- Von den Mitgliedern der Wahlbehörden werden derzeit keine Entschädigungen verlangt. Es erfolgt daher lediglich eine Bewirtung.
- Die Portokosten beinhalten die Aussendung von Wählerverständigungskarten an jeden Wahlberechtigten sowie die Aussendung von gänzlich unsinnigen Hauskundmachungen (verpflichtend für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern), die teilweise bereits am Veröffentlichungstag wieder (von Unbekannten) von den Anschlagtafeln der Wohnblöcke entfernt wurden und somit großteils überhaupt keinen Zweck erfüllten.
- Geschätzte Kosten, da keine Stundenaufzeichnungen für Vor- und Nachbereitung aufgezeichnet werden, da dies im Rahmen der Allgemeinen Verwaltung abgewickelt wird.
- Diese Angaen sind ungefähre Beträge, da die Ermittlung des genauen Aufwandes den Zeitrahmen sprengen würden.
- Da die Vorzugsstimmen von den Sprengelwahlbehörden ausgezählt werden musste, wurde die Entschädigung der Wahlmitarbeiter erhöht. Mehrkosten für die Gemeinde € 13.200,--.
- keine Entschädigung (0-Eingabe nicht möglich)
- Anzahl der Wahlberechtigten: 11.587
Anzahl der Wahlsprengel: 20
- Wahlberechtigte bei dieser NRW: 8.857 x 0,75 € = € 6.642,75
Dieser Betrag wäre ca. die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen!!!!!
- In den Sachkosten ist das Wahlservice der GEMDAT NÖ in der Höhe von 2357,69 enthalten.
- Anzahl der Wahlberechtigten: 11.681
- Anzahl der Wahlberechtigten: 5.976
- Seitens der Stadtgemeinde Lienz - Wahlamt - wird angeregt, dass die Auswertung der Vorzugsstimmen (Regional, Land, Bund) künftig durch die Bezirkswahlbehörden - und nicht wie bei der Nationalratswahl 2013 durch die Gemeindewahlbehörden - erfolgt.
- Zum Thema NR-Wahl-Durchführung noch eine Anmerkung: Das Ausfüllen der Niederschrift inkl. Tabelle und Hilfsblatt der Gemeindewahlbehörde am Computer in Format "pdf" war sehr mühsam, da die Niederschrift in diesem Format nicht erweiterbar war (die Stadt Tulln hat mehr als 20 Wahlsprengel) und das automatische Zusammenrechnen der einzelnen Wahlsprengelergenissse nicht immer reibungslos funktionierte. Zudem hat es auch Probleme bei der Abspeicherung gegeben, was nicht im Bereich der lokalen Gemeinde lag. Bei der Landtagswahl im März 2013 gestaltete sich das Ausfüllen der Niederschrift im Format "Word" problemlos.
- In den Sachkosten von Gesamt € 5403 sind die Kosten für das Wahlservice in Höhe von € 4003, die Hauskundmachung in Höhe von € 900 sowie allg. Sachkosten in Höhe von € 500 enthalten.
- Wahlberechtigte für NR-Wahl = 5340 Personen
- Die (Personal-)Kosten für die Versendung der Wahlkarten bzw. Vor- und Nachbereitung der Wahl usw. können nicht ermittelt werden, da diese zum Aufgabengebiet des Meldeamtes gehören und diese sich mit vielen anderen Tätigkeiten durchmischen.
- Der Kostenfaktor für eine Wahl ist interessant. Wenn man bedenkt, dass der Kostenfaktor für die Stadtgemeinde Perg pro Wahlberechtigten etwa € 2,12 beträgt. Durch die elektronischen Formulare liegt es nun am Endverbraucher, wenn diese ausgedruckt oder verwendet werden müssen - nach dem berühmten Farzit "DEN LETZTEN BEISSEN DIE HUNDE".
- Anzahl Wahlberechtigte: 5.213
- Wahlberechtigte: 9.269
Anmerkung: alleine der Aushang der Hauskundmachungen durch die Post (€ 1.525,80), das Wahlservice der Fa. Kufgem (Druck und Zusendung der Wahlinformationen - € 4.709,94 (davon € 3.225,61 Portokosten)), und die Zusendung der Wahlkarten (€ 1.507,55), verursachen bereits mehr Kosten (€ 7.743,19) als die Entschädigung des Bundes (€ 6.951,75). Personalkosten, Sachaufwand, Verpflegung und Entschädigungen der Wahlbehörden, sowie sonstiger Aufwand (wie Verständigung der Auslandsösterreicher) sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
- Das BMI könnte sich die Aussendung an die Wahlberechtigten/Haushalte sparen, da ja die Wahlbehörden verpflichtet sind, alle Wahlberechtigten zu verständigen bzw. könnte das BMI diese Aufgabe für die Gemeinden übernehmen
- Es waren 2295 Wahlberechtigte in der Marktgemeinde Werfen
- Produktion und Versand von Hauskundmachungen (nur in Städten)
sowie die Produktion und Versand von Wählerverständigungen sind in den Portokosten eingerechnet
- 9150 Wahlberechtigte
- Wahlberechtigte 3911
- Die Kosten für die Anfertigung von Kopien, Internet, Ausdrucke von Drucksorten und sonstigen Materialkosten sind hier nicht gerechnet. Die Kosten bei der GemDat für den Wahlservice belaufen sich auf € 4.600,00.
- Wahlberechtigte der Stadtgemeinde Judenburg: 7697
Der Punkt 6 - Personalkosten - beruht zum Teil (genaue Anzahl der Stunden) auf Schätzungen.
