66. Städtetag: Resolution einstimmig beschlossen

66. Städtetag: Resolution einstimmig beschlossen

Innsbruck (OTS) – Bei der Vollversammlung unter Vorsitz von Bürgermeister Matthias Stadler (St. Pölten) folgten heute, Donnerstag, die statutarischen Beschlüsse. Dem ehemaligen Welser Bürgermeister Peter Koits und dem Wiener GR LAbg. Helmut Günther dankte Präsident Michael Häupl und verlieh ihnen das Ehrenzeichen. Dann folgte der Beschluss über die „Resolution an den Österreichischen Städtetag“, die die wichtigsten politischen Positionen, insbesondere zum Thema Finanzausgleich, zusammenfasst. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Anbei die wichtigsten Forderungen des Österreichischen Städtebundes: In den vergangenen Jahren wurden die Steuereinnahmen der Städte massiv be­schnitten, indem ein bedeutender Teil der gemeindeeigenen Steuern entweder ersatz­los abgeschafft (wie die Getränkesteuer) oder durch die Einführung zahlreicher Ausnahmebestimmun­gen, unter anderem als Steuerbefreiungen für andere Gebietskörperschaften, aus­gehöhlt wurde. Auf eine Valorisierung der Einnahmen wurde verzichtet. Dadurch wurde der Anteil der gemeindeeigenen Steuern an den Gesamteinnahmen halbiert. Die Praxis des sekundären und tertiären Finanzausgleichs, auf dessen Grundlage die Länder von den Kommunen nach Zuteilung der Mittel aus dem primären Fi­nanzausgleich Beiträge und Umlagen in beträchtlichem Ausmaß abzie­hen, gefährdet nachhaltig die Finanzautonomie und kommunale Selbstverwaltung der Städte und Ge­meinden. Städte und urbane Gemeinden leisten einen wesentlichen Beitrag, um die gesamt­gesellschaftliche Herausforderung der Zuwanderung und der Integration von Flüchtlingen zu bewältigen. Das klappt nur, wenn auch Bund und Länder zu ihrer finanziellen Verantwortung stehen. Die Städte leisten ihren Teil, sie gehen täglich finanziell in Vorleistung. Der Österreichische Städtebund fordert: ·         Eine Reform des Finanzausgleichs, die sich an den Aufgaben orientiert und dadurch die Finanzierung der Basisaufgaben, Sonderlasten und zentralörtlichen Aufgaben der Städte sicherstellt. Die spezifisch urbanen Zentrumslasten müssen anerkannt und fair abgegolten werden. Die Transferzahlungen an die Länder müssen eingedämmt und gedeckelt oder zur Gänze gestrichen werden. ·         Eine Aufgabenreform, die Aufgaben und Finanzierungsverantwortung zusammen­führt: Die Städte und Stadtgemeinden übernehmen die Verantwortung und die Fi­nanzie­rung der Elementarpädagogik, im Gegenzug werden der Gesundheitsbe­reich, die Pflege und die bedarfsorientierte Mindestsicherung ausschließliche Landes- oder Bundesaufgabe. Durch diese Aufgabenentflechtung erübrigen sich ent­sprechende Transferverflechtungen –Transfers und Umlagen entfallen. ·         Durch die Reform der gemeindeeigenen Steuern, beispielsweise der Grundsteuer, die Wertsicherung der Abgaben und Gebühren und das Streichen der Grundsteuer- und Kommunalsteuerbefreiungen wird die Abgabenautonomie der Städte wieder gestärkt. ·         Im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit ist eine österreichische Rege­lung zur Umsatzsteuer analog dem deutschen Um­satzsteuergesetz zu erar­beiten. ·         Den Städten und urbanen Gemeinden wird zur Finanzierung ihrer Aufgaben der direkte Zugang zur Finanzierung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur - ÖBFA ermöglicht. Die Resolution im Volltext, sowie weitere Informationen zum Städtetag finden Sie unter: http://www.staedtetag.at/ oder www.staedtebund.gv.at. Druckfähige Fotos zum Download unter: http://markuswache.com/archiv/staedtetag_innsbruck_2016/ © Markus Wache Rückfragehinweise für Medien: Österreichischer Städtebund, Presse
Silvia Stefan-Gromen; Tel: +43 (0) 676 8118 89983;
silvia.stefan-gromen@staedtebund.gv.at
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