im StMSG vorgesehen.
  • ist sicher höher
  • geringe Erfolgsquote
  • keine Erfahrungswerte
  • wurde noch nicht ausgewertet
  • Test

Einbindung in die AMS-Schulungsmöglichkeiten

  • ja, das schon; es könnte aber noch intensiver sein
  • Keine Wahrnehmung.
  • nein
  • Ja!
  • In Wien hat sich der Zugang der BMS - BezieherInnen zu AMS-Schulungsmöglichkeiten wesentlich verbessert.
  • Kann auf Grund des knappen Beobachtungszeitraumes dzt. nicht beurteilt werden. Seitens des AMS werden ESF-Fördermittel für Aktivitäten und Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung verwendet. Näheres wäre über die regionale Geschäftsstelle des AMS in Innsbruck zu erfragen.
  • Die Einbindung in die Schulungsmassnahmen funktionert, eine vermehrte Arbeitsaufnahme ist aber noch nicht erkennbar.
  • Nein. Die Angebote und Maßnahmen des AMS sind für BMS-BezieherInnen nicht ausreichend.
  • Derzeit noch nicht feststellbar. Case Management für beim AMS vorgemerkte und arbeitsfähige (mehr als 50% Beschäftigung möglich) BMS-BezieherInnen hat gerade gestartet. Zuweisung ausschließlich über AMS. Sozialhilfebehörden nicht eingebunden.
  • nach nicht einmal 1 monat bms noch nicht
  • Die BH-Dornbirn verpflichtet vermehrt BMS-EmpfängerInnen eine sogenannte Betreuungsvereinbarung mit dem AMS abzuschließen.
  • ja, Tendenz erkennbar
  • noch zu wenig Erfahrungswert
  • vermehrt ? grundsätzlich aber werden sie berücksichtigt
  • Test

Gibt/gab es in Ihrer Stadt/Gemeinde Reintegrationsprojekte für BMS-BezieherInnen?

No 7 46.7%
Yes 8 53.3%

Wenn JA: Sind/waren diese erfolgreich?

No 1 12.5%
Yes 7 87.5%

Krankenversicherung

  • über ELDA; bis jetzt gab es keine Probleme
  • Funktioniert gut.
  • läuft über die BH
  • Durch die Programmadaptierung sehr gut - der Austausch mit der GKK-Außenstelle Villach funtioniert hervorragend.
  • Sehr gute Kooperation mit der Wiener Gebietskrankenkasse
  • Funktioniert gut, wobei die Kontakte auf Grund der ggstdl. Federführung des Landes hauptsächlich über das Land Tirol laufen.
  • es gibt nicht wirklich eine Zusammenarbeit
  • Sehr gut. Die BMS-Krankenversicherung wird ausnahmslos auf direktem elektonischen Weg (zwischen den EDV-Programmen der BMS (SOZIA) und der Krankenversicherung (ELDA) abgewickelt. Zur raschen Bewältigung/ Behebung von Krisenfällen und technischen Gebrechen ist eine telefonische Hotline zwischen GKK und Sozialamt eingerichtet. Sonstige Probleme wie zB BMS-BezieherInnen können Selbstbehalte nicht bezahlen, werden auf telefonischem Weg mit dem Unterstützungsfonds bzw. mit dem Gesundheits- und Informationszentrum der SGKK erörtert/geklärt.
  • Sehr gut.
  • online über sis
  • Vernetzung erfolgt über die BH
  • gut die Anforderungen bei der Bearbeitung sind für Sozialabteilung sehr gestiegen
  • sehr gut, Oneline SIS
  • gut, Schnittstelle zum Hautpverband ist noch nicht fertig programmiert
  • Test

