Oberösterreichischer Landesrechnungshof

Oberösterreichischer Landesrechnungshof

Als unabhängige Prüfungs- und Beratungsorganisation will der Oberösterreichische Landesrechnungshof (Oö. LRH) dem Steuerzahler nutzen. Der Oö. LRH will dazu beitragen, öffentliche Mittel zweckmäßiger und wirtschaftlicher einzusetzen.

Der Oö. LRH wurde am 1. Jänner 2000 als Organ des Oberösterreichischen Landtages eingerichtet. Fachlich und organisatorisch unabhängig und weisungsfrei prüft er die finanziell wirksame Tätigkeit (=Gebarung) des Landes Oö., seiner Stiftungen, Fonds und Anstalten, der Unternehmen, an denen das Land zumindestens 50% beteiligt ist und die Verwendung von Landesförderungen.
Der Oö. LRH prüft grundsätzlich auf eigene Initiative. Das Oö. LRH-Gesetz sieht aber auch Sonderprüfungen vor. Außerdem erstellt der LRH im Auftrag Gutachten - vorwiegend über Gemeinden und Gemeindeverbände.
Der Kontrollausschuss des Oö. Landtages setzt sich mit den Berichten des LRH auseinander und beschließt, welche Empfehlungen umzusetzen sind. Ein Jahr später beurteilt der Oö. LRH in einer Folgeprüfung die Umsetzung dieser Maßnahmen.
Weitere Informationen über unser Angebot finden Sie unter www.lrh-ooe.at.
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