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Zur Einbringung von nichteinbringlichen Strafen hat die Stadt Innsbruck eine eigene Dienststelle mit 7 Personen und einer individuell entwickelten Applikation zur Einbringung von Geldern aus dem Rechnungswesen, der Gemeindeabgaben und Steuern, Kurzparkzonenstrafen und Verwaltungsstrafen mit einer Schnittstelle zu den Gerichten via WebERV. Diese im Jahr 1994 entwickelte Applikation werden wir im kommenden Jahr ablösen.
VSTV sieht vor die nichteinbringlichen Strafen per WebERV an die Gerichte weiterzuleiten. Aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten benötigen wir eine Schnittstelle von VSTV zur Fachanwendung. Zumindest ist auch die Stadt Linz in derselben Situation wie Innsbruck. Nun wird vom Hersteller eine entsprechende Schnittstelle frühestens kommendes Jahr geplant. Zeitpunkt der Fertigstellung noch völlig offen. Bis dahin müssen wir - wollen wir nicht schon wieder verschieben - manuelle Eingaben in der Fachanwendung vornehmen (im Schnitt an die 90 Datensätze an einem Arbeitstag)!
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