Neuregelung für Kurzzeitvermietungen

Neuregelung für Kurzzeitvermietungen

Verfasserin: Simona Wohleser, Leiterin des Brüssel-Büros des Österreichischen Städtebundes

 

Der Rat hat am 18. März 2024 eine Verordnung zur Neuregelung für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften angenommen. Vorgesehen sind größere Transparenzauflagen für Vermieter*innen und Prüfpflichten für Plattformen. Zudem werden harmonisierte Registrierungsanforderungen für Gastgeber*innen und Kurzzeitvermietungen eingeführt - einschließlich der Erteilung einer eindeutigen Registrierungsnummer, die auf den Websites der Vermieter*innen angezeigt werden soll.

Die Plattformen werden verpflichtet, den Behörden monatlich Tätigkeitsdaten zu übermitteln. Für die Umsetzung der Verordnung gilt eine 24-monatige Übergangsfrist.

Der Österreichische Städtebund hofft nun auf mehr Transparenz und fairere Bedingungen!

Mehr Infos unter folgenden Links:

Presseaussendung: Tourismus: Rat gibt endgültig grünes Licht für Verordnung über Kurzzeitvermietungen - Consilium (europa.eu)

Text der Verordnung: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16402-2023-INIT/en/pdf

(Schluss, 20.03.2024)

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