Ergebnisse

Bodenmobilisierung 2017

Umfrage beendet am 

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an DIin Melanie Lutz.

Ingesamt Antwortende: 24

In welchem Bundesland liegt Ihre Stadt/Gemeinde?

Burgenland 1 4.3%
Kärnten 3 13%
Niederösterreich 3 13%
Oberösterreich 4 17.4%
Salzburg 2 8.7%
Steiermark 3 13%
Tirol 3 13%
Vorarlberg 2 8.7%
Wien 2 8.7%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Widmungsbefristung

0 5 50%
1 1 10%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 10%
5 0 0%
6 1 10%
7 1 10%
8 0 0%
9 1 10%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Investitionsabgabe gem. Stmk. ROG

0 1 33.3%
1 0 0%
2 0 0%
3 1 33.3%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 1 33.3%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Infrastrukturabgabe gem. OÖ. ROG

0 0 0%
1 0 0%
2 0 0%
3 1 25%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 25%
9 2 50%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Vertragsraumordnung

0 0 0%
1 0 0%
2 0 0%
3 3 18.8%
4 2 12.5%
5 1 6.3%
6 1 6.3%
7 0 0%
8 3 18.8%
9 6 37.5%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Vertragliche Vereinbarungen zur Kostenübernahme technischer Infrastruktur

0 0 0%
1 1 6.7%
2 2 13.3%
3 2 13.3%
4 2 13.3%
5 3 20%
6 1 6.7%
7 1 6.7%
8 1 6.7%
9 2 13.3%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

0 3 17.6%
1 4 23.5%
2 3 17.6%
3 0 0%
4 3 17.6%
5 1 5.9%
6 3 17.6%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

0 2 25%
1 3 37.5%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 12.5%
5 1 12.5%
6 1 12.5%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welche der folgenden Maßnahmen werden in Ihrer Gemeinde wie eingesetzt? Baulandumlegungsverfahren

0 2 22.2%
1 2 22.2%
2 1 11.1%
3 0 0%
4 3 33.3%
5 1 11.1%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 1) Widmungsbefristung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 4 18.2%
Baulandhortung/fehlende Verfügbarkeit von Bauland kein Thema 2 9.1%
Kein Eingriff in Bestandswidmung möglich 7 31.8%
Keine rechtliche Grundlage gegeben 9 40.9%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 1) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 3 15%
Baulandhortung/fehlende Verfügbarkeit von Bauland kein Thema 1 5%
Kein Eingriff in Bestandswidmung möglich 3 15%
Keine rechtliche Grundlage gegeben 13 65%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 1) Vertragsraumordnung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 5 55.6%
Baulandhortung/fehlende Verfügbarkeit von Bauland kein Thema 1 11.1%
Kein Eingriff in Bestandswidmung möglich 3 33.3%
Keine rechtliche Grundlage gegeben 0 0%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 1) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 5 45.5%
Baulandhortung/fehlende Verfügbarkeit von Bauland kein Thema 4 36.4%
Kein Eingriff in Bestandswidmung möglich 1 9.1%
Keine rechtliche Grundlage gegeben 1 9.1%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 1) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 9 47.4%
Baulandhortung/fehlende Verfügbarkeit von Bauland kein Thema 1 5.3%
Kein Eingriff in Bestandswidmung möglich 2 10.5%
Keine rechtliche Grundlage gegeben 7 36.8%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 1) Baulandumlegungsverfahren

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 6 50%
Baulandhortung/fehlende Verfügbarkeit von Bauland kein Thema 2 16.7%
Kein Eingriff in Bestandswidmung möglich 2 16.7%
Keine rechtliche Grundlage gegeben 2 16.7%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 2) Widmungsbefristung

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der Maßnahme gegeben 11 61.1%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt 4 22.2%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 3 16.7%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 2) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der Maßnahme gegeben 7 63.6%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt 3 27.3%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 1 9.1%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 2) Vertragsraumordnung

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der Maßnahme gegeben 3 33.3%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt 4 44.4%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 2 22.2%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 2) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der Maßnahme gegeben 3 25%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt 1 8.3%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 8 66.7%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 2) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der Maßnahme gegeben 4 44.4%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt 4 44.4%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 1 11.1%

Was sind Ihrer Meinung nach Gründe, weshalb eine Maßnahme in Ihrer Gemeinde WENIG oder NICHT zur Anwendung kommt? (TEIL 2) Baulandumlegungsverfahren

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der Maßnahme gegeben 6 35.3%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt 6 35.3%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 5 29.4%

Wie beurteilen Sie grundsätzlich das Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme (bspw. Vertragserrichtung) einerseits und dem Nutzen der Maßnahme andererseits? Widmungsbefristung

1 3 16.7%
2 0 0%
3 1 5.6%
4 1 5.6%
5 2 11.1%
6 2 11.1%
7 6 33.3%
8 1 5.6%
9 2 11.1%

Wie beurteilen Sie grundsätzlich das Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme (bspw. Vertragserrichtung) einerseits und dem Nutzen der Maßnahme andererseits? Investitionsabgabe gem. Stmk. ROG

1 5 50%
2 0 0%
3 1 10%
4 0 0%
5 2 20%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 10%
9 1 10%

Wie beurteilen Sie grundsätzlich das Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme (bspw. Vertragserrichtung) einerseits und dem Nutzen der Maßnahme andererseits? Vertragsraumordnung

1 5 22.7%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 2 9.1%
7 7 31.8%
8 5 22.7%
9 3 13.6%

Wie beurteilen Sie grundsätzlich das Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme (bspw. Vertragserrichtung) einerseits und dem Nutzen der Maßnahme andererseits? Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

1 3 15.8%
2 1 5.3%
3 0 0%
4 1 5.3%
5 3 15.8%
6 1 5.3%
7 1 5.3%
8 4 21.1%
9 5 26.3%

Wie beurteilen Sie grundsätzlich das Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme (bspw. Vertragserrichtung) einerseits und dem Nutzen der Maßnahme andererseits? Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

1 3 18.8%
2 2 12.5%
3 1 6.3%
4 0 0%
5 4 25%
6 2 12.5%
7 1 6.3%
8 0 0%
9 3 18.8%

Wie beurteilen Sie grundsätzlich das Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahme (bspw. Vertragserrichtung) einerseits und dem Nutzen der Maßnahme andererseits? Baulandumlegungsverfahren

1 3 16.7%
2 2 11.1%
3 3 16.7%
4 3 16.7%
5 4 22.2%
6 0 0%
7 1 5.6%
8 0 0%
9 2 11.1%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 1) Widmungsbefristung

Als Grünland/ Freiland 10 52.6%
Als Bauerwartungsland/ Aufschließungsgebiet 8 42.1%
Als gewidmetes und unerschlossenes Bauland/im Zuge der Freigabe eines Aufschließungsgebietes 1 5.3%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 1) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Als Grünland/ Freiland 2 33.3%
Als Bauerwartungsland/ Aufschließungsgebiet 3 50%
Als gewidmetes und unerschlossenes Bauland/im Zuge der Freigabe eines Aufschließungsgebietes 1 16.7%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 1) Vertragsraumordnung

