Mitteilung der Kommission: Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa

Mitteilung der Kommission: Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa

Die vorliegende Mitteilung der Kommission [1] von Februar 2011 ist eine Revision des „Small Business Act“ (SBA) aus dem Jahr 2008. Damals wurde - ebenfalls im Rahmen einer Kommissionsmitteilung - der SBA zur Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) erlassen. Dieser beinhaltet zehn Grundprinzipien sowie konkrete politische bzw. rechtliche Maßnahmen zur Schaffung einer KMU-freundlichen Wirtschaftspolitik. Die aktuelle Revision zeigt den Fortschritt des SBA innerhalb der letzten zwei Jahre. Dabei werden auch Punkte benannt, die jeweils von Seiten der Kommission bzw. von Seiten der Mitgliedsstaaten noch erfüllt werden müssen. Zusätzlich werden Projekte, Gesetze oder auch Programme einzelner Mitgliedsstaaten dargestellt, die aufgrund der zehn Prinzipien des SBA implementiert wurden.
Die zehn Grundprinzipien In der Kommissionsmitteilung von 2008 [2] wurden zehn Grundprinzipien genannt, deren Umsetzung zu einer KMU-freundlichen Wirtschaftspolitik beiträgt. In der nun vorliegenden Revision werden die bisherigen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung des SBA beispielhaft aufgezeigt. 1. Förderung unternehmerischer Initiative
Dabei geht es vor allem darum, junge Menschen für die Gründung eines Unternehmens zu sensibilisieren, unter anderem auch durch die Aufnahme der Thematik in schulische bzw. universitäre Ausbildungspläne. In Österreich ist dazu eine nationale Strategie zur „Ausbildung zum Unternehmertum“ im Aufbau. Darüber hinaus gibt es die „Nachfolgebörse“ [3] welche Unternehmensübertragungen vereinfachen sollen indem ein Zusammentreffen von Anbietern und Nachfragern ermöglicht wird. 2. Eine zweite Chance
Hierbei wird die Insolvenzabwicklung thematisiert. Gescheiterten Unternehmern einer nicht betrügerischen Insolvenz soll es möglich gemacht werden, alle rechtlichen Verfahren innerhalb eines Jahres einfach und schnell abschließen zu können. Bisher haben diese Empfehlung jedoch nur fünf Mitgliedsstaaten umgesetzt. 3. Vorfahrt für KMU
Dieses Prinzip bleibt weiterhin das „Herzstück“ des SBA. Es beinhaltet eine Vereinfachung für KMU im Bereich der Rechtsetzung und Verwaltung. Dabei soll einerseits jede neue rechtliche Regelung die von Seiten der Mitgliedsstaaten betreffend Unternehmen erlassen wird, unter anderem auch eine Folgenabschätzung für KMU beinhalten. Andererseits spielt hier auch der propagierte „nur einmal“ Grundsatz mit. Dabei sollen Behörden bzw. öffentliche Stellen zweimal bzw. öfter nach Informationen, Unterlagen, Bescheinigungen usw. beim Unternehmer fragen, die ihnen bereits im Zuge eines anderen Verfahrens zugekommen worden sind. Primäres Ziel ist die die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens für den Unternehmer. 4. Sensibilisierung der Behörden
Auch hier kommt der „nur einmal“ Grundsatz zum Zug um zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens beizutragen. Zudem sind eine vermehrte Inanspruchnahme des elektronischen Behördenverkehrs und der Ausbau des e-Governments Grundprinzipien für den SBA. Ziel des SBA ist es, dass von Seiten der Behörden für die Gründung eines Unternehmens nicht mehr als drei Tage und €100 benötigt werden. Derzeit liegt der EU-Durchschnitt bei sieben Tagen und €399. 5. Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen
Der öffentliche Dienst als Auftragsgeber ist für 17% des EU-weiten BIP’s verantwortlich. Ein attraktiver Markt auch für KMU, denen es durch bessere Stellung und einfachere Bildung von Bietergemeinschaften ermöglicht werden soll, ebenso Anteil an der öffentlichen Beschaffung zu erhalten. 22 Mitgliedsstaaten haben dazu bereits operationelle zentrale Anlaufstellen eingerichtet [4]. 6.    Zugang zu Finanzierungsmitteln
