EU-Wahl - Wahl-Leiter Wenda: Wählen nun mit vielen Neuerungen

EU-Wahl - Wahl-Leiter Wenda: Wählen nun mit vielen Neuerungen

"Vorwahltag", neue "Hausaushänge", Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen und Auszählung fast aller Wahlkarten schon am Wahlsonntag

Die EU-Wahl am 9. Juni bringt eine Reihe an Neuerungen mit sich. So wird etwa erstmals die Stimmabgabe schon vor dem Wahltag bei jeder Gemeinde ermöglicht, ohne die Briefwahlkarte zur Post zu bringen: Aufgrund der Wahlrechtsreform 2023 kann man die Wahlkarte gleich bei der Abholung am Gemeindeamt zur Briefwahl nützen und wieder abgeben, wie der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Gregor Wenda, im APA-Interview sagte.

Für Wenda ist es die erste bundesweite Wahl seit seiner Übernahme der Leitung der Wahlabteilung im Innenministerium mit Mai 2023, deren stellvertretende Position er bereits davor seit 2005 innehatte. "Vieles bei der kommenden Europawahl ist nicht anders, wie es Wählerinnen und Wähler von der Bundespräsidentenwahl 2022 oder den Wahlereignissen 2019 in Erinnerung haben", sagte er. "Das typische Wahlereignis findet im Wahllokal statt": Wer am Wahltag wählen gehen möchte, kann wie üblich in "seinem" Wahllokal die Stimme abgeben.

"Wenn ich allerdings nicht am Hauptwohnsitz bin, nicht in meinem Sprengelwahllokal bin und die Stimme abgeben möchte, kann ich eine Wahlkarte beantragen", wies Wenda auf die seit 2007 bestehende Möglichkeit der Stimmabgabe mittels zu beantragender Wahlkarte hin. "Man kann damit entweder in ein anderes Wahllokal gehen, vor einer fliegenden Wahlbehörde wählen oder auch die Briefwahl machen."

Seit Jänner dieses Jahres neu ist die mit dem Wahlrechtsreformpaket 2023 geschaffene Möglichkeit, die Wahlkarte quasi für einen "Vorwahltag" zu nutzen: Wer sich die Wahlkarte nicht postalisch zusenden lässt, sondern zur Abholung persönlich auf die Gemeinde oder das Magistrat geht, kann die Wahlkarte vor Ort sofort zum Wählen nutzen. An einigen Magistratsämtern war das bisher schon möglich, bei dieser Wahl nun erstmals an allen. "Das heißt, dort sind Örtlichkeiten vorgesehen, wo ich das in einer Wahlkabine, in einem Raum selbstständig machen kann. Und das ist das, was der Gesetzgeber sozusagen als Vorwahltag bezeichnet hat", sagte Wenda.

Die Beantragung der Wahlkarten ist über mehrere Wege möglich. "Es kann schriftlich erfolgen, wobei schriftlich ein E-Mail sein kann, eine Antragskarte sein kann, oder über ein Onlineportal sein kann." Möglich ist die Beantragung auch über die App "Digitales Amt", wofür die digitale Signatur "ID Austria" Voraussetzung ist. "Sie können allerdings auch noch altmodisch ein Fax, einen Brief schicken", sagte Wenda. "Dazu kommt die vorher besprochene persönliche Beantragung: Das heißt, ich komme selber in die Gemeinde, die sie ausstellt und kann sie dort entweder sofort zur Briefwahl verwenden oder einfach mitnehmen und dann später verwenden."

Möglich sind Online-Anträge etwa über das Webportal oesterreich.gv.at (Link: https://go.apa.at/pIQ5Oste) (ebenfalls in Verbindung mit der ID Austria), in vielen Fällen kann man auch das Portal https://www.wahlkartenantrag.at nutzen (sofern die Heimatgemeinde an diesem Service teilnimmt). Hierbei ist eine ID Austria keine Voraussetzung. Die Frist für die schriftliche Beantragung endet am 5. Juni 2024 in der Nacht. Persönlich können Anträge für eine Wahlkarte bei der Gemeinde bis 7. Juni 2024, 12 Uhr gestellt werden.

Neu ist auch, dass fast alle Wahlkarten bereits am Wahlabend selbst mitausgezählt werden. Denn mit dem neuen Gesetz habe es auch eine Reform der Briefwahllogistik und des Briefwahlsystems gegeben, so Wenda: "Hier steht im Zentrum, dass das Gros der Briefwahlkarten bereits am Sonntag ausgezählt, also ausgewertet werden soll." Früher wurden bei Europawahlen alle Briefwahl-Wahlkarten am Montag nach der Wahl bei der Bezirkswahlbehörde ausgezählt. Bei der kommenden Europawahl wird hingegen - erstmals - ein Gutteil der Briefwahl-Wahlkarten gleich mit den örtlich abgegebenen Stimmen zur Auszählung kommen. "Das heißt, es wird am Wahlsonntag ein relativ präzises Ergebnis geben und ein wahrscheinlich relativ großer Teil der Briefwahlstimmen wird in dieses Lokalergebnis am Sonntag gleich mit einfließen. Das ist eine der ganz großen Änderungen dieses Jahres."