EDV / Datenschnittstellen

  • war eine Herausforderung
  • nach anfänglichen Schwierigkeiten funktionieren die Schittstellen inzwischen
  • waren bisher nicht erforderlich
  • Über ein Lohnprogramm für BMS-Empfänger und die ELDA-Verbindung mit der GKK.
  • Die Erstausstattung hat sehr gut funktioniert. Im laufenden Betrieb kommt es aber immer wieder zu Problemen mit der Datendrehscheibe des HVSV!
  • Nach den obligatorischen Anfangsschwierigkeiten zu Beginn der Umstellung haben sich die Prozesse nunmehr recht gut eingespielt.
  • aufgrund des Engagements der IT-Abteilung der Stadt sehr gut; Datenschnittstelle mit dem AMS funktioniert gut
  • Sehr gut. Das Land Salzburg als Träger der BMS hat die neuen Datenschnittstellen zu AMS und GKK sowie die neuen/geänderten rechtlichen Inhalte (vom SHG zum MSG) im bestehenden landesweiten Programm SOZIA bestens implementiert und begleitet. Alle Bezirke waren in den Prozess eingebunden (Arbeitskreise,…). Alle BMS-SachbearbeiterInnen wurden vor Inkrafttreten des MSG umfangreich geschult.
  • Sehr gut.
  • sehr gut
  • noch nicht, wir arbeiten noch dran österreichweite Lösung wäre anzustreben
  • noch nicht zur Gänze fertiggestellt
  • Test

Rechtliches

  • sehr aufwändige Berechnungen
  • Allgemein die Umrechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt auf Mindestsicherung stellte sich schwierig dar und war ein erheblicher verwaltungstechnischer Auwand. Nunmehr stellt jede Veränderung bei einem/r BezieherIn mit Verschlechterung einen hohen Aufwand dar.
  • nichts auffallendes
  • Keine - es hat keine Verschlechterung gegeben.
  • Keine
  • Wegen der Tatsache, dass auf Grund der hohen Mietpreise in Tirol, insbesondere in Innsbruck jedenfalls höhere Leistungewährungen Platz greifen, als in der BMS auf Bundesebene festgelegt (Stichwort: Aufzahlung für Mietkosten in den westlichen Bundesländern), hat der Landesgesetzgeber genaueste Berechnungen durchgeführt, um dem Grundsatz des Verschlechterungsverbotes Genüge zu tun und dementsprechend einen Leistungskatalog erstellt, der in seiner Gesamtheit dem Mindestsicherungsempfänger keinesfalls schlechter stellt, als den ehemaligen (in Tirol) Grundsicherungsempfänger.
  • Umstellung der Auszahlung war in Niederösterreich sehr kompliziert.
  • In Salzburg wurden folgende Umstände ua auch im Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot von den Beteiligten als schwierig eingestuft: - 13./14.Monatsbezug (Erwerbstätige, Pensionisten) wird als Einkommen gewertet und bleiben die betroffenen Personen in diesen Monaten idR ohne BMS-Bezug; Verwaltungsaufwand - Einschränkung der früheren einmaligen Leistungen; Pflichtleistungen wurden zu Ermessensleistungen - Generelle Ausweitung der Ermessensleistungen; Verwaltungsaufwand, da Bescheide und Mitteilungen nebeneinander erzeugt werden müssen; Rechtschutzmöglichkeiten sind gesunken - Frühere „Ernährungspauschale für Diabetes“ war zwar schon unter dem Regime der SH wissenschaftlich nicht „state of the art“, durch ihren Wegfall exakt mit Einführung der BMS von den Betroffenen aber als BMS-Verschlechterung erlebt - Keine Rechtsgrundlage mehr im MSG zur Begleichung von GKK-Selbstbehalten. GKK hat die damit verbundenen finanziellen Probleme der Zielgruppe noch nicht ausreichend registriert oder gelöst. - Mediale Berichterstattung (va aber die Fehlinformation „Jeder hat das Recht auf 744,--„) auch von Seiten des Bundes/Ministeriums hat die Beratung und Vollziehung vor Ort wesentlich erschwert.
  • Unklare Vorgaben im Gesetz Anfangs keine Clearingstellen im Sinne des StMSG Kein Case Management im Sinne des StMSG Organisatorische Umstellungsprobleme Formularwesen etc. Einschulung erst kurzfristig möglich, da bis kurz vor Inkrafttreten viele Unklarheiten.
  • Auseinandersetzung mit dem neuen Gesetz und der neuen Verordnung
  • keine, da Kärntner Mindestsicherungsgesetz vorher novelliert wurde und es keine Verschlechterung mehr gab
  • In O.Ö. wurden bereits vorher die Richtsätze adaptiert, sodass nur mehr im Wesentlichen die Umrechnung 14 x / 12 erfolgen mußte
  • Test