- Wahlberechtigte insgesamt 6.742
Personalkosten wurden geschätzt!
- 19851 Wahlberechtigte
10 % Wahlkartenwähler
- Die Kosten für den neu in Anspruch genommenen LMR-Service von
EUR 14000,-- wurden bei Sachkosten für NRW mit berücksichtigt
- Wenn man alleine den Wahlkostenersatz f.NR.-Wahlen von derzeit € 0,75/Wahlber. dem Wahlservice v. € 0,42 gegenüberstellt, ergibt sich eine Differenz von € 2.999,04 bei 9.088 Wahlberechtigten. Abgesehen vom restlichen Kostenaufwand lt. obiger Zusammenfassung.
Eine Kosteneinsparung ist für unsere Gemeinde nicht akzeptabel, zumal die Tendenz auf Ausstellung der Wahlkarten (Zeitaufwand,Portokosten) enorm angestiegen ist.
- Die Gesamtkosten für rd. 45.000 Wahlberchtigten betragen € 79.444, der Kostenersatz 33750, was einen Deckungsgrad von 42,5% entspricht. Dabei sind jene Kosten nicht enthalten, die in der Normaldienstzeit geleistet werden. (Ausgabe von 3500 Wahlkarten!).
Eine Anhebung des Kostenersatzes auf zumindest € 1 pro Wahlberechtigten als ersten Schritt wäre mehr als gerechtfertigt; Langzeitziel wäre der volle Kostenersatz!
-
- 1.191 Wahlberechtigte
- Zur Zeit werden die Wahlbehörden nicht entschädigt!!!!!!
Im Winter fallen zusätzliche Kosten für die Schneeräumung und -streuung an.
Da Kosten bei Entschädigung an Wahlbehörden eingegeben werden muss, habe ich einen Euro angegeben.
- Korrektur des Fragebogens, da
Wahlkartenservice nicht eingegeben war.
- Angaben zum Teil geschätzt (Arbeitszeit, Büromaterial-pauschal, etc)
keine Ausgaben zu Punkt 9 und 10
- Die Kostenersätze für die VBG 2011 Raus aus Euratom und Bildungsvolksbegehren sind noch ausständig!
Kostenrückersätze für die Führung der ZWE und EU-WE für die Jahre 2009/10/11/12 sind ebenso ausständig!
- Wahlberechtigte 4578
- Wahlberechtigte: 40.671
Da der zeitliche, personelle und finanzielle Aufwand für die Durchführung von Wahlen immer höher wird (Vorverlegung Stichtag, Briefwahl, usw.), wird seitens der Stadt Wels gefordert, dass der Wahlkostenersatz erhöht wird!
- Wahlberechtigte: 5611
- Wahlberechtigte NR. 2013: 12.199
vorauss. Entschädigung bei € 0,75/Wahlberechtigten: € 9.149,25
Bei Wahlkosten von € 54.807
abzügl. Entschädigung € 9.149,25 - 2. Jahre später
Belastung für die Gemeinde € 45.658
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Wahlberechtigte bei der NR 2013: 12199
voraussichtl. zu erwartende Entschädigung bei 0,75/Wahlberechtigten 9.149.25
Bei Gesamtwahlkosten von 54807 abzüglich Entschädigung - 2 Jahre später - verbleibt für die Gemeinde eine Belastung von 45658 EURO.
- Kosten für Erneuerung von Wahlzellen oder Urnen sind NICHT enthalten. Bei ca. € 3,70 Kosten pro Wahlberechtigten ist die vom Bund gewährte Unterstützung von ca. € 0,70 schon jetzt ein Witz!!!
- Punkt 10 ist in die Personalkosten auch eingeflossen.
- ad 9: Die Kosten der Verpflegung sind in den Aufenthaltskosten für Wahlbehörden enthalten.
ad 8: Zusätzliche Aufwände für Öffentlichkeitsarbeit sind im Betrag nicht enthalten.
Zum Befragungszeitpunkt sind die exakten Kosten noch nicht durchgehend bekannt, die Summen enthalten zum Teil plausible Schätzwerte.
- Anzahl der Wahlberechtigten: 6454
- Die Vermutung des Bundes, dass bei Bundeswahlen den Gemeinden angeblich keine Kosten entstehen, muß auf das Entschiedenste zurückgewiesen werden.
- zu Pkt. 10: 1 EUR wurde symbolisch eingetragen, da keine Entschädigungen an Wahlbehörden entrichtet wurden.
- Wahlberechtigte: 3746
- Die angeführten Beträge beruhen teilweise auf Schätzungen, weil die tatsächliche Höhe nicht zweifelsfrei nachvollzogen werden kann.
Anzahl der Wahlberechtigten: 3.269 Personen
- Wahlberechtigte: 10.066
- Die Portokosten sind nicht vollständig (Porto für Wählerverständigungskarten und Wahlkarten ist nicht zur Gänze enthalten), die Personalkosten sind geschätzt, eine Wahl muss nebenbei ablaufen, es werden keine genauen Aufzeichnungen geführt.
- Anzahl der Wahlberechtigten bei der NRW 2013: 9.562
§ 124 Abs. 1 NRWO; Pauschalentschädigung: 9.562 x 0,60 = 5.737,20
- Die tatsächlichen Wahlkosten sind mit der Pauschalierten Entschädigung bei weitem nicht gedeckt. Wir bleiben auf ca. 2/3 der Kosten sitzen.
Gerade der erhöhte Personalauswand und die immer größer werdende Anzahl an Wahlkartenwähler (Portokosten) treiben die Kosten immer weiter in die Höhe.
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