Wie viele der Wahlkartenstimmen schon am Sonntag mitausgezählt werden, lasse sich aber mangels Erfahrungswerten nicht genau voraussagen. Für die Auszählung am Montag übrig bleiben jene Wahlkarten, die zwischen Freitag-Nachmittag (7. Juni 2024) und Sonntag (9. Juni 2024, 17 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde einlangen (darunter voraussichtlich viele Wahlkarten aus dem Ausland), außerdem Wahlkarten, die noch am Samstag (8. Juni 2024) bis um 9 Uhr früh in einen Briefkasten eingeworfen werden. Auch jene Wahlkarten, die zur Briefwahl verwendet wurden, aber nicht per Post aufgegeben werden, sondern am Sonntag direkt in einem Wahllokal abgegeben werden, werden erst später ausgezählt.

Wenda wies im APA-Gespräch auch auf eine Besonderheit der EU-Wahl hin, nämlich die lange Sperrfrist zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse. Zwar schließen in Österreich die Wahllokale spätestens um 17 Uhr, das ist bei allen bundesweiten Wahlen so. "Allerdings ist bei der Europawahl einzigartig, dass es eben ein Wahlereignis ist, dass in 27 Mitgliedsstaaten stattfindet." Auch verwies er darauf, dass europaweit an unterschiedlichen Tagen gewählt wird (zwischen dem 6. und dem 9. Juni). Das amtliche Ergebnis könne durch europarechtliche Vorgaben erst dann verkündet werden, "wenn das letzte Wahllokal im Bereich der EU geschlossen hat". "Das wird nach uns derzeit vorliegenden Informationen um 23 Uhr Italien sein." Letztlich ist es eine Entscheidung der Bundeswahlbehörde, wann diese Veröffentlichung stattfindet, er gehe aber davon aus, dass es in Richtung 23 Uhr gehen wird.

Verbesserungen gibt es dank der Reform auch für Menschen mit Behinderungen. "Erstmals sind verpflichtend barrierefreie Wahllokale vorgesehen. Es gibt Informationen in leicht lesbarer Sprache für Menschen mit Behinderungen. Die Wahlkarte ist deutlich vereinfacht worden in ihrem Layout", sagte Wenda. Und für Menschen, die blind oder sehbehindert sind, "gibt es erstmals auch eine Schablone für die Wahlkarte mit einer Braille-Aufschrift".

Neu gestaltet ist auch die sogenannte "Hauskundmachung": "Wählerinnen und Wähler können jetzt selbst nachschauen im Wählerverzeichnis beziehungsweise in der Europa-Wählerevidenz. Das Einzige, was sie brauchen, ist eine ID-Austria." (Link: www.bmi.gv.at/selbstauskunft). "Man kann mit demselben Zugriff auch schauen - sofern eine Wahlkarte beantragt worden ist - ob diese schon auf dem Weg zu einem ist, beziehungsweise ob sie bei der Behörde nach Verwendung wieder zurückgelangt ist. Dieses Tracking der Wahlkarte ist ebenfalls eine Neuerung."

Für die Wahlbehörden ist die Abwicklung durchaus eine Herausforderung. Wenda betonte im APA-Gespräch vor allem die gute Zusammenarbeit aller Akteure, die dies ermögliche: "Wählen ist immer eine große Teamarbeit, das ist ganz wichtig zu betonen. An einem Wahltag sind 50.000 bis 100.000 Menschen im Einsatz. Es gibt wahrscheinlich kein anderes öffentliches Ereignis in Österreich, wo an einem einzigen Tag so viele Menschen an derselben Sache arbeiten - ob das jetzt Beisitzerinnen und Beisitzer in Wahlbehörden sind, ob das Menschen sind, die für die ganze Infrastruktur zuständig sind oder für die Sicherheit des Wahltages."

Das bedeute "ein ganz enormes Zusammenarbeiten, wo wir als Bundesministerium für Inneres viel Koordinations- und Steuerungsarbeit leisten, aber sozusagen nicht allein auf weiter Flur sind". In seiner Abteilung sei man "ein sehr, sehr gutes Team, sehr gut eingespielt". Klarerweise könne man immer mehr Personal brauchen, "vor allem in intensiven Wahljahren". "Aber ich sehe uns sehr gut aufgestellt für beide Wahlereignisse". Auch betonte Wenda, dass seine Abteilung nicht allein für das Wahlvollziehen zuständig ist, "sondern wir arbeiten exzellent zusammen mit den Ländern, mit den Bezirken, mit den Städten und Gemeinden und mit anderen Organisationen, die sich mit der Wahl beschäftigen".

Text: APA 21.04.2024 (leicht gekürzt)

(Schluss, 23.04.2023)

OEGZ

ÖGZ Download