Kritische Punkte

  • am schwierigsten sind die sehr schnell wechselnden Ansprüche handzuhaben (bei monatlich unterschiedlichen Einkommen); relativ komplizierte Regelungen bei Bedarfsgemeinschaften; wie kontrolliere ich die Arbeitswilligkeit von Familienangehörigen, Sanktionen usw.
  • Aufgrund des Wegfalles der Sonderzahlungen ist es für die Zielgruppe kaum mehr möglich außernatürliche Zahlungen, wie z.B. für Energie, Anschaffungen von Kleinmöbel, E-Geräte, selbst zu tätigen.
  • es ist zu leicht, BMS zu erhalten, zu wenig Auflagen, zu wenig Druck um wieder genügend Eigeneinkommen zu lukrieren
  • -
  • Der OSS in der derzeitigen Form ist in Wien nicht zielführend.
  • Anzumerken ist, dass ohne die flankierende Maßnahme der starken Herabsetzung des Pflichtversicherungsbeitrages gegenüber den früheren Beiträgen bezügl. der Übernahme der freiwilligen Krankenversicherung (ca. eine Halbierung der Kosten), die Aufwändungen für Mindestsicherungsleistungen für das abgelaufene Jahr mit schätzungsweise einer 16%-igen Steigerung etwa doppelt so hoch als die oben ausgewiesenen 8% wären!
  • ----
  • 13./14. Monatsbezug (siehe oben Punkt 29.) - „Härtefälle“ bei der Anrechung von Wohnkosten noch ungelöst
  • Unklare Berechnungsvorgaben im Gesetz. Nicht so flexibel wie das alte Sozialhilfegesetz. Verwaltungstechnischer Aufwand enorm gestiegen.
  • der über den mindeststandard hinausgehende unterhalt für kinder von alleinerziehenden elternteilen darf bei der bms nach wie vor nicht angerechnet werden - einkommen kann daher höher sein als bei familien
  • positiv: Möglichkeit zur Krankenversicherung, Anerkennung der Unterhatlszahlungen, Anhebung der Richtsätze negativ: Die Heizkosten sind in den Lebensunterhaltskosten inkludiert und werden nicht mehr den Mietkosten angerechnet, die Möglichkeit für Dauerbezieher im Frühjahr und im Herbst eine Sonderzahlung zu beantragen wurde gestrichen, Unterhaltszahlungen werden erst nach mind. 3monatiger Bezahlung anerkannt
  • die geforderten statistischen Auswertungen können mangels eines EDV Programmes nicht gemacht werden händische Auswertung ist aus Prioritätsgründen nicht möglich
  • AMS Leistungen und Karenzgeld sollten von der Höhe Aufzahlungen nicht mehr nötig machen
  • Unterhaltsregelungen, Obdachlose
  • Test

Studien

  • nein
  • -
  • keine
  • ----
  • Die Armutskonferenz soll demnächst einen „Monitoringbericht“ über den Stand (der Vollziehung) der BMS in den einzelnen Bundesländern veröffentlichen.
  • Derzeit läuft eine Begleitstudie der Universität Linz "Von der Sozialhilfe zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung; Evaluierung der Implementierung der BMS in OÖ und Stmk".
  • keine bekannt
  • Studie in Zusammenarbeit Land OÖ, Stadt Linz und Land Steiermark durch die JKU

Anmerkungen

  • im Großen und Ganzen sicher positive Entwicklung, vor allem die Möglichkeit der Krankenversicherung
  • keine
  • -
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  • Zur Frage 25 (Gibt es Reintegrationsprojekte für BMS-BezieherInnen?: Die Frage ist derzeit noch mit nein zu beantworten. Es wird voraussichtlich in Kürze ein ESF - Projekt "Integration arbeitsmarktferner Personen am Arbeitsmarkt - BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung" starten.
  • Die meisten Fragen konnten leider nicht beantwortet werden, da die Anträge für die BMS bei der Stadtgemeinde nur eingereicht werden.Es werden die Meldeangaben bestätigt und zur weiteren Bearbeitung an die Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet.
  • Klientel wird immer schwieriger zu bearbeiten es kommt in letzter Zeit vermehrt zu Bedrohungen der Beamten bei der Bearbeitung der MISI
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