Als Grünland/ Freiland 13 54.2%
Als Bauerwartungsland/ Aufschließungsgebiet 8 33.3%
Als gewidmetes und unerschlossenes Bauland/im Zuge der Freigabe eines Aufschließungsgebietes 3 12.5%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 1) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Als Grünland/ Freiland 16 57.1%
Als Bauerwartungsland/ Aufschließungsgebiet 8 28.6%
Als gewidmetes und unerschlossenes Bauland/im Zuge der Freigabe eines Aufschließungsgebietes 4 14.3%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 1) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Als Grünland/ Freiland 7 50%
Als Bauerwartungsland/ Aufschließungsgebiet 5 35.7%
Als gewidmetes und unerschlossenes Bauland/im Zuge der Freigabe eines Aufschließungsgebietes 2 14.3%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 1) Baulandumlegungsverfahren

Als Grünland/ Freiland 5 29.4%
Als Bauerwartungsland/ Aufschließungsgebiet 5 29.4%
Als gewidmetes und unerschlossenes Bauland/im Zuge der Freigabe eines Aufschließungsgebietes 7 41.2%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 2) Widmungsbefristung

Als gewidmetes, vollerschlossenes Bauland/ Als bebautes Bauland 10 66.7%
Als brachgefallenes, bebautes Bauland/ als Leerstand 5 33.3%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 2) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Als gewidmetes, vollerschlossenes Bauland/ Als bebautes Bauland 7 87.5%
Als brachgefallenes, bebautes Bauland/ als Leerstand 1 12.5%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 2) Vertragsraumordnung

Als gewidmetes, vollerschlossenes Bauland/ Als bebautes Bauland 4 66.7%
Als brachgefallenes, bebautes Bauland/ als Leerstand 2 33.3%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 2) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Als gewidmetes, vollerschlossenes Bauland/ Als bebautes Bauland 6 60%
Als brachgefallenes, bebautes Bauland/ als Leerstand 4 40%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 2) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Als gewidmetes, vollerschlossenes Bauland/ Als bebautes Bauland 1 33.3%
Als brachgefallenes, bebautes Bauland/ als Leerstand 2 66.7%

In welchem Grundstücksstadium haben Sie durch die Maßnahmen die größten Eingriffsmöglichkeiten zur Mobilisierung von Grundstücken? (TEIL 2) Baulandumlegungsverfahren

Als gewidmetes, vollerschlossenes Bauland/ Als bebautes Bauland 6 60%
Als brachgefallenes, bebautes Bauland/ als Leerstand 4 40%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 1) Widmungsbefristung

Rasche widmungskonforme Nutzung 14 58.3%
Minimale Neuausweisung von Bauland 8 33.3%
Zersiedelungsabwehr 2 8.3%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 1) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Rasche widmungskonforme Nutzung 6 60%
Minimale Neuausweisung von Bauland 2 20%
Zersiedelungsabwehr 2 20%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 1) Vertragsraumordnung

Rasche widmungskonforme Nutzung 15 62.5%
Minimale Neuausweisung von Bauland 5 20.8%
Zersiedelungsabwehr 4 16.7%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 1) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Rasche widmungskonforme Nutzung 10 55.6%
Minimale Neuausweisung von Bauland 3 16.7%
Zersiedelungsabwehr 5 27.8%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 1) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Rasche widmungskonforme Nutzung 5 62.5%
Minimale Neuausweisung von Bauland 1 12.5%
Zersiedelungsabwehr 2 25%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 1) Baulandumlegungsverfahren

Rasche widmungskonforme Nutzung 4 36.4%
Minimale Neuausweisung von Bauland 3 27.3%
Zersiedelungsabwehr 4 36.4%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 2) Widmungsbefristung

Nutzung vorhandener Infrastruktur 10 76.9%
Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde 2 15.4%
Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde 1 7.7%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 2) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Nutzung vorhandener Infrastruktur 6 40%
Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde 5 33.3%
Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde 4 26.7%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 2) Vertragsraumordnung

Nutzung vorhandener Infrastruktur 7 36.8%
Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde 4 21.1%
Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde 8 42.1%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 2) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Nutzung vorhandener Infrastruktur 5 45.5%
Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde 3 27.3%
Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde 3 27.3%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 2) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Nutzung vorhandener Infrastruktur 3 50%
Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde 2 33.3%
Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde 1 16.7%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 2) Baulandumlegungsverfahren

Nutzung vorhandener Infrastruktur 7 58.3%
Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde 2 16.7%
Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde 3 25%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 3) Widmungsbefristung

Bereitstellung leistbaren Wohnens 2 25%
Bereitstellung von Bauland für (junge) BürgerInnen 4 50%
Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen 2 25%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 3) Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

Bereitstellung leistbaren Wohnens 5 55.6%
Bereitstellung von Bauland für (junge) BürgerInnen 2 22.2%
Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen 2 22.2%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 3) Vertragsraumordnung

Bereitstellung leistbaren Wohnens 13 48.1%
Bereitstellung von Bauland für (junge) BürgerInnen 8 29.6%
Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen 6 22.2%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 3) Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

Bereitstellung leistbaren Wohnens 12 44.4%
Bereitstellung von Bauland für (junge) BürgerInnen 7 25.9%
Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen 8 29.6%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 3) Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

Bereitstellung leistbaren Wohnens 6 46.2%
Bereitstellung von Bauland für (junge) BürgerInnen 2 15.4%
Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen 5 38.5%

Was sind neben der Mobilisierung unbebauten Baulands weitere Ziele Ihrer Gemeinde beim Einsatz der jeweiligen Maßnahme? (TEIL 3) Baulandumlegungsverfahren

Bereitstellung leistbaren Wohnens 4 44.4%
Bereitstellung von Bauland für (junge) BürgerInnen 3 33.3%
Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen 2 22.2%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Rasche widmungskonforme Nutzung

0 0 0%
1 2 25%
2 0 0%
3 0 0%
4 4 50%
5 0 0%
6 1 12.5%
7 1 12.5%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Minimale Neuausweisung von Bauland

0 0 0%
1 0 0%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 1 25%
6 1 25%
7 0 0%
8 0 0%
9 1 25%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Zersiedelungsabwehr

0 0 0%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 25%
5 0 0%
6 1 25%
7 1 25%
8 1 25%
9 0 0%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Nutzung vorhandener Infrastruktur

0 1 14.3%
1 0 0%
2 1 14.3%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 1 14.3%
7 2 28.6%
8 1 14.3%
9 1 14.3%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde

0 3 60%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 2 40%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde

0 3 50%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 2 33.3%
5 1 16.7%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Bereitstellung leistbaren Wohnens

0 2 25%
1 2 25%
2 3 37.5%
3 0 0%
4 0 0%
5 1 12.5%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Bereitstellung von Bauland für (junge) GemeindebürgerInnen

0 1 16.7%
1 2 33.3%
2 2 33.3%
3 0 0%
4 0 0%
5 1 16.7%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

WIDMUNGSBEFRISTUNG Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen

0 0 0%
1 3 60%
2 1 20%
3 0 0%
4 0 0%
5 1 20%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Rasche widmungskonforme Nutzung

0 1 25%
1 1 25%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 2 50%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Minimale Neuausweisung von Bauland

0 2 66.7%
1 0 0%
2 0 0%
3 1 33.3%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Zersiedelungsabwehr

0 2 66.7%
1 0 0%
2 0 0%
3 1 33.3%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Nutzung vorhandener Infrastruktur

0 1 33.3%
1 1 33.3%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 33.3%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde

0 1 33.3%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 1 33.3%
8 0 0%
9 1 33.3%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde

0 2 50%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 1 25%
7 0 0%
8 0 0%
9 1 25%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Bereitstellung leistbaren Wohnens

0 2 50%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 1 25%
7 0 0%
8 1 25%
9 0 0%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Bereitstellung von Bauland für (junge) GemeindebürgerInnen

0 2 50%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 2 50%
10 0 0%

INFRASTRUKTURABGABE gem. OÖ ROG Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen

0 2 66.7%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 1 33.3%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Rasche widmungskonforme Nutzung

0 0 0%
1 0 0%
2 1 6.3%
3 0 0%
4 2 12.5%
5 2 12.5%
6 1 6.3%
7 6 37.5%
8 3 18.8%
9 1 6.3%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Minimale Neuausweisung von Bauland

0 2 13.3%
1 2 13.3%
2 1 6.7%
3 0 0%
4 3 20%
5 2 13.3%
6 0 0%
7 5 33.3%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Zersiedelungsabwehr

0 2 13.3%
1 3 20%
2 0 0%
3 1 6.7%
4 3 20%
5 0 0%
6 2 13.3%
7 2 13.3%
8 1 6.7%
9 1 6.7%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Nutzung vorhandener Infrastruktur

0 0 0%
1 2 13.3%
2 1 6.7%
3 1 6.7%
4 4 26.7%
5 0 0%
6 2 13.3%
7 2 13.3%
8 2 13.3%
9 1 6.7%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde

0 2 16.7%
1 3 25%
2 0 0%
3 1 8.3%
4 2 16.7%
5 2 16.7%
6 0 0%
7 2 16.7%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde

0 3 20%
1 2 13.3%
2 1 6.7%
3 1 6.7%
4 1 6.7%
5 4 26.7%
6 2 13.3%
7 1 6.7%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Bereitstellung leistbaren Wohnens

0 2 11.8%
1 3 17.6%
2 0 0%
3 0 0%
4 5 29.4%
5 2 11.8%
6 1 5.9%
7 1 5.9%
8 1 5.9%
9 2 11.8%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Bereitstellung von Bauland für (junge) GemeindebürgerInnen

0 1 7.7%
1 1 7.7%
2 2 15.4%
3 2 15.4%
4 5 38.5%
5 0 0%
6 1 7.7%
7 0 0%
8 0 0%
9 1 7.7%
10 0 0%

VERTRAGSRAUMORDNUNG Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen

0 1 7.1%
1 5 35.7%
2 1 7.1%
3 1 7.1%
4 2 14.3%
5 2 14.3%
6 0 0%
7 2 14.3%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Rasche widmungskonforme Nutzung

0 0 0%
1 1 7.7%
2 2 15.4%
3 0 0%
4 2 15.4%
5 3 23.1%
6 3 23.1%
7 1 7.7%
8 1 7.7%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Minimale Neuausweisung von Bauland

0 0 0%
1 3 25%
2 2 16.7%
3 0 0%
4 5 41.7%
5 0 0%
6 0 0%
7 1 8.3%
8 1 8.3%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Zersiedelungsabwehr

0 1 7.7%
1 3 23.1%
2 0 0%
3 0 0%
4 5 38.5%
5 1 7.7%
6 1 7.7%
7 1 7.7%
8 1 7.7%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Nutzung vorhandener Infrastruktur

0 1 7.1%
1 1 7.1%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 7.1%
5 4 28.6%
6 5 35.7%
7 0 0%
8 2 14.3%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde

0 1 10%
1 5 50%
2 0 0%
3 0 0%
4 2 20%
5 0 0%
6 0 0%
7 1 10%
8 1 10%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde

0 3 30%
1 3 30%
2 0 0%
3 2 20%
4 0 0%
5 1 10%
6 0 0%
7 1 10%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Bereitstellung leistbaren Wohnens

0 1 7.7%
1 0 0%
2 0 0%
3 1 7.7%
4 2 15.4%
5 1 7.7%
6 4 30.8%
7 1 7.7%
8 1 7.7%
9 2 15.4%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Bereitstellung von Bauland für (junge) GemeindebürgerInnen

0 0 0%
1 1 9.1%
2 0 0%
3 1 9.1%
4 2 18.2%
5 2 18.2%
6 2 18.2%
7 0 0%
8 1 9.1%
9 2 18.2%
10 0 0%

AKTIVER GRUNDERWERB DURCH DIE GEMEINDE Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen

0 1 6.3%
1 2 12.5%
2 3 18.8%
3 1 6.3%
4 1 6.3%
5 3 18.8%
6 3 18.8%
7 1 6.3%
8 1 6.3%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Rasche widmungskonforme Nutzung

0 2 33.3%
1 1 16.7%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 16.7%
5 0 0%
6 2 33.3%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Minimale Neuausweisung von Bauland

0 1 25%
1 2 50%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 25%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Zersiedelungsabwehr

0 2 33.3%
1 1 16.7%
2 1 16.7%
3 0 0%
4 1 16.7%
5 0 0%
6 0 0%
7 1 16.7%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Nutzung vorhandener Infrastruktur

0 2 33.3%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 2 33.3%
7 0 0%
8 2 33.3%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde

0 1 33.3%
1 1 33.3%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 33.3%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde

0 2 66.7%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 1 33.3%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Bereitstellung leistbaren Wohnens

0 2 40%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 20%
9 2 40%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Bereitstellung von Bauland für (junge) GemeindebürgerInnen

0 2 50%
1 0 0%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 1 25%
8 0 0%
9 1 25%
10 0 0%

ZUSAMMENARBEIT MIT BODENBESCHAFFUNGSFONDS Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen

0 0 0%
1 1 25%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 2 50%
9 0 0%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Rasche widmungskonforme Nutzung

0 1 10%
1 2 20%
2 1 10%
3 1 10%
4 4 40%
5 0 0%
6 1 10%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Minimale Neuausweisung von Bauland

0 0 0%
1 3 37.5%
2 2 25%
3 0 0%
4 1 12.5%
5 0 0%
6 1 12.5%
7 1 12.5%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Zersiedelungsabwehr

0 1 12.5%
1 2 25%
2 1 12.5%
3 0 0%
4 1 12.5%
5 0 0%
6 1 12.5%
7 0 0%
8 2 25%
9 0 0%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Nutzung vorhandener Infrastruktur

0 1 12.5%
1 1 12.5%
2 0 0%
3 2 25%
4 2 25%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 12.5%
9 1 12.5%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Vorgezogene finanzielle Kostenrückerstattung für Ausgaben der Gemeinde

0 2 28.6%
1 2 28.6%
2 0 0%
3 1 14.3%
4 2 28.6%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Zusätzliche finanzielle Erträge für die Gemeinde

0 2 33.3%
1 2 33.3%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 16.7%
5 0 0%
6 1 16.7%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Bereitstellung leistbaren Wohnens

0 1 11.1%
1 0 0%
2 3 33.3%
3 0 0%
4 3 33.3%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 11.1%
9 1 11.1%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Bereitstellung von Bauland für (junge) GemeindebürgerInnen

0 0 0%
1 1 14.3%
2 2 28.6%
3 1 14.3%
4 1 14.3%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 14.3%
9 1 14.3%
10 0 0%

BAULANDUMLEGUNGSVERFAHREN Preisdämpfende Effekte bei Grundstückspreisen

0 0 0%
1 3 33.3%
2 4 44.4%
3 0 0%
4 2 22.2%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ABWASSER und WASSER Widmungsbefristung

