Den Haushalt ins Gleichgewicht bringen

Den Haushalt ins Gleichgewicht bringen

 

Autoren: Peter Biwald, Geschäftsführer KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung, Alexander Maimer, KDZ-Budgetexperte

Aufgrund der Teuerungen und den damit verbundenen steigenden Ausgaben sowie der stagnierenden Ertragsanteile ist für 2024 kein finanzieller Spielraum der Gemeinden gegeben. Für viele Gemeinden stellt die Voranschlagserstellung für 2024 eine große Herausforderung dar, da die laufenden Ausgaben stärker steigen als die laufenden Einnahmen. Es gibt erste Prognosen, dass die Zahl der Abgangsgemeinden auf bis zu 50 Prozent der Gemeinden steigen wird.

Rahmenbedingungen 2024/25

Nach einem kräftigen Anstieg im Vorjahr (+4,9 Prozent) dürfte lt. WIFO-Prognose vom Oktober 2023 das BIP 2023 rückläufig sein (-0,8 Prozent) und 2024 leicht wachsen (+1,4 Prozent). Nach 8,6 Prozent im Jahr 2022 bleibt die Inflation in Folge überdurchschnittlich hoch (2023 +7,7 Prozent, 2024 +4,0 Prozent). Bei den Einnahmen stellen die Ertragsanteile aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit rund einem Drittel der operativen Einnahmen eine zentrale Größe dar. Laut der aktuellen BMF-Prognose werden die Ertragsanteile 2023 sinken und 2024 um 4,8 Prozent ansteigen. Das heißt, 2024 werden die Ertragsanteile trotz FAG 2024 nur knapp über dem Niveau von 2022 liegen.

Auf der Ausgabenseite zeigt sich eine starke Dynamik: Der Personalaufwand wird abhängig von den Gehaltsabschlüssen für die Gemeindebediensteten um 7 bis 9 Prozent zunehmen. Zusätzlich ist insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung mit einem steigenden Personalbedarf zu rechnen, der sich auch in einem höheren Personalaufwand niederschlägt. Der Sachaufwand wird um 5 bis 7 Prozent steigen.  Die Sozialhilfe- sowie die Krankenanstaltenumlage werden voraussichtlich um jedenfalls 10 bis 12 Prozent zunehmen, da sich die Gehaltsabschlüsse und Inflation auch hier niederschlagen. In einzelnen Bundesländern kann dies sogar noch höher sein. 

In Summe bedeutet dies, dass die laufenden Ausgaben voraussichtlich um zirka 7 bis 8 Prozent steigen, während die laufenden Einnahmen nur um 3 bis 4 Prozent zunehmen werden. D.h., die Einnahmen- und Ausgabenschere wird weiter zum Nachteil der Gemeindehaushalte aufgehen und den Überschuss der operativen Gebarung – falls dieser überhaupt noch gegeben ist – reduzieren. Damit sind die Spielräume für Investitionen kleiner, für eine wachsende Zahl an Gemeinden werden sie gegen Null gehen (die sog. Abgangsgemeinden). 

Haushaltskonsolidierung – ein innovativer Ansatz

Die Erstellung des Voranschlags wird aus den oben genannten Gründen eine große Herausforderung. Es bedeutet, dass Gemeinden in diesem Zusammenhang nur das Notwendigste veranschlagen können. Viele Gemeinden müssen daher eine neuerliche Konsolidierung starten, um bis 2026/27 wieder eine stabile Budgetsituation zu erreichen. Dabei kann auf ein dreistufiges Vorgehensmodell des KDZ zurückgegriffen werden:

  1. Der Gemeindehaushalt 2024 bis 2027 ist analysiert, Status, Entwicklung und Handlungserfordernisse sind herausgearbeitet und konkretisiert.
  2. Die strukturellen Probleme auf der Einnahmen- und Ausgabenseite sind – nach Möglichkeit unterstützt mit einem interkommunalen Vergleich – herausgearbeitet und Potenziale abgeleitet.
  3. Ein Entwicklungspfad bis 2027 ist erarbeitet, Maßnahmen dafür konkretisiert wie auch die zentralen Prozesse einer optimierten Haushaltssteuerung festgelegt.

Wichtig dabei ist, einen aufgaben- bzw. produktkritischen Prozess einzuleiten. Im Mittelpunkt steht, die Produkte und Leistungen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Wichtigkeit näher zu analysieren. Hier können bereits erste Ergebnisse für die Erstellung des Nachtrags-Voranschlags 2024 genutzt werden. Dieser produktkritische Prozess sollte kein einmaliges Ereignis sein, sondern sich laufend wiederholen, da die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden auch in der mittelfristigen Perspektive nicht besser wird.

 

Das dreistufige Konsolidierungsmodell des KDZ.

QuelleKDZ - Das dreistufige Konsolidierungsmodell des KDZ.

Wie kann ein produktkritischer Prozess durchgeführt werden?

Zu Beginn ist es wichtig die finanzielle Situation der Gemeinde darzustellen und den Bedarf an Finanzmitteln, der mobilisiert werden muss, herauszuarbeiten. Auf dieser Grundlage müssen die zentralen Handlungsfelder und die dahinterstehenden Leistungen der Gemeinde abgebildet und mit den dahinterstehenden Ausgaben versehen werden. Aufgaben- und Produktkritik ist ein systematisches Verfahren, in dem die Aufgaben bzw. Leistungen einer Gemeinde auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei werden die folgenden Fragen gestellt: 

  • Müssen die Aufgaben erbracht werden? 
  • Sind die Standards der Aufgabenerbringung angemessen bzw. erforderlich?
  • Wie viel Eigenleistung ist nötig?
  • Sind die Organisation und die Prozesse der Aufgabenerbringung effizient gestaltet?

Da die Streichung oder Reduktion von Produkten und Leistungen der Gemeinde politische Themen sind, müssen die politischen Organe intensiv in den Prozess einbezogen werden. Auf der Grundlage der Diskussion in Workshops von Politik und Verwaltung werden die Produkte und Leistungen ermittelt, die reduziert bzw. auf die zur Gänze verzichtet werden soll.

Diese Entscheidungen werden von den politischen Organen freigegeben und von der Verwaltung umgesetzt. Auf Grundlage dieser, sicher zum Teil schmerzhaften Entscheidungen, kann ein passender Voranschlag erstellt und die finanzielle Situation der Gemeinde mittelfristig auf einen guten Weg gebracht werden.

(Schluss, 15.02.2024)

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