Ergebnisse

Gebrauchsabgabe 2016

Umfrage beendet am1.6.2016.

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an DIin Stephanie Schwer.

Ingesamt Antwortende: 8

Wie hoch ist der Quadratmeterpreis für Gebrauchsabgabe in Ihrer Gemeinde und für welchen Zeitraum wird damit die Nutzung abgegolten?

  • Bitte im Internet bei folgenden Verordnungen nachschauen: 1.) Gebrauchsabgabeverordnung 2.) Tarifordnung öffentliches Gut
  • Hauptnutzung Gastgärten € 5,10 pro Monat
  • Die Verrechnung der Entgelte für die Benützung des öffentlichen Gutes erfolgt nach einer vom Gemeinderat beschlossenen Tarifordnung und nicht nach dem Gebrauchsabgabengesetz. Die Höhe der Tarife für Schanigärten richtet sich nach der Lage im Stadtgebiet und bewegt sich zwischen 17,74 Euro pro m²/Saison und 29,57 Euro pro m²/Saison (incl. 20 % USt.). Die Schanigartensaison dauert grundsätzlich von März bis Oktober. Eine Verlängerung für den Zeitraum November bis Februar ist im Einzelfall aber möglich.
  • wir haben eine Staffelung des Gebrauchsentgeltes für die Benützung des öffentlichen Gutes:
  • In der Stadtgemeinde Salzburg sind derartige Tarife in einer vom Gemeinderat beschlossenen Gebrauchsgebührenordnung festgehalten. Sowohl die Tarife als auch Zeiträume sind je nach Tarifpost/Nutzung unterschiedlich.
  • a) Je angefangene 10m² der bewilligten Fläche und je begonnen Monat in der Zone Innenstadt (Unterer Stadtplatz, Freisingerberg, Oberer Stadtplatz) € 50,--. b) Je angefangene 10m² der bewilligten Fläche und je begonnen Monat in der Fußgängerzone und außerhalb der Innenstadt € 30,--.
  • asdasd

Gibt es eine Staffelung des Preises für bestimmte Nutzungen?

ja 6 100%
nein 0 0%

Wenn JA: Gibt es eine Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung?

ja 4 50%
nein 4 50%

Wenn JA: Welche Nutzungen werden konkret unterschieden?

  • siehe Verordnungen
  • Gastgärten Verkaufstische für Feilbietungen Warenschaustellungen Verkaufseinrichtungen
  • siehe Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz unter http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122354
  • Für gewerbliche Nutzungen, für private Nutzungen wie z.B. Benützung des öffentlichen Grundes, für Erker, Balkone, Windfänge, Wetterschutz etc.
  • Schanigärten: € 15 in Fußgängerzonen pro angefangenen 10m² sonstige Flächen € 5./Monat Leuchtschilder € 20 pro angef. m²/Jahr Lagerung von Bauschutt pro angef. 5m² € 5 mind. jedoch € 30 Leitungen ober- oder unterirdisch: pro angef. 100 Längenmetern € 28 standfeste Verkaufshütten: pro angef. 5m² € 100/Jahr
  • asdasd

Gibt es eine Staffelung des Preises für bestimmte Zonen?

ja 7 87.5%
nein 1 12.5%

Welche Unterscheidungskriterien werden für Zonenabgrenzungen in Ihrer Gemeinde verwendet?

Nutzungsdruck 3 27.3%
Tourismuszonen 2 18.2%
Marktwert/Immobilienpreis 2 18.2%
Weitere:
- Fußgängerzonen, gebührenpflichtige Parkzone und übriges Stadtgebiet
- Fußgängerzonen, innerhalb der gebührenpflichtigen KPZ, restl. Stadtgebiet
- Zone 1 (Altstadt) und Zone 2 (außerhalb Altstadt)
- Kurzparkzone
4 36.4%

Wenn eine Preisstaffelung vorgesehen ist, wird dadurch ein Lenkungseffekt erzielt?

ja 2 25%
nein 6 75%

Wenn JA, welcher Lenkungseffekt wird dadurch erzielt?