0 1 14.3%
1 1 14.3%
2 1 14.3%
3 0 0%
4 2 28.6%
5 1 14.3%
6 1 14.3%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ABWASSER und WASSER Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

0 0 0%
1 1 16.7%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 16.7%
5 0 0%
6 1 16.7%
7 0 0%
8 2 33.3%
9 1 16.7%
10 0 0%

ABWASSER und WASSER Vertragsraumordnung

0 2 12.5%
1 1 6.3%
2 1 6.3%
3 1 6.3%
4 3 18.8%
5 0 0%
6 3 18.8%
7 3 18.8%
8 0 0%
9 2 12.5%
10 0 0%

ABWASSER und WASSER Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

0 3 23.1%
1 1 7.7%
2 1 7.7%
3 1 7.7%
4 1 7.7%
5 2 15.4%
6 1 7.7%
7 3 23.1%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ABWASSER und WASSER Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

0 1 20%
1 0 0%
2 0 0%
3 1 20%
4 1 20%
5 0 0%
6 1 20%
7 1 20%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ABWASSER und WASSER Baulandumlegungsverfahren

0 1 10%
1 2 20%
2 0 0%
3 0 0%
4 3 30%
5 1 10%
6 0 0%
7 2 20%
8 1 10%
9 0 0%
10 0 0%

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE VERKEHRSFLÄCHEN Widmungsbefristung

0 1 12.5%
1 2 25%
2 2 25%
3 0 0%
4 1 12.5%
5 1 12.5%
6 0 0%
7 1 12.5%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE VERKEHRSFLÄCHEN Infrastrukturabgabe gem. OÖ ROG

0 0 0%
1 1 16.7%
2 0 0%
3 0 0%
4 1 16.7%
5 0 0%
6 0 0%
7 2 33.3%
8 2 33.3%
9 0 0%
10 0 0%

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE VERKEHRSFLÄCHEN Vertragsraumordnung

0 2 11.8%
1 1 5.9%
2 0 0%
3 1 5.9%
4 4 23.5%
5 1 5.9%
6 2 11.8%
7 5 29.4%
8 1 5.9%
9 0 0%
10 0 0%

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE VERKEHRSFLÄCHEN Aktiver Grunderwerb durch die Gemeinde

0 2 13.3%
1 3 20%
2 1 6.7%
3 1 6.7%
4 2 13.3%
5 2 13.3%
6 1 6.7%
7 3 20%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE VERKEHRSFLÄCHEN Zusammenarbeit mit Bodenbeschaffungsfonds

0 1 20%
1 1 20%
2 0 0%
3 1 20%
4 1 20%
5 0 0%
6 0 0%
7 1 20%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

ÖFFENTLICHE KOMMUNALE VERKEHRSFLÄCHEN Baulandumlegungsverfahren

0 1 10%
1 0 0%
2 1 10%
3 0 0%
4 4 40%
5 0 0%
6 1 10%
7 2 20%
8 0 0%
9 1 10%
10 0 0%

Werden in Ihrer Gemeinde auch den GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke Kosten für die technische Infrastruktur übertragen? Abwasser - Errichtung

Ja, allen EigentümerInnen 6 31.6%
Ja, allen EigentümerInnen, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist 2 10.5%
Nein 11 57.9%

Werden in Ihrer Gemeinde auch den GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke Kosten für die technische Infrastruktur übertragen? Abwasser - Instandhaltung

Ja, allen EigentümerInnen 3 15.8%
Ja, allen EigentümerInnen, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist 1 5.3%
Nein 15 78.9%

Werden in Ihrer Gemeinde auch den GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke Kosten für die technische Infrastruktur übertragen? Wasser - Errichtung

Ja, allen EigentümerInnen 5 26.3%
Ja, allen EigentümerInnen, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist 2 10.5%
Nein 12 63.2%

Werden in Ihrer Gemeinde auch den GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke Kosten für die technische Infrastruktur übertragen? Wasser - Instandhaltung

Ja, allen EigentümerInnen 3 15.8%
Ja, allen EigentümerInnen, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist 1 5.3%
Nein 15 78.9%

Werden in Ihrer Gemeinde auch den GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke Kosten für die technische Infrastruktur übertragen? Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Errichtung

Ja, allen EigentümerInnen 5 26.3%
Ja, allen EigentümerInnen, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist 3 15.8%
Nein 11 57.9%

Werden in Ihrer Gemeinde auch den GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke Kosten für die technische Infrastruktur übertragen? Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Instandhaltung

Ja, allen EigentümerInnen 1 5.3%
Ja, allen EigentümerInnen, wenn die Infrastruktur bereits vorhanden ist 4 21.1%
Nein 14 73.7%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Anliegerleistungen gem. Bgld BauG

Ja 3 30%
Nein 7 70%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Erschließungsbeitrag gem. Bgld KAbG

Ja 2 20%
Nein 8 80%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Aufschließungsbeitrag Wasser gem. Ktn GWVG

Ja 1 12.5%
Nein 7 87.5%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Aufschließungsbeitrag Abwasser gem. Ktn GKG

Ja 1 11.1%
Nein 8 88.9%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Straßenbeitrag gem. Ktn StrG

Ja 1 11.1%
Nein 8 88.9%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Vorauszahlung Aufschließungsabgabe gem. NÖ BO

Ja 3 30%
Nein 7 70%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Aufschließungskosten Vorauszahlung gem. Slbg ALG

Ja 2 20%
Nein 8 80%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Vorgezogener Erschließungsbeitrag gem. TVAG

Ja 2 22.2%
Nein 7 77.8%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Kostenbeiträge der Grundeigentümer für Gehsteige gem. Vlbg StrG

Ja 1 11.1%
Nein 8 88.9%

Welche der folgenden Abgaben werden in Ihrer Gemeinde GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke verrechnet? Kanalisationsbeiträge gem. Vlbg KanalG

Ja 3 33.3%
Nein 6 66.7%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 1) Abwasser - Errichtung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 4 30.8%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt. 1 7.7%
Keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhebung der Abgabe gegeben. 8 61.5%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 1) Abwasser - Instandhaltung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 4 28.6%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt. 1 7.1%
Keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhebung der Abgabe gegeben. 9 64.3%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 1) Wasser - Errichtung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 3 23.1%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt. 2 15.4%
Keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhebung der Abgabe gegeben. 8 61.5%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 1) Wasser - Instandhaltung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 3 21.4%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt. 2 14.3%
Keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhebung der Abgabe gegeben. 9 64.3%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 1) Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Errichtung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 2 18.2%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt. 1 9.1%
Keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhebung der Abgabe gegeben. 8 72.7%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 1) Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Instandhaltung

Notwendigkeit zum Einsatz nicht gegeben 2 15.4%
Durch hohen administrativen Aufwand nicht gerechtfertigt. 1 7.7%
Keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhebung der Abgabe gegeben. 10 76.9%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 2) Abwasser - Errichtung

Notwendige infrastrukturelle Erschließung nicht vorhanden. 1 10%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 2 20%
keine Angabe 7 70%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 2) Abwasser - Instandhaltung

Notwendige infrastrukturelle Erschließung nicht vorhanden. 1 11.1%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 2 22.2%
keine Angabe 6 66.7%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 2) Wasser - Errichtung

Notwendige infrastrukturelle Erschließung nicht vorhanden. 1 10%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 3 30%
keine Angabe 6 60%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 2) Wasser - Instandhaltung

Notwendige infrastrukturelle Erschließung nicht vorhanden. 1 11.1%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 3 33.3%
keine Angabe 5 55.6%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 2) Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Errichtung

Notwendige infrastrukturelle Erschließung nicht vorhanden. 1 9.1%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 2 18.2%
keine Angabe 8 72.7%

Was sind Gründe, weshalb Sie in Ihrer Gemeinde GrundstückseigentümerInnen UNBEBAUTER aber GEWIDMETER Baugrundstücke KEINE Infrastrukturkosten verrechnen? (TEIL 2) Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Instandhaltung

Notwendige infrastrukturelle Erschließung nicht vorhanden. 1 10%
Keine Einigung mit GrundeigentümerInnen 2 20%
keine Angabe 7 70%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen der Anliegerleistungen für UNBEBAUTE und ERSCHLOSSENE Baugrundstücke finanziell gesehen besser bewältigen? Anliegerleistungen für Abwasser

1 7 41.2%
2 0 0%
3 1 5.9%
4 0 0%
5 3 17.6%
6 3 17.6%
7 0 0%
8 2 11.8%
9 0 0%
10 1 5.9%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen der Anliegerleistungen für UNBEBAUTE und ERSCHLOSSENE Baugrundstücke finanziell gesehen besser bewältigen? Anliegerleistungen für Wasser

1 6 35.3%
2 0 0%
3 2 11.8%
4 0 0%
5 3 17.6%
6 3 17.6%
7 0 0%
8 2 11.8%
9 0 0%
10 1 5.9%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen der Anliegerleistungen für UNBEBAUTE und ERSCHLOSSENE Baugrundstücke finanziell gesehen besser bewältigen? Anligerleistungen für öffentliche kommunale Verkehrsflächen

1 7 41.2%
2 0 0%
3 1 5.9%
4 0 0%
5 3 17.6%
6 3 17.6%
7 0 0%
8 2 11.8%
9 0 0%
10 1 5.9%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen durchschnittlich? Abwasser - Errichtung

1 3 14.3%
2 2 9.5%
3 3 14.3%
4 2 9.5%
5 4 19%
6 1 4.8%
7 1 4.8%
8 0 0%
9 2 9.5%
10 3 14.3%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen durchschnittlich? Abwasser - Instandhaltung

1 6 28.6%
2 2 9.5%
3 1 4.8%
4 0 0%
5 4 19%
6 1 4.8%
7 0 0%
8 1 4.8%
9 3 14.3%
10 3 14.3%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen durchschnittlich? Wasser - Errichtung

1 3 14.3%
2 1 4.8%
3 3 14.3%
4 3 14.3%
5 4 19%
6 1 4.8%
7 1 4.8%
8 1 4.8%
9 2 9.5%
10 2 9.5%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen durchschnittlich? Wasser - Instandhaltung

1 6 30%
2 2 10%
3 1 5%
4 0 0%
5 3 15%
6 1 5%
7 0 0%
8 1 5%
9 3 15%
10 3 15%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen durchschnittlich? Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Errichtung

1 6 28.6%
2 2 9.5%
3 5 23.8%
4 2 9.5%
5 5 23.8%
6 0 0%
7 1 4.8%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen durchschnittlich? Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Instandhaltung

1 12 57.1%
2 0 0%
3 4 19%
4 1 4.8%
5 3 14.3%
6 0 0%
7 1 4.8%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER und ERSCHLOSSENER Baugrundstücke durchschnittlich? Abwasser - Errichtung

1 10 47.6%
2 3 14.3%
3 2 9.5%
4 1 4.8%
5 4 19%
6 1 4.8%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER und ERSCHLOSSENER Baugrundstücke durchschnittlich? Abwasser - Instandhaltung

1 12 60%
2 5 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 3 15%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER und ERSCHLOSSENER Baugrundstücke durchschnittlich? Wasser - Errichtung

1 10 47.6%
2 3 14.3%
3 3 14.3%
4 2 9.5%
5 2 9.5%
6 1 4.8%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER und ERSCHLOSSENER Baugrundstücke durchschnittlich? Wasser - Instandhaltung

1 12 57.1%
2 6 28.6%
3 0 0%
4 0 0%
5 3 14.3%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER und ERSCHLOSSENER Baugrundstücke durchschnittlich? Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Errichtung

1 12 57.1%
2 4 19%
3 1 4.8%
4 0 0%
5 3 14.3%
6 0 0%
7 0 0%
8 1 4.8%
9 0 0%
10 0 0%

Welchen Anteil der tatsächlichen Kosten der technischen Infrastruktur tragen die GrundeigentümerInnen UNBEBAUTER und ERSCHLOSSENER Baugrundstücke durchschnittlich? Öffentliche kommunale Verkehrsfläche - Instandhaltung

1 13 61.9%
2 4 19%
3 1 4.8%
4 0 0%
5 3 14.3%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Wie beurteilen Sie das durchschnittliche Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung (Vorschreibung, etc.) einerseits und dem Nutzen von Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag andererseits? Aufschließungsbeitrag

1 0 0%
2 0 0%
3 1 33.3%
4 0 0%
5 1 33.3%
6 1 33.3%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%

Wie beurteilen Sie das durchschnittliche Verhältnis von kommunalem Aufwand in der Vorbereitung und Umsetzung (Vorschreibung, etc.) einerseits und dem Nutzen von Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag andererseits? Erhaltungsbeitrag

1 0 0%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 2 50%
6 0 0%
7 1 25%
8 0 0%
9 0 0%

Anreize zur widmungskonformen Nutzung? Aufschließungsbeitrag

1 0 0%
2 3 100%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Anreize zur widmungskonformen Nutzung? Erhaltungsbeitrag

1 0 0%
2 3 100%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Ab wann treten diese Wirkungen der Beiträge zur widmungskonformen Nutzung zumeist ein? Aufschließungsbeitrag

Bei erstmaliger Vorschreibung des Beitrags 2 40%
Nach erstmaliger Zahlung des Beitrags 2 40%
Im Zuge der Zahlung des Beitrags 0 0%
Nach Zahlung der letzten Rate des Aufschließungsbeitrags 1 20%

Ab wann treten diese Wirkungen der Beiträge zur widmungskonformen Nutzung zumeist ein? Erhaltungsbeitrag

Bei erstmaliger Vorschreibung des Beitrags 2 40%
Nach erstmaliger Zahlung des Beitrags 2 40%
Im Zuge der Zahlung des Beitrags 0 0%
Nach Zahlung der letzten Rate des Aufschließungsbeitrags 1 20%

Allfällige Anmerkungen zur vorangehenden Frage:

  • Baulandpreise steigen in Pasching so stark, dass die Grundeigentümer meist ohne zu zögern Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gerne bezahlen, ohne zu überlegen, das Grundstück deswegen zu verkaufen.

Welcher Anteil der GRUNDSTÜCKSVERKÄUFE der letzten 10 Jahre ist in Ihrer Gemeinde direkt auf die Einhebung der Beiträge zurückzuführen? Aufschließungsbeitrag

1 1 25%
2 3 75%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welcher Anteil der GRUNDSTÜCKSVERKÄUFE der letzten 10 Jahre ist in Ihrer Gemeinde direkt auf die Einhebung der Beiträge zurückzuführen? Erhaltungsbeitrag

1 1 25%
2 3 75%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welcher Anteil der TATSÄCHLICHEN BEBAUUNG DES GRUNDSTÜCKS der letzten 10 Jahre ist in Ihrer Gemeinde direkt auf die Einhebung der Beiträge zurückzuführen? Aufschließungsbeitrag

1 2 50%
2 2 50%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welcher Anteil der TATSÄCHLICHEN BEBAUUNG DES GRUNDSTÜCKS der letzten 10 Jahre ist in Ihrer Gemeinde direkt auf die Einhebung der Beiträge zurückzuführen? Erhaltungsbeitrag

1 2 50%
2 2 50%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Zu geringe Höhe der Beiträge

Aufschließungsbeitrag 3 50%
Erhaltungsbeitrag 3 50%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Anrechenbarkeit des Aufschließungsbeitrags im Bebauungsfall

Aufschließungsbeitrag 3 60%
Erhaltungsbeitrag 2 40%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Möglichkeit der Ausnahme vom Aufschließungsbeitrag

Aufschließungsbeitrag 3 60%
Erhaltungsbeitrag 2 40%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Häufige Gewährung von Ausnahmen in Bezug auf den Aufschließungsbeitrag

Aufschließungsbeitrag 1 50%
Erhaltungsbeitrag 1 50%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? EigentümerIn betrachtet Grundstück als langfristige, stabile Kapital- und Wertanlage

Aufschließungsbeitrag 4 50%
Erhaltungsbeitrag 4 50%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Spekulationsabsichten der EigentümerInnen

Aufschließungsbeitrag 3 50%
Erhaltungsbeitrag 3 50%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? EigentümerIn hält Grundstück für Familie/ zukünftige Generation zurück

Aufschließungsbeitrag 4 50%
Erhaltungsbeitrag 4 50%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Fehlende Nachfrage nach Bauland am lokalen Bodenmarkt

Aufschließungsbeitrag 1 50%
Erhaltungsbeitrag 1 50%

Was sind Gründe für die reduzierte oder gänzlich fehlende mobilisierende Wirkung der Beiträge? Hohe Transaktionskosten im Falle eines Grundstücksverkaufs

Aufschließungsbeitrag 0 0%
Erhaltungsbeitrag 0 0%

Können Sie aufgrund der Anpassung der Höhen der Erhaltungsbeiträge bereits Veränderungen im Verhalten der GrundeigentümerInnen bzw. eine stärkere Anreizwirkung zur widmungskonformen Nutzung feststellen? Erhaltungsbeitrag Abwasser

1 3 75%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Können Sie aufgrund der Anpassung der Höhen der Erhaltungsbeiträge bereits Veränderungen im Verhalten der GrundeigentümerInnen bzw. eine stärkere Anreizwirkung zur widmungskonformen Nutzung feststellen? Erhaltungsbeitrag Wasser

1 3 75%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen aus Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen finanziell gesehen besser bewältigen? Aufschließungsbeitrag - Abwasser

1 0 0%
2 0 0%
3 1 25%
4 1 25%
5 1 25%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 1 25%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen aus Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen finanziell gesehen besser bewältigen? Aufschließungsbeitrag - Wasser

1 0 0%
2 0 0%
3 1 25%
4 1 25%
5 1 25%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 1 25%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen aus Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen finanziell gesehen besser bewältigen? Aufschließungsbeitrag - Verkehrsfläche

1 0 0%
2 0 0%
3 1 25%
4 1 25%
5 1 25%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 1 25%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen aus Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen finanziell gesehen besser bewältigen? Erhaltungsbeitrag - Abwasser

1 0 0%
2 0 0%
3 1 25%
4 1 25%
5 1 25%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 1 25%

Können Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen in Ihrer Gemeinde durch Zusatzeinnahmen aus Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträgen finanziell gesehen besser bewältigen? Erhaltungsbeitrag - Wasser

1 0 0%
2 0 0%
3 1 25%
4 1 25%
5 1 25%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 1 25%

Wie handhaben Sie in Ihrer Gemeinde die Möglichkeit, gem. § 26 Abs. 3 OÖ ROG niedrigerer Einheitssätze für den Aufschließungsbeitrag festzulegen? Aufschließungsbeitrag - Abwasser

1 4 100%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Wie handhaben Sie in Ihrer Gemeinde die Möglichkeit, gem. § 26 Abs. 3 OÖ ROG niedrigerer Einheitssätze für den Aufschließungsbeitrag festzulegen? Aufschließungsbeitrag - Wasser

1 4 100%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Wie handhaben Sie in Ihrer Gemeinde die Möglichkeit, gem. § 26 Abs. 3 OÖ ROG niedrigerer Einheitssätze für den Aufschließungsbeitrag festzulegen? Aufschließungsbeitrag - Verkehrsfläche

1 4 100%
2 0 0%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Weshalb arbeiten Sie mit einem reduzierten Beitrag?

Geringere tatsächliche Errichtungskosten für Abwasser 0 0%
Geringere tatsächliche Errichtungskosten für Wasser 0 0%
Soziale Härtefälle 0 0%
0 0%

In wie vielen Fällen ist eine Vorschreibung des Aufschließungsbeitrags nicht notwendig? Aufschließungsbeitrag

1 2 50%
2 2 50%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

In wie viel Fällen unbebauter erschlossener Baugrundstücke gewähren Sie in Ihrer Gemeinde eine Ausnahme bei der Einhebung des Aufschließungsbeitrags gem. § 27 Abs. 1a OÖ ROG? Aufschließungsbeitrag

1 2 50%
2 1 25%
3 1 25%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

In wie vielen Fällen kommt es nach Gewährung einer Ausnahme dennoch zum Wunsch der EigentümerInnen, am Grundstück frühzeitig, ein bewilligungs- oder anzeigepflichtiges Bauvorhaben errichten zu wollen? Wunsch nach frühzeitiger Bebauung während 10-Jahres-Frist läuft

1 1 25%
2 3 75%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

In wie vielen Fällen werden eingebrachten Ausnahmeanträge (der GrundeigentümerInnen) durchschnittlich abgewiesen, da eine der folgenden Ausnahmen besteht: Ausnahme steht geordneten Siedlungsentwicklungen entgegen

1 1 25%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 2 50%

In wie vielen Fällen werden eingebrachten Ausnahmeanträge (der GrundeigentümerInnen) durchschnittlich abgewiesen, da eine der folgenden Ausnahmen besteht: Grundstück stellt Baulücke dar

1 1 25%
2 1 25%
3 0 0%
4 0 0%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 2 50%

Mit welchen Herausforderungen und Problemen sind Sie bei der Einhebung der Beiträge konfrontiert? Berechnungsprobleme

Aufschließungsbeitrag 1 100%
Erhaltungsbeitrag 0 0%

Mit welchen Herausforderungen und Problemen sind Sie bei der Einhebung der Beiträge konfrontiert? Unklarheiten bezüglich Umsatzsteuer

Aufschließungsbeitrag 1 100%
Erhaltungsbeitrag 0 0%

Mit welchen Herausforderungen und Problemen sind Sie bei der Einhebung der Beiträge konfrontiert? Einhebungsprozedere

Aufschließungsbeitrag 0 0%
Erhaltungsbeitrag 0 0%

Mit welchen Herausforderungen und Problemen sind Sie bei der Einhebung der Beiträge konfrontiert? Unverständnis von Seiten der EigentümerInnen über die Notwendigkeit der Beitragsleistung

Aufschließungsbeitrag 3 60%
Erhaltungsbeitrag 2 40%

Mit welchen Herausforderungen und Problemen sind Sie bei der Einhebung der Beiträge konfrontiert? Ausnahmeregelungen

Aufschließungsbeitrag 1 50%
Erhaltungsbeitrag 1 50%

Wie schätzen Sie die ökonomische Belastung der GrundeigentümerInnen durch die Beitragsleistungen ein? Aufschließungsbeitrag

1 1 33.3%
2 1 33.3%
3 0 0%
4 1 33.3%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Wie schätzen Sie die ökonomische Belastung der GrundeigentümerInnen durch die Beitragsleistungen ein? Erhaltungsbeitrag

1 1 33.3%
2 1 33.3%
3 0 0%
4 1 33.3%
5 0 0%
6 0 0%
7 0 0%
8 0 0%
9 0 0%
10 0 0%

Welche Modifikation von Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag würden Sie vorschlagen? Verrechnung höherer Teilkosten an die GrundstückseigentümerInnen

Aufschließungsbeitrag 2 50%
Erhaltungsbeitrag 2 50%

Welche Modifikation von Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag würden Sie vorschlagen? Restriktivere Vorgaben bezüglich Ausnahmeregelungen

Aufschließungsbeitrag 3 50%
Erhaltungsbeitrag 3 50%

Welche Modifikation von Aufschließungsbeitrag und Erhaltungsbeitrag würden Sie vorschlagen? Kombination mit anderen mobilisierenden Maßnahmen

Aufschließungsbeitrag 2 50%
Erhaltungsbeitrag 2 50%

Allgemeine Anmerkungen zum Fragebogen

  • zum Teil sind die Fragen sehr allgemein gehalten und eine konkrete Beantwortung war deshalb nicht möglich. Deshalb wurden zum Teil nur Einschätzungen vorgenommen.
  • Aufgrund der spezifischen Verfasstheit Wiens als Bundesland und Gemeinde sowie auch der sich von den andern Bundesländern deutlich unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen zur Raumordnung sind einige Fragenkomplexe nur bedingt auf die Wiener Situation übertragbar. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird im Falle von Unklarheiten um Kontaktaufnahme ersucht. Ferner möchte ich zu einigen Fragen noch ergänzende Hinweise anbringen: Zu Frage 6: Die Widmungsbefristung ist eine relativ neue gesetzlich ermöglichtes Instrument und wurde v.a. aus diesem Grund noch selten angewandt; außerdem bestehen Bestrebungen einer weiteren Optimierung des Instruments zur einfacheren Handhabbarkeit. Zu Frage 8 Umlegungsverfahren: Derzeit sind bestehen Bestrebungen, das Instrument auf zeitgemäße Bedürfnisse einer wachsenden Stadt anzupassen (z. B. Anwendung auch im Grünland und ggf. auch optimierte Abwicklung); bisher wurde die Umlegung auch aus Gründen des relativ hohen administrativen Aufwandes im Verhältnis zum Nutzen nur in wenigen Fällen angewandt. Zur Frage 13 Vertragsraumordnung/Zusätzliche finanzielle Erträge: Das angekreuzte Merkmal trifft auf das über den §1a der BO f Wien geregelte Instrument der Vertragsraumordnung nicht ganz zu, wurde aber mangels einer besser passenden Begriffs gewählt. Das Wiener Instrument räumt die Möglichkeit des Abschlusses von Städtebaulichen Verträgen mit Grundeigentümern zur Unterstützung der Umsetzung der in der Bauordnung dargelegten Planungsziele, z.B. zur Vorsorge von Wohnraum, etwa über die Beteiligung an der durch die Festsetzung von Bauland erwachsenen Kosten der erforderlichen Infrastruktur, ein. Es geht nicht vordergründig um zusätzliche Erträge für die Stadt Wien, sondern um die Ermöglichung eines den Zielen der Stadtentwicklung entsprechenden Vorhabens, deren infrastrukturellen Erfordernisse von der Stadt nicht im erforderlichen Umfang (zumindest nicht zeitnah) getragen werden können. Dabei sind auch Herstellungen seitens des Grundeigentümers/Entwicklers auf Basis der geltenden Standards der Stadt möglich. Frage 15: Der "geringe" Erfolg ist allein aufgrund der bisher noch geringen Anwendung (siehe oben) geschuldet. Frage 18: Hinzuweisen ist, dass für den leistbaren bzw. geförderten Wohnbau in erster Linie der im Eigentum der Stadt stehen Wohnfonds Wien Grundstücke erwirbt. Darüber hinaus bestehen noch andere Einrichtungen der Stadt. Die Koordinierung und Abstimmung erfolgt im Rahmen eines gesamthaften Immobilienmanagements. Zu III/ Fragen 23 ff: In Wien gibt es die Anliegerleistungen ( Verkehrsflächen), definiert in den §§51 ff der BO f Wien bzw. auch entsprechende Regelungen für Kanalanschlüsse(Kanaleinmündungsgebühr lt. Kanalgesetz, §7) und auch in Bezug auf die Wasserversorgung. Diese Leistungen bzw. Gebühren werden aber, vereinfacht gesagt, im Baufall fällig. Da die ggst. Fragestellungen so interpretiert wurden, dass hier die vorzeitige Einhebung, also allein aufgrund Tatsache einer vorhandenen Baulandwidmung, gemeint ist, wurde die Frage entsprechender Instrumente in Wien verneint.
  • Vielen Dank, dass Sie sich des Themas annehmen. Die Fragen waren z.T. etwas unklar formuliert.
  • Der Fragenbogen berührt eine große Zahl an Rechtsmaterien mit unterschiedlichen verwaltungstechnischen Zuständigkeiten. Eine Erhebung valider Ergebnisse war folglich nicht immer möglich (Eine entsprechende Berücksichtigung bei der Auswertung der Fragebögen kann natürlich angenommen werden).
  • NEU!! Aufgrund der spezifischen Verfasstheit Wiens als Bundesland und Gemeinde sowie auch der sich von den anderen Bundesländern deutlich unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen zur Raumordnung sind einige Fragenkomplexe nur bedingt auf die Wiener Situation übertragbar. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird im Falle von Unklarheiten um Kontaktaufnahme ersucht. Ferner möchte ich zu einigen Fragen noch ergänzende Hinweise anbringen: Zu Frage 6 und 7: Die Widmungsbefristung ist eine relativ neu gesetzlich ermöglichtes Instrument und wurde v.a. aus diesem Grund noch selten angewandt; außerdem bestehen Bestrebungen einer weiteren Optimierung des Instruments zur einfacheren Handhabbarkeit. Die Anwendung soll in der Zukunft bei neuen Baulandausweisungen oder Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes zur raschen Umsetzung beitragen. Zu Frage 8 Umlegungsverfahren: Derzeit sind bestehen Bestrebungen, das Instrument auf zeitgemäße Bedürfnisse einer wachsenden Stadt anzupassen (z. B. Anwendung auch im Grünland und ggf. auch optimierte Abwicklung); bisher wurde die Umlegung auch aus Gründen des relativ hohen administrativen Aufwandes im Verhältnis zum Nutzen nur in wenigen Fällen angewandt. Zur Frage 9: siehe auch späterer Hinweis zu Frage 18 auf den Wohnfonds Wien als wesentliches Instrument der Stadt Wien zur Grundstücksbeschaffung für geförderten Wohnbau. Zur Frage 13 Vertragsraumordnung/Zusätzliche finanzielle Erträge: Das angekreuzte Merkmal trifft auf das über den §1a der BO f Wien geregelte Instrument der Vertragsraumordnung nicht ganz zu, wurde aber mangels eines besser passenden Begriffs gewählt. Das Wiener Instrument räumt die Möglichkeit des Abschlusses von Städtebaulichen Verträgen mit Grundeigentümern zur Unterstützung der Umsetzung der in der Bauordnung dargelegten Planungsziele, z.B. zur Vorsorge von Wohnraum, etwa über die Beteiligung an der durch die Festsetzung von Bauland erwachsenen Kosten der erforderlichen Infrastruktur, ein. Es geht nicht vordergründig um zusätzliche Erträge für die Stadt Wien, sondern um die Ermöglichung eines den Zielen der Stadtentwicklung entsprechenden Vorhabens, deren infrastrukturellen Erfordernisse von der Stadt nicht im erforderlichen Umfang (zumindest nicht zeitnah) getragen werden können. Dabei sind auch Herstellungen seitens des Grundeigentümers/Entwicklers auf Basis der geltenden Standards der Stadt möglich. Zu Frage 15: Der "geringe Erfolg" der Anwendung der Befristung ist allein der bisher noch geringen Anwendung (siehe oben) geschuldet. Frage 18: Hinzuweisen ist, dass für den leistbaren bzw. geförderten Wohnbau in erster Linie der im Eigentum der Stadt stehen Wohnfonds Wien Grundstücke erwirbt. Darüber hinaus bestehen noch andere Einrichtungen der Stadt. Die Koordinierung und Abstimmung erfolgt im Rahmen eines gesamthaften Immobilienmanagements. Zu III/ Fragen 23 ff: In Wien gibt es Anliegerleistungen ( Verkehrsflächen), definiert in den §§51 ff der BO f Wien bzw. auch entsprechende Regelungen für Kanalanschlüsse (Kanaleinmündungsgebühr lt. Kanalgesetz §7) und auch in Bezug auf die Wasserversorgung. Diese Leistungen bzw. Gebühren werden aber, vereinfacht gesagt, im Baufall fällig. Da die ggst. Fragestellungen so interpretiert wurden, dass hier die vorzeitige Einhebung, also allein aufgrund Tatsache einer vorhandenen Baulandwidmung, gemeint ist, wurde die Frage entsprechender Instrumente in Wien verneint.
  • Es wird angemerkt, dass in der Stadt Salzburg die in der Befragung genannten "Maßnahmen zur Baulandmobilisierung" (Vertragsraumordnung, Grunderwerb durch Gemeinde) aus der bisherigen Planungspraxis keine mobilisierende Wirkung haben. Grundvoraussetzung für diese Maßnahmen ist stets, die Bereitschaft der Grundeigentümer Liegenschaften zu veräußern bzw. selbst zu bebauen. Ein Zwang zur Veräußerung bzw. zur Bebauung wird nicht erreicht. Auch die im Entwurf zum neuen Salzburger Raumordnungsgesetz enthaltene Widmungsbefristung wird aus Sicht der Stadtplanung der Stadt Salzburg nur sehr begrenzt eine mobilisierende Wirkung entfalten, da grundsätzlich nur Liegenschaft als Bauland ausgewiesen werden, die eine entsprechende fachliche Eignung zur Siedlungserweiterung aufweisen (die Maßnahme kommt voraussichtlich bei gewidmetem aber unbebautem Baulandflächen nicht zur Anwendung). Somit ist es den Grundeigentümern bewusst, dass die Gemeinde bei einem Antrag auf Wiederausweisung nach einer „automatischen Rückwidmung“ mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit – aufgrund der vielerorts mangelnden Baulandverfügbarkeit – eine neuerliche Bauladwidmung vornehmen wird. Somit entfaltet diese Maßnahme voraussichtlich nur sehr eingeschränkt eine mobilisierende Wirkung (hilft dem Grundeigentümer Grundsteuer zu sparen) und führ v.a. zu einem höheren Verwaltungsaufwand. Auch die im Entwurf zum neuen Salzburger Raumordnungsgesetz enthaltene Maßnahme zur Infrastrukturabgabe bei ungenutzten Baulandflächen wird – gerade im urbanen Raum – keine bzw. kaum mobilisierende Wirkung entfalten, da die Höhe der Abgabe weit unter der jährlichen Wertsteigerung liegt (Infrastrukturabgabe: >1% des Grundstückswerts; Wertsteigerung in der Stadt Salzburg: 4-9% jährlich). Somit wird diese Maßnahme v.a. weiter zur Verteuerung der Baulandflächen beitragen, wie es bereits im Rahmen der Einführung der ImmoESt erfolgt ist, da Grundstückseigentümer i.d.R. zusätzliche Kosten auf den Käufer abwälzen. Aus Sicht der Stadtplanung der Stadt Salzburg ist eine konsequente Innenentwicklung und der Abschluss von Raumordnungsverträgen im Rahmen von Baulandneuausweisungen und bei der Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit die momentan tauglichsten Maßnahmen zur Sicherstellung von leistbarem Wohnraum/Betriebsflächen bei einer gleichzeitig kurzfristigen Bebauung dieser Bebauungspotentiale. MfG, Stephan Kunze
  • Zusatzanmerkungen / Erläuterungen zu einzelnen Fragen: Frage 6: Vertragsraumordnung wird nur in Anlehnung an das Tiroler Raumordnungsgesetz durch privatrechtliche Verträge angewendet, nicht gemäß § 33 (insb. Thema Verkehrswert") Frage 8 und 10: Das Tiroler Raumordnungsgesetzt gibt neu die Möglichkeit, Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau mit dem Örtlichen Raumordnungskonzept zur Mobilisierung vorhandener Baulandreserven festzulegen, verbunden mit einer quasi Realisierungspflicht innerhalb 10 Jahren. Allerdings gibt es hierzu noch keinerlei Erfahrung, was das für den aktiven Grunderwerb durch die Gemeinde tatsächlich bringt (das Raumordnungskonzept mit entsprechenden Flächen ist erst in der Auflage). Ansonsten gibt es keine andere rechtliche Verpflichtung für Grunderwerb. Ebenfalls gibt es keine rechtliche Sicherheit für eine "entschädigungsfreie" Widmungsbefristung. Zu Frage 23, 24 ff: Die Erhebung betreffender Grundstücke kann eigentlich erst nach Beschluss der ÖROKO-Fortschreibung erfolgen, da hier über die anderen, alternativ anzuwendenden Baulandmobilisierungsmaßnahmen entschieden wird. Abhängig davon ist der Aufwand zur Erhebung und Einholung der Abgabe verhältnismäßig hoch im Vergleich zum Nutzen. Sehr voraussichtlich wird die Abgabe 1:1 auf den Grundpreis umgelegt werden und erzeugt damit keinen Mobilisierungseffekt. Alle anderen Infrastrukturkosten werden grundsätzlich erst mit dem Bauverfahren Bescheidmäßig einverlangt. Sollten weitere Fragen zu den Beantwortungen aufkommen, sind wir gern für Rückfragen offen. Freundliche Grüße Anne Weidner
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