KMU erhalten immer noch schwieriger Zugang zu finanziellen Mitteln – besonders nach der Finanzkrise haben Bankinstitute die Kreditvergabe für KMU deutlich erschwert. Die Mitgliedsstaaten haben deswegen verschiedenste politische Maßnahmen ergriffen: Von Garantieregelungen, über Kofinanzierung von Mikrokrediten (wie dies unter anderem auch in Österreich passiert) bis hin zur Schaffung eines Kredit-Ombudsmannes. Diese Maßnahmen sollen den Zugang zu Finanzmitteln für KMU erleichtern. 7. Binnenmarkt
KMU sind bisher noch skeptisch bei der Nutzung des Binnenmarktes. Eine Vereinfachung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten ist eine wichtige Aufgabe für die Kommission. Neben diversen Steuerinitiativen (Bspw. Schaffung einer gemeinsamen Berechnungsgrundlage für die Körperschaftssteuer) wird die Kommission zukünftig weitere Regelungen zur leichteren grenzüberschreitenden Forderungseintreibung erstellen. Außerdem werden neue Methoden zur Bekämpfung unlauterer Praktiken gegenüber KMU analysiert. 8.    Kompetenzen und Innovation
Die Mitgliedsstaaten haben dieses Prinzip durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Einerseits durch verstärkte Finanzhilfen für junge innovative Unternehmen, andererseits in Form von „Innovationsgutscheinen“ zur Finanzierung von Beratungsdiensten für KMU oder auch durch die Förderung der Schaffung von Innovationszentren die sowohl Hochschulen, Unternehmen und als auch Forschungszentren umfassen. 9. Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen
Umweltförderungen und Energieeffizienz sind auch für KMU wichtig. Hier haben die Mitgliedsstaaten eine zentrale Rolle. Die bisher gesetzten Maßnahmen reichen von einer besseren Lenkung der Förderungen, Unterstützung von ökologischen Geschäftsideen oder Bereitstellung von günstigen Krediten wenn neue, energieeffiziente Anschaffungen getätigt werden. Österreich bietet zudem KMU-Beratungsdienste an, die speziell auf die mit Energieeffizienz verbundenen Kosteneinsparungen Informationen für die KUM liefern. 10. Förderung der Internationalisierung
25% der in der EU-ansässigen KMU haben in den letzten drei Jahren Exportgeschäfte getätigt. 17% davon außerhalb des Binnenmarktes. Zur besseren Unterstützung bzw. zur Beratung und Information wurde von Seiten der EU-Kommission bereits ein EU-KMU Zentrum in China und Indien eröffnet. Die Mitgliedsstaaten haben dieses Prinzip des SBA durch finanzielle Hilfen zur Exportförderung, Teilnahme an Handelsmessen oder auch Schaffung von zentralen Anlaufstellen und Agenturen Rechnung getragen.
Die nächsten Schritte Ziel des SBA ist die Schaffung einer Wirtschaftspolitik, die KMU fördert. Wie die aktuelle Revision zeigt, sind die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Prinzipien und Maßnahmen noch stark im Verzug. Auch die Kommission hat Aktivitäten benannt, die sie ihrerseits noch durchführen muss. Als nächste Schritte werden nun jährlich Informationen über die laufenden Maßnahmen für KMU der Mitgliedsstaaten eingeholt. Ebenso wird eine SBA Beratungsgruppe eingesetzt. Dadurch soll eine verstärkte Steuerung des SBA möglich gemacht werden, um greifbare Ergebnisse für die KMU zu erzielen und den SBA erfolgreich umzusetzen. Außerdem wird die Schaffung eines KMU-Beauftragten pro Mitgliedsland empfohlen. Klein- und Mittelunternehmen in der EU schaffen 1,2 Arbeitsplätze, sind zentraler Motor der europäischen Wirtschaft und ebenso Innovationsführer. Die „Vorfahrt für KMU“ wird daher von Seiten der EU-Kommission weiterhin stark verfolgt. Zudem hat die Kommission Unternehmer und KMU ins Zentrum ihrer Innovations- und Forschungspolitik gestellt.

[1] <link file:17326 _blank download>KOM(2011) 78 

[2] <link file:17313 _blank download>KOM (2008) 394

[3] http://www.nachfolgeboerse.at/

[4] http://www.eap.gv.at/

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