  • bessere Handhabe des Nutzungsdrucks, Einnahmensteigerung, Argumentationshilfe in der politischen Diskussion
  • asdasd

Sind die Bewilligungen zeitlich beschränkt?

ja 6 75%
nein 2 25%

Wenn JA: Für welchen Zeitraum werden die Bewilligungen beschränkt?

  • Je nach Vertragsdauer werden StVO-Bewilligungen befristet (z.B. Schanigärten derzeit drei Jahre)
  • Grundeigentümerzustimmungen für Schanigärten werden grundsätzlich unbefristet allerdings gegen jederzeitigen Widerruf erteilt.
  • 5 Jahre
  • Zusatz zu Frage 13: sowohl als auch!
  • maximal für ein Jahr für Schanigärten, für Dauernutzungen wie z.B. Überbauung des öffentlichen Raumes wie Beispielsweise Balkone etc. werden unbefristete Bewilligungen erteilt.
  • Schanigärten: 2 Jahre
  • asdasd

Wenn JA: Müssen die Genehmigungen jährlich neu ausgestellt werden?

ja 2 28.6%
nein 5 71.4%

Für den Fall, dass Sie räumliche Obergrenzen vorschreiben - wie groß, darf ein Schanigarten maximal sein?

  • wird in verkehrsrechtlicher Verhandlung festgestellt
  • hängt von örtlicher Gegebenheiten ab.
  • Ein Schanigarten wird grundsätzlich nur vor dem eigenen Lokal in einem die Verkehrssituation nicht beeinträchtigen Ausmaß bewilligt.
  • Gebäudefront, in welcher der ortsfeste Gastronomiebetrieb untergebracht ist, minus beiderseits 1 m Zw. Gebäudefront und Straßenlaterne ist ein 2 m breiter Fußweg freizuhalten Die Tiefe des Gastgarten wird mit max 5 m festgelegt. Diese Tiefe verringert sich wenn von der Straßenachse nicht mind. 2, 5m (=halbe Durchfahrtsbreite) für die ungehinderte Durchfahrt freibleiben.
  • keine Grundsatzfestlegungen in räumlicher Hinsicht
  • Ergibt sich je nach Art und Lage bzw. aufgrund der Verkehrsverhältnisse.
  • keine räumlichen Obergrenzen festgelegt
  • asdasd

Wohin fließen die Einnahmen?

  • allgemeines Budget - keine Zweckbindung
  • Keine Zweckwidmung bekannt.
  • Stadtbudget
  • keine Zweckwidmung
  • keine Zweckwidmung!
  • Die Einnahmen werden Zweckgebunden für die Innenstadtgestaltung verwendet.
  • Haushalt
  • sad

Welche Rechtsgrundlagen kommen bei der Bewilligung von Schanigärten im öffentlichen Raum zur Anwendung?

  • StVO
  • GewO, StVO, angeführte Verordnungen
  • OÖ Straßengesetz 1991 (§ 7 Sondernutzung) Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz (Gemeinderatsbeschluss) Für die straßenpolizeiliche Bewilligung: StVO 1960 Für die gewerbebehördliche Bewilligung: GewO
  • § 82 StVo 1960, in Verbindung mit § 94 d StVo 1960 + Zustimmung gem. § 37 Bgld Straßengesetz 2005 (Gestattungsvertrag)
  • in zivilrechtlicher Hinsicht: Gebrauchsgebührenordnung (Beschluss des Gemeinderates)
  • NÖ Gebrauchsabgabengesetz, Straßenverkehrsordnung 1960, NÖ Bauordnung 2014 und Gewerbeordnung 1974
  • StvO Gewerbeordnung
  • asdasd

Möchten Sie uns bezüglich Gebrauchsabgabe noch etwas mitteilen, das in der Befragung keinen Platz hatte?

  • Wir haben ein Gebrauchsentgelt (privatrechtliches Engelt)
  • asd

Allgemeine Anmerkungen zum Fragebogen

  • dasdasd
OEGZ

ÖGZ Download