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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Ing.in Stephanie Schwer
stephanie.schwer@staedtebund.gv.at
Ingesamt Antwortende: 20
In unserer Stadt/ Gemeinde gibt es ein übergeordnetes Mobilitätskonzept (z.B. Masterplan Verkehr, STEP, Strategiepapiere…)
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Ja
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13
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68.4%
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Nein, wir haben uns darüber noch keine Gedanken gemacht
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1
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5.3%
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Nein, wir sehen keinen Bedarf dafür
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0
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0%
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Nein, aber es ist unser Ziel, eines zu erstellen bzw. zu beauftragen
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5
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26.3%
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Die Integration von Mobilitätsangeboten im Wohnbau (z.B. Car-Sharing oder Mitfahrdienste) ist ein Thema, welches uns wichtig ist.
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Stimme stark zu
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12
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63.2%
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Stimme zu
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5
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26.3%
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Stimme eher nicht zu
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2
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10.5%
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Stimme nicht zu
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0
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0%
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Weiß nicht
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0
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0%
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Bezüglich der Stellplatzverpflichtung machen wir Gebrauch von der gesetzlichen Möglichkeit zum Abweichen von der Stellplatzverpflichtung.
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Ja, regelmäßig
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7
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36.8%
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Ja, gelegentlich
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8
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42.1%
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Ja, selten
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2
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10.5%
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Nein, wir kennen das Instrument zwar aber wenden es nicht an
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2
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10.5%
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Nein, das Instrument ist uns unbekannt
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0
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0%
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Die Verankerung von Mobilitätsangeboten im Wohnbau (z.B. Car-Sharing, Mitfahrdienste) regeln wir über VERPFLICHTUNGEN IM RAHMEN VON BAUTRÄGERWETTBEWERBEN
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Ja, regelmäßig
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2
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10.5%
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Ja, gelegentlich
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4
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21.1%
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Ja, selten
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2
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10.5%
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Nein, wir kennen das Instrument zwar aber wenden es nicht an
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6
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31.6%
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Nein, das Instrument ist uns unbekannt
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5
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26.3%
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Die Verankerung von Mobilitätsangeboten im Wohnbau (z.B. Car-Sharing, Mitfahrdienste) regeln wir über VERPFLICHTUNGEN IM BAUBESCHEID
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Ja, regelmäßig
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3
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15.8%
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Ja, gelegentlich
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1
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5.3%
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Ja, selten
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3
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15.8%
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Nein, wir kennen das Instrument zwar aber wenden es nicht an
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9
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47.4%
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Nein, das Instrument ist uns unbekannt
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3
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15.8%
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Die Verankerung von Mobilitätsangeboten im Wohnbau (z.B. Car-Sharing, Mitfahrdienste) regeln wir über PRIVATWIRTSCHAFTLICHE VERTRÄGE ZWISCHEN GEMEINDE UND BAUTRÄGER:INNEN BZW. PROJEKTENTWICKLER:INNEN
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Ja, regelmäßig
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7
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36.8%
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Ja, gelegentlich
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4
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21.1%
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Ja, selten
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0
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0%
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Nein, wir kennen das Instrument zwar aber wenden es nicht an
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6
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31.6%
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Nein, das Instrument ist uns unbekannt
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2
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10.5%
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Die Verankerung von Mobilitätsangeboten im Wohnbau (z.B. Car-Sharing, Mitfahrdienste) regeln wir über: WIR NUTZEN ANDERE INSTRUMENTE:
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- nein
- wir nutzen leider nichts
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Wir setzen das Instrument der Vertragsraumordnung (privatwirtschaftliche Verträge zwischen Gemeinde und Bauträger:innen bzw. Projektentwickler:innen) in folgender Form ein:
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Vorgaben zur Errichtung von Infrastruktur für umweltfreundlichen Verkehr (z.B. Radabstellanlagen, Fußwegdurchquerungen, ÖV-Haltestellen etc.)
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13
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35.1%
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Vorgaben zur Forcierung nachhaltiger Mobilität (z.B. Vergabe ÖV-Jahreskarten, Mobilitätsberatung von Bewohner:innen, Bereitstellung von Informationspaketen etc.)
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10
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27%
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Vorgaben zur Bereitstellung von Carsharing- Angeboten (z.B. Anschubfinanzierung)
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7
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18.9%
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Vorgaben zu Finanzierungsabgaben
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3
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8.1%
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Wir nutzen das Instrument nicht.
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4
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10.8%
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Anderes:
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0
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0%
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In unserer Gemeinde gab oder gibt es Projekte, bei denen Bauträger:innen bzw. Projektentwickler:innen in Eigeninitiative im Wohnbau ein Angebot an Mobilitätsdienstleistungen (z.B. Car-Sharing) geschaffen haben.
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Ja
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11
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57.9%
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Nein
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8
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42.1%
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Welche (rechtlichen) Herausforderungen und Hürden gibt es in Bezug auf die Integration von Mobilitätsdienstleistungen im Wohnbau?
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- Sicherstellung, Erhaltung und zeitgerechte Anpassung von in RO-Verträgen oder Bescheiden vorgesehenen Regelungen.
- rechtlich bindende Vorgaben der Bauordnung zu Stellplätzen
rechtlich bindende Vorgaben des generellen Bebauungsplanes, Ausnahmen nur in vom Gemeinderat separat zu beschließenden Teilbebauungsplänen möglich
steuertechnische Herausforderungen, wenn die Stadt/Gemeinde einen Betreiber von sharing Angeboten ausschreibt ( Brutto/Netto Besteller)
verbindliche Festlegung von Sicherstellungen für die Erfüllung von ausgeschriebenen Mobilitätsleistungen
- bereitschaft der beteiligten
- Unsicherheit bezüglich der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Vertragsraumordnung
- Laufender Betrieb und daraus entstehende Kosten
- Die vertragliche Verpflichtung ist zu überprüfen und ggfs. durch Pönalen sicherzustellen
- Freiraum- und Verkehrflächengestaltung wird im Wohnbau noch nicht integrativ berücksichtigt.
- - Planungssicherheit für Stadt und Bauträger durch verbindliche Vereinbarungen zur Umsetzung alternativer Mobilitätslösungen anstatt Stellplätzen
- Finanzierungsmodelle für Investition und Betrieb alternativer Mobilitätslösungen
- Sanktionierungsmöglichkeiten bei Nichterfüllung durch den Bauträger
- Übernahme von Mobilitäts-Kosten im geförderten Wohnbau
- Motivation und Kenntnisstand der Verwaltungsbediensteten um solche Instrumente zu nutzen
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Wie viele Einwohner:innen hat Ihre Stadt/ Gemeinde?
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Unter 10.000
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0
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0%
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10.000 – 20.000
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4
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21.1%
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20.000 – 50.000
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3
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15.8%
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50.000 – 100.000
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3
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15.8%
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Über 100.000
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9
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47